Alles Lob gebührt Allah..
Es ist dem Kind nicht erlaubt das Geld seines Vaters, ohne sein Wissen, zu nehmen, es sei denn der Vater geht seiner Pflicht nicht nach für ihn finanziell aufzukommen. In dem Fall darf das Kind nur so viel es nachvollziehbar, braucht nehmen. Al-Bukhary (5364) und Muslim (1714) überlieferten, über Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein-, dass Hind Bint 'Utbah -möge Allah mit ihr zufrieden sein- sagte: „O Gesandter Allahs, Abu Sufyan ist geizig und gibt mir und meinem Kind nur so viel wir brauchen, außer das, was ich, ohne sein Wissen, von ihm nehme.“ Er sagte daraufhin: „Nimm für dich und dein Kind so viel ihr nachvollziehbar braucht.“
Was außerhalb des Bereichs seiner Pflicht, für euch finanziell aufzukommen, ist, so ist dies grundsätzlich verboten, denn das Geld eines Muslims ist nur erlaubt, wenn er damit einverstanden ist (dass man es nimmt).
Deshalb musst du deinem Vater das, was du von ihm genommen hast, zurückgeben. Wenn du nicht weißt, wie viel es ist, dann gib ihm so viel, wovon du stark ausgehst, dass dadurch deine Schuld beglichen ist. Du musst deinem Vater auch nichts davon erzählen. Es genügt, wenn das Geld, auf welche Weise auch immer, zu ihm gelangt, auch wenn es mehrere kleine Beträge sind.
Das Ständige Komitee für Rechtsurteile wurde gefragt: „Seit meiner Kindheit habe ich, wenn ich gesehen habe, wie mein Vater etwas hingelegt hat, ob Geld oder irgendetwas Nützliches, habe ich es genommen. Mein Vater wusste auch nichts davon. Nachdem ich älter geworden bin, habe ich begonnen Allah zu fürchten und von dieser Handlung abzulassen. Muss ich jetzt vor meinem Vater diese Tat eingestehen oder nicht?“
Antwort: „Du musst ihm das Geld und die Dinge, die du von ihm genommen hast, zurückgeben, es sei denn es ist eine kleine Menge von dem, womit er finanziell für euch aufkommen müsste. Dann ist es kein Problem.“ Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah” (15/352).
Der Vater muss nicht deine Handyrechnung zahlen, es sei denn das Handy wird für Notwendiges, wie Angelegenheiten im Haus etc., verwendet. Wenn dem so ist und dein Vater sich weigert die Rechnung zu zahlen, darfst du es mit dem Geld, das du ihm schuldest, zahlen.
Und Allah weiß es am besten.