Es ist unbedenklich, beide Zeitrechnungen zu verbinden, wobei dem Hijri-Datum der Vorrang gegeben wird und danach geschrieben wird: „entsprechend dem und dem gregorianischen Datum“.
Dies deshalb, weil die Hijri-Zeitrechnung auf den Mondmonaten beruht, die sichtbar und mit bloßem Auge wahrnehmbar sind und keinem Sehenden verborgen bleiben. Das gregorianische Datum hingegen haben die Monate kein deutliches Merkmal, durch das man sie erkennen könnte, außer durch Berechnung.
Aus diesem Grund ist im islamischen Recht die Berücksichtigung der arabischen (Mond-)Monate für das Fasten, die Pilgerfahrt, den Iʿtikaf und Ähnliches vorgeschrieben worden. Mit dem Beginn beim Hijri-Datum wird das Offenlegen der islamischen Riten und ihrer Besonderheiten gegenüber demjenigen erreicht, der sie nicht kennt.
Und Allah weiß es am besten.