Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Die Art und Weise im Umgang mit einem verwandten Murtad

Frage

Was ist das Urteil über das Pflegen der Verwandtschaftsbande mit einem verwandten Murtad (Abtrünniger vom Islam)? Und was ist das Urteil darüber diesen zu besuchen? Kann man mit ihm reden und sich mit ihm setzen? Wenn ja: Wo sind die Grenzen darin? Und wenn ich kein Iqama Al-Hujja auf ihn mache, weil er seine seinen Begierden folgt, oder weil ich dafür nicht geeignet bin, soll ich ihn dann wie einen Murtad behandeln oder nicht?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Der Murtad ist derjenige, der vom Islam zum Unglauben ausgetreten ist, entweder in Wort, in Tat, im Unterlassen oder im Glauben.
Nicht jeder, der im Unglauben fällt, wird zum ungläubigen Murtad. Es gibt also Entschuldigungsgründe, durch die der Muslim entschuldigt ist und man nicht auf ihn mit dem Unglauben urteilen darf. Dazu gehören Unwissenheit, Falschinterpretationen, Zwang und Fehler.

Sie die Frage Nr. 14231.

Es gibt einige Arten der Ridda (Abtrünnigkeit), durch welche die Person nicht entschuldigt wird, wie wenn man Allah, erhaben sei Er, oder Seinen Gesandten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, beleidigt oder den Atheismus zu erlauben, da sich sowohl die Allgemeinheit, als auch die Elite, darüber einig ist, dass dies Unglaube und Ridda vom Islam ist. Wer etwas davon tut und nicht reuig zurückkehrt, der ist ein Murtad.

Zweitens:

Wenn von einer Person mit Gewissheit dessen Ridda festgestellt wird, und sie zur Verwandtschaft gehört, soll sie folgendermaßen behandelt werden:

1. Es ist Pflicht, dass man sich von ihrem Unglauben und ihrer Ridda lossagt.

2. Es ist verboten sich mit dieser Person anzufreunden und sie zu lieben.

3. Es ist Pflicht ihr einen guten Rat zu geben und sie zu Allah, erhaben sei Er, einzuladen.

4. Es ist erlaubt ihn zu besuchen, mit ihm zu sprechen, sich mit ihn hinzusetzen, mit dem Ziel ihn (zum Islam) einzuladen und danach zu streben ihn rechtzuleiten, für den, der dafür geeignet ist.

5. Es ist erlaubt die Verbindung zu ihm mit Geschenken etc. aufrecht zu halten, um ihm so die Reue und Rechtleitung lieb zu machen.

6. Ihn zu verlassen und mit ihm zu brechen, wenn er auf seinen Irrweg beharrt, speziell wenn der Nutzen im Verlassen liegt, um so sein Übel aufzudecken, oder die restlichen Verwandten davor abzuhalten ihm zu folgen.

Fazit ist, dass du wissen sollst, dass Allah diesen Murtad hasst und mit ihm unzufrieden ist. […] Ihn zu Allah, erhaben sei Er, einzuladen, und danach zu streben die Schöpfung rechtzuleiten, gehört zu den gewaltigsten Taten und schönsten Eigenschaften. Somit bleibt die Behandlung auf diese zwei Grundlagen bestehen: Den Kafir, aufgrund seiner Religion, zu hassen und ihn (zu Allah) einzuladen und zu versuchen ihn aus seinem Unglauben zu retten.
Siehe für den Nutzen: Die Frage Nr. 91665, Nr. 95588 und Nr. 11266.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A