Alles Lob gebührt Allah..
Für das Anlegen der Frau des Hijaabs (der isl. Kopfbedeckung der Frau) beim Hören des Gebetsrufes (Adhaan) gibt es keinerlei Basis in den islamischen Gesetzen und Regelungen. Dieses aus religiösen Gründen zu tun, stellt eine verbotene Neuerung in den Angelegenheiten der Religion (eine Bida’ah) dar. Die Frau soll vielmehr in dem Zustand, in dem sie sich gerade befindet, dem Gebetsruf zuhören und die Worte des Gebetsrufers wiederholen, egal, ob sie ihren Kopf oder ihren Körper gerade bedeckt oder beide unbedeckt hat.
Dasselbe gilt für das Hören und Rezitieren der Frau des Qur’ans. Sie ist nicht dazu verpflichtet, dafür den Hijaab (die isl. Kopfbedeckung der Frau) zu tragen.
Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. (8950).
Und Allah weiß es am besten.