Freitag 17 Shawwaal 1445 - 26 April 2024
German

Was ist das Urteil bezüglich einiger Muslime, die Werbung für eine Weihnachtsfeier seitens der Kirche machen?

Frage

In der Gegend gibt es eine Moschee, die Werbung für eine Weihnachtsfeier seitens einer Kirche macht, und verkündet, dass diese Kirche dort den Besuchern kostenlose Übernachtungsmöglichkeit und Essen etc. anbietet. Das Problem ist, dass diese Geschwister, die diese Einladungskampagne organisieren, wissen, dass sie zu einer Kirche einladen, und trotzdem sagen sie: „Was ist daran falsch?“ Führt diese Tat nicht in den Unglauben (Kufr)? Jeder Muslim, ungeachtet dessen Ideologie, weiß mit Gewissheit, dass die Kirche ein Ort ist, an dem Unglaube an (Kufr) Allah und Beigesellung (Schirk) verbreitet werden. Das widerspricht (negiert) unseren Glauben (ˈAqidah) und unsere Methodologie (Mahaj). Desweiteren: Sind wir dazu verpflichtet das Argument gegen diese Leute (die Werbung machen) zu erbringen (Hujjah), damit diese Tat als Unglaube (Kufr) bezeichnet werden kann? Denn dies ist eine Sache von der Religion, die man notwendigerweise wissen muss.  Benötigen sie das Erbringen des Arguments? Und wie ist es mit denjenigen, die sie verteidigen? Ist es möglich zu sagen, dass sie durch ihre Verteidigung dieser Leute auch Unglaube (Kufr) begangen haben?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

In der Antwort auf die Frage Nr. (160470) erwähnten wir bereits, dass es nicht erlaubt ist, einen Christen zu einer Kirche zu bringen, weil sich darin die Hilfeleistung zur Sünde widerspiegelt, ja vielmehr zur gewaltigsten Sünde, da darin klare Beigesellung (Schirk) zu hören ist, wenn sie behaupten, dass Allah einen Sohn hat! Es gibt kein Unterscheid zwischen dieser Sache und zwischen dem, dass man einem Christen an einem religiösen Festtag den Weg zur Kirche zeigt, Werbung dafür macht und dazu aufruft. Vielmehr ist das eine noch größere Sünde, weil man sie darin Unterstützt, ihre nichtigen (falschen) religiösen Festtage zu veranstalten. Diese ihre Tat stellt somit eine Unterstützung ihrer bezüglich zwei Sünden da: Die Sünde des Gangs zur Kirche und die Sünde der Teilnahme und Beteiligung an ihrem religiösen Festtag. In der Antwort auf die Fragen Nr. (69558) und (50074) überlieferten wir bereits von einer Gruppe der Gelehrten das Verbot bezüglich der Unterstützung (Hilfe) der Christen bei der Veranstaltung ihrer Festtage und Feiern. Zweifellos gehören diese Aktivitäten, die seitens der Kirche zu den Weihnachtsfeiertagen veranstaltet werden, zu den Feierlichkeiten ihres Festtags.

Daher:
Diejenigen, die Werbung für die religiösen Feiertage der Christen machen und die Leute zu diesen Örtlichkeiten leiten, befinden sich in gewaltiger Gefahr. Mit dieser ihrer Tat begehen sie zweifelsohne eine gewaltige Sünde.

Die Gelehrten des „Ständigen Komitees“ sagten:
„Dem Muslim ist es nicht erlaubt den Nichtmuslimen in irgendeiner Art und Weise bei ihren Festtagen zu helfen, wozu auch die Werbung und Bekanntmachung ihrer Festtage gehört. Es darf in keiner Art und Weise dazu aufgerufen werden, sei das durch öffentliche Medien oder …“

In Unterschrift:
Asch-Schaikh ˈAbdulˈaziz Alu Asch-Schaikh, Asch-Schaikh ˈAbdullah Al-Ghudyan, Asch-Schaikh Salih Al-Fauzan, Asch-Schaikh Bakr Abu Zayd.

[Ende des Zitats aus „Fatawa Al-Lajnatu-d-Daimah“ (26/409)]

Stellt das Feiern von Weihnachten bei den Christen im Grunde das Feiern des Geburtstages von Jesus (ˈIsa), den menschlichen Propheten dar? Die Antwort ist: Nein! Vielmehr wird damit Jesus als Herrgott oder Sohn Gottes gefeiert! Überaus hoch Erhaben ist Allah über das, was sie sagen.

Wie kann ein Muslim bloß glauben, dass es eine Teilnahme am Feiern des Geburtstages von Jesus darstellt, wo er für sie (die Christen) einen Gott oder Sohn Gottes darstellt?!

Trotzdem bedingt diese Teilhabe und Unterstützung nicht, dass es einen Unglauben darstellt, der aus der Religion hinausbefördert, solange der Handelnde deren Religion nicht als richtig erachtet. Daher denken wir nicht, dass sie mit diesen ihren Taten großen Unglauben (Kufr Akbar), der sie aus der Religion hinausbefördert, begangen haben. Ihr solltet euch damit begnügen, ihre Tat zu missbilligen, sie zu beratschlagen und zu ermahnen, bis sie von dieser Tat ablassen. Man sollte sich nicht darauf konzentrieren, ob deren Tat Unglaube ist oder nicht. Wichtig ist es, dass sie erfahren, dass ihrer Tat verboten (Haram) ist, und ihr solltet such bemühen, sie dazu zu bringen, diese Tat unterlassen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A