Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Eine Ruqyah, die nicht nach den islamischen Richtlinien ausgeführt wird, kann Schaden verursachen.

Frage

Ein Mann hat für seine Frau Ruqyah gemacht, ohne dass sie es mitbekam. Seine Ehefrau erkrankte danach. Sie begann zu halluzinieren uns sah Ungeziefer (Tiere) etc.. Sie wurde danach geschieden. Hat diese Ruqyah diese Sachen bei ihr verursacht?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn diese Ruqyah eine legitime Ruqyah war, die nach islamischen Richtlinien, entsprechend dem Koran und der Sunnah ausgeführt wurde, und Anrufungen (Bittgebete) enthielt, die aus der authentischen Sunnah stammen, so ist dies völlig unproblematisch und es gibt dabei keinen Zusammenhang mit dem, was geschah.

Siehe die Antwort auf die Frage Nr. (3476 ).

Wenn dieses keine legitime Ruqyah war, und Neuerungen (Bid'ah) und Schirk (polytheistische Worte und Handlungen) enthielt, so ist es eine schlechte, unheilvolle, schädliche und unnütze Ruqyah, für den Behandelnden (Heiler) und den Behandelten, insbesondere wenn einer von ihnen ertappt wurde, dass er Schirk und Bid'ah macht.

Die Gelehrten des Komitees sagten: „Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- hat die Ruqyah mit dem Koran, mit Gedenken Allahs (Dhikr) und Bittgebeten (Du'a) erlaubt, solange diese (Erwähnungen und Bittgebete) keinen Schirk enthalten oder unverständliche Aussagen und Worte.

Imam Muslim überlieferte in seinem Sahih-Werk über 'Awf Ibn Malik, der sagte: „Wir pflegten es in der Jahiliyyah (vorislamischen Zeit) Ruqyah zu machen, so fragten wir: O Gesandter Allahs, wie siehst du das? Er sagte: ‚Präsentiert mir eure Ruqyah (eure Heil-Rezitationen). Es gibt gegen eine Ruqyah, nichts einzuwenden, solange sie keinen Schirk beinhaltet.‘“

Die Gelehrten sind sich bezüglich der Erlaubnis der Ruqyah einig, wenn sie in der erwähnten Art und Weise ausgeführt wird, und wenn dabei überzeugt ist, dass die Behandlung mit der Ruqyah nur ein Faktor ist und demnach keine Wirkung zeigen kann, außer mit der Bestimmung Allahs -erhaben ist Er.“ [Ende des Zitats aus „Fataw Al-Lajnah Ad-Daimah“ (1/244)]

Und wer eine islamrechtlich unzulässige Ruqyah anwendet, muss davon ablassen und Reue ablegen und eine legitime, islamrechtlich korrekte Ruqyah erlernen. Genauso wie eine legitime Ruqyah der Grund  der Heilung sein kann, mit der Erlaubnis Allahs, so kann eine unzulässige Ruqyah der Grund dafür sein, dass der Mensch von Beschwerden und Übel ereilt wird. Allah -erhaben ist Er- sagte ja bereits: „Und was immer euch an Unglück trifft, es ist für das, was eure Hände erworben haben. Und Er verzeiht vieles.“ (Asch-Schura 42:30)

Allah weiß einzig und allein, was da wirklich geschehen ist. Keiner kann mit Bestimmtheit sagen, warum das geschehen ist, ob die Ruqyah der Grund dafür war oder etwas anderes, oder ob es eine Prüfung von Allah -erhaben ist Er- war.

Der Diener ist verpflichtet sich reumütig an Allah -majestätisch und mächtig ist Er- zu wenden und seine Sünden zu bereuen, da die Sünde des Gläubigen die Wurzel dessen ist, was ihn (an Unheil) ereilt, und dass er sich an Allah wenden und Ihn bitten muss, den Schaden von ihm wegzunehmen. Dies zusammen mit anderen Behandlungsmethoden (und Faktoren, die zur Heilung führen könnten) und der legitimen Ruqyah. Dabei soll der Diener sich an die vorgegebenen situationsbedingten Gedenken (Adhkar) halten, wie die Gedenken des Tages und der Nacht, beim Betreten und Verlassen des Hauses etc. Durch nichts wird sich der Diener besser vor dem Satan schützen als durch das Festhalten an das Gedenken Allahs -erhaben ist Er-.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A