Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Sind Studentenförderungen (BAföG) erlaubt

Frage

Ich bin ein Muslim und lebe in Norwegen, wo ich auch zur Universität gehe. Ich habe eine Frage bezüglich der Studentenförderung seitens der Universität. Es ist ein zinsfreies Darlehen, welches den Studenten gegeben wird. Und wenn die Studenten das Semester erfolgreich abschließen, wird diese Darlehen in ein Geschenk oder Stipendium seitens der Uni umgewandelt. Wenn sie das Semester nicht bestehen, so bleibt es ein zinsfreies Darlehen bis zur Beendigung des Jahresexamens.

Wenn der Student jedoch abbricht oder das Studium abschließt oder das Darlehen nicht in ein Geschenk umgewandelt wurde seitens der Uni, so wird es in diesen drei Fällen zu einer Schuld, auf die dann Zinsen erhoben werden.

Meine Frage ist, ob ich mich für diese Förderung bewerben darf und ist sie erlaubt (halal)?

Ich werde mein Studium dieses Jahr abschließen durch Allahs Gnade bin ich noch nie durchgefallen und werde es auch nicht -mit Allahs Hilfe-.

Wenn ich nun dieses Darlehen nehme, wird es in ein Stipendium umgewandelt -so Allah will-, und falls ich in irgendeinem Examen durchfallen oder das Studium abbrechen sollte, so kann ich das -Allah sei Dank- sofort zurückzahlen. Ich benötige dieses Darlehen nicht, doch weil es nach dem Examen in ein Stipendium umgewandelt wird, möchte ich es in Anspruch nehmen.

Was ist das islamische Urteil diesbezüglich?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Was die studentische Förderung anbelangt, so ist dies in drei Kategorien aufgeteilt:

  1. Die Förderung (das Darlehen) beinhaltet keinen Zins, so dass der Student das zurückzahlt, was er beansprucht hat, ohne jegliche Zinsen.

Es ist erlaubt, diese Art der Förderung in Anspruch zu nehmen.

  1. Die Förderung beinhaltet Zinsen, so dass derjenige, der sie beansprucht, diese mit Zinsen zurückzahlen muss.

In diesem Fall ist es nicht erlaubt, diese Förderung in Anspruch zu nehmen, weil es Zinsen sind.

  1. Wenn die Förderung (das Darlehen) grundsätzlich keine Zinsen beinhaltet, es jedoch in bestimmten Fällen zinsbasierte Bedingungen beinhaltet, wie in dem Fall, wenn dem Studenten gesagt wird:

Dieses Darlehen muss so wie es ist zurückgezahlt werden, oder es ist ein Stipendium für dich, wenn du das Examen bestehst- Wenn du aber das Studium abbrichst oder mit der Rückzahlung in Verzug kommst, so musst du das Darlehen mit Zinsen in bestimmter Höhe zurückzahlen.

In diesem Fall ist es nicht erlaubt, diese Förderung in Anspruch zu nehmen, selbst wenn davon auszugehen ist, dass der Geförderte das Studium absolvieren wird, oder wann er sich sicher ist, dass er keine Zinsen zahlen wird, denn der Vertrag beinhaltet zinsgebundene Bedingungen. Dies zusätzlich zur Möglichkeit, dass man da hineinfällt, falls die Umstände einen dazu bringen, dass man es nicht schafft oder das Studium absolviert.

Daher ist es für dich nicht erlaubt, dieses Darlehen zu nehmen, weil es zinsgebundene Konditionen beinhaltet, und du hast sowieso erklärt, dass du dieses Darlehen nicht benötigst.

Du bist daher verpflichtet, dieses Darlehen zu unterlassen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A