Alles Lob gebührt Allah..
Die
Gelehrten sind sich über die Pflicht der Zakah auf Gold- und Silberschmuck
einig, falls es Schmuck ist, dessen Verwendung (Tragen) verboten (Haram)
ist, oder es für den Handel etc. angefertigt wurde. Wenn es jedoch erlaubter
Schmuck ist, welcher zum Tragen oder zum Ausleihen angefertigt worden ist,
wie der Silberring, Frauenschmuck oder Schmuck, mit dem Waffen verziert
werden, so gibt es unter den Gelehrten bezüglich der Verpflichtung von der
Zakah darauf eine Meinungsverschiedenheit.
Einige sind zu der der Ansicht gelangt, dass die Zakah darauf verpflichtend
ist, da dies unter die allgemeine Bedeutung seiner Aussage, erhaben sei Er,
fällt:
„Und jenen, die Gold und Silber horten und es nicht für Allahs Weg verwenden - ihnen verheiße schmerzliche Strafe.“
[At-Tauba
9:34]
Al-Qurtubi sagte in seinem Tafsir:
„In Sahih Al-Bukhari verdeutlichte Ibn 'Umar diese Bedeutung. Ein Beduine
sagte zu ihm: „Berichte mir über die Aussage Allahs, erhaben sei Er: „Und
jenen, die Gold und Silber horten.“ - Ibn 'Umar sagte: „Wer sie hortet und
keine Zakah darauf entrichtet, so wehe ihm. Dieses war bevor (der Befehl für
die Entrichtung der Zakah herabgesandt wurde. Nachdem er herabgesandt wurde,
so hat Allah (die Zakah) zur Reinigung des Vermögens gemacht.“
[Überliefert von Al-Bukhari 2/111 und 5:204 (beide in Form eines
Kommentars), und Ibn Majah (1/569,570 unter der Nr. 1787), sowie Al-Bayhaqi
(4/82)]
Dieses auch
aufgrund anderer Überlieferungen, welche dies implizieren. Darunter das, was
von Abu Dawud, An-Nasa'i und At-Tirmidhi überliefert wurde, über 'Amr Ibn
Schu'ayb, von dessen Vater, von dessen Großvater, dass nämlich eine Frau mit
ihrer Tochter zum Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm, kam, wobei
ihre Tochter zwei schwere goldene Armbänder trug. Der Prophet sagte zu ihr
darauf: „Hast du darauf die Zakah entrichtet?“ - Sie sagte: „Nein.“ - Er
sagte: „Würdest du dich freuen, dass Allah sie dir am Tag des Gericht mit
zwei Armbändern aus Feuer ersetzt?“ - So nahm sie sie ab, gab sie dem
Propheten, Allah Segen und Frieden auf ihm, und sagte: „Sie sind für Allah
und Seinen Gesandten.“
[Überliefert von Ahmad (2/178, 204, 208), Abu Dawud (2/212, unter der Nr.
1563), At-Tirmidhi (3/29-30, unter der Nr. 637), An-Nasa'i (5/38, unter der
Nr. 2479,2480), Ad-Daraqutni (2/112), Ibn Abi Schaybah (3/153), Abu 'Ubayd
in „Al-Amwal“ (S. 537, unter der Nr. 1260), Al-Bayhaqi (4/140)]
Und das, was Abu Dawud in seinem „As-Sunan“ überlieferte,
Al-Hakim in seinem „Al-Mustadrak“ und Al-Bayhaqi und Ad-Darakutni in ihren
„As-Sunan“, über 'Aischa, möge Allah mit ihr zufrieden sein, dass sie sagte:
„Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, trat zu mir herein
und sah an meiner Hand Ringe aus Silber und sagte darauf: „Was ist das, O
'Aischa?“ - Ich sagte: „Ich habe sie gemacht um mich für dich hübsch zu
machen, O Gesandter Allahs.“ - Er sagte: „Hast du auf sie die Zakah
entrichtet?“ - Ich sagte: „Nein.“ oder „Was Allah will.“ - Er sagte: „Sie
genügen dir an Feuer.“
[Überliefert von Abu Dawud (2/213, unter der Nr. 1565, und dieses ist sein
Wortlaut), von Ad-Daraqutni (2/105-106), Al-Hakim (1/389-390) und Al-Bayhaqi
(4/139)]
Und das,
was von Ummu Salama überliefert wurde, dass sie sagte: „Ich pflegte es
Schmuck aus Gold zu tragen, und so sagte ich: „O Gesandte Allahs, ist es
„Kanz“ (gehortetes Vermögen, worauf die Zakah nicht entrichtet wurde)?“ - Er
sagte darauf: „Das, was die Höhe erreicht hat, auf die man die Zakah
entrichtet, so entrichte darauf die Zakah und es ist somit kein „Kanz.“
[Überliefert von Abu Dawud (2/212-213, unter der Nr. 1564), Ad-Daraqutni
(2/105), Al-Hakim (1/390) und Al-Bayhaqi (4/83, 140)]
Und einige
der Gelehrten vertreten die Ansicht, dass man darauf keine Zakah entrichtet,
da durch die erlaubte Verwendung zu einer Art Kleidung oder anderen
Gegenständen und nicht zu einem kommerziellen Vertriebs-Artikel. Sie
antworteten damit auf die allgemeine Bedeutung des edlen Verses, dass dieser
Vers durch die Praxis der Prophetengefährten, möge Allah mit ihnen zufrieden
sein, eingegrenzt wurde, denn es wurde durch eine authentische
Überlieferungskette von 'Aischa, möge Allah zufrieden mit ihr sein,
überliefert, dass sie in ihrem Haus (Zimmer) auf die verweisten Töchter
ihres Bruders aufgepasst hat, welche Schmuck besaßen, sie darauf jedoch
keine Zakah entrichtet hat. Und Ad-Daraqutni überliefert durch seine
Überlieferungskette von Asma, der Tochter Abu Bakrs, möge Allah mit ihr
zufrieden sein, dass sie ihren Töchtern Goldschmuck angezogen hat, und sie
darauf keine Zakah entrichtet hat, obwohl dessen Wert um die Fünfzigtausend
war.“
[„Sunan Ad-Daraqutni (2/109)]
Abu 'Ubayd
sagte in seinem Buch „Al-Amwal“: Es berichtete uns Isma'il Ibn Ibrahim über
Ayyub, über Nafi', über Ibn 'Umar, dass er eine seiner Töchter für
(Brautgabe von) Zehntausend verheiratet hat. Schmuck machte er für sie von
Viertausend. Er sagte: „Und sie entrichteten darauf nichts“ d.h. Keine
Zakah.“'
[Ähnliches wurde von Ad-Daraqutni (2/109) überliefert, Abu 'Ubayd in
„Al-Amwal“ (S. 540, unter der Nr. 1276) und Al-Bayhaqi (4/138)]
Er sagte:
Es erzählte uns Isma'il Ibn Ibrahim über Ayyub, über 'Amr Ibn Dinar. Er
sagte: „Jabir Ibn 'Abdillah wurde gefragt: „Gibt es auf Schmuck Zakah?“ - Er
sagte: „Nein.“ - Es wurde gesagt: „Und falls es Zehntausende erreicht?“ - Er
sagte: „Es ist viel.“
[Überliefert von Asch-Schafi'i in seinem „Musnad“ (Mit As-Sindis
Nummerierung) (1/228, unter der Nr. 629) und in „Al-Umm“ (2/41), Abu 'Ubayd
in „Al-Amwal“ (S. 540, unter der Nr. 1275) und Al-Bayhaqi (4/138)]
Die
richtigere dieser zwei Ansichten ist die Aussage derjenigen, die sagen, dass
die Zakah darauf verpflichtend ist, wenn es die bestimmte Höhe (Nisab)
erreicht, oder wenn deren Besitzer genug anderes Vermögen an Gold, Silber
oder Handelsgüter besitzt, um den Nisab (die Zakah-Mindestgrenze) zu
erreichen. Dieses aufgrund der allgemeinen Bedeutung der Überlieferungen
bezüglich der Verpflichtung der Zakah auf Gold und Silber. Wir kennen nichts
authentisches, das dieses eingrenzen würde. Bezüglich der erwähnten
Überlieferungen von 'Abdullah Ibn 'Amr Ibn Al-'As, 'Aischa und Ummu Salama
gibt es keine annehmbare Kritik, und sie haben alle gute
Überlieferungsketten. Aus diesem Grund muss danach gehandelt werden.
Das At-Tirmidhi und ibn Hazm diese als schwach eingestuft haben, so kenne
wir dafür keinen gültigen Grund, im Wissen, dass At-Tirmidhi dafür, was er
erwähnt hat, entschuldigt ist, da er diese die Überlieferung durch den Weg
von 'Abdullah Ibn 'Amr durch einen schwachen Überlieferungsweg bekommen
hat. Abu Dawud, An-Nasa'i und Ibn Majah haben diese Überlieferung jedoch
über andere authentische Wege überliefert, wobei At-Tirmidhi wahrscheinlich
sie nicht gekannt hat.
Und der
Erfolg ist bei Allah. Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten
Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.
Und Allah weiß es am besten.