Alles Lob gebührt Allah..
Diese Scheidung tritt nicht ein, solange der Ehemann sie nicht ausspricht, da die Absicht allein nicht genügt, damit die Scheidung eintritt.
Das ist die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten, so wie es Al-Hafidh, in „Al-Fath“ (10/394), und Ibn Qudamah, in „Al-Mughni“ (7/121), über die Mehrheit der Gelehrten überlieferten. Sie führten hierfür den Hadith, der von Al-Bukhary (2528) und Muslim (327), über Abu Hurairah -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, überliefert wurde, in dem der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Allah vergibt meiner Gemeinschaft, was auch immer ihnen in den Sinn kommt, solange sie nicht danach handeln oder es nicht aussprechen.“ Qatadah, einer der Überlieferer dieses Hadiths, sagte: „Wenn er in seinem Herzen die Scheidung ausspricht, bedeutet es nichts.“
Schaikh Ibn Baz sagte: „Die Scheidung tritt nicht ein, durch die bloße Absicht, sondern nur, wenn sie ausgesprochen oder niedergeschrieben wird.“ Als Beweis führte er den vorangegangenen Hadith an. Aus „Fatawa Islamiyyah“ (3/279).
Und Allah weiß es am besten.