Sonntag 23 Jumaada Al-Awwah 1446 - 24 November 2024
German

Das Urteil des Gebetes bei den Gräbern sowie des Küssen und Niederwerfen bei ihnen.

215429

Herausgabedatum : 23-03-2016

Gesehen : 19957

Frage

Viele Menschen, sei es Männer oder Frauen, gehen in unseren Ländern zu den Gräbern und beten dort, werfen sich nieder oder küssen diese Gräber. Vielmehr küssen manche von ihnen die Hände und Füße der großen Gelehrten welche behaupten sie seien von den Awliyah (Vertrauten Allahs). Ist dies von der Religion und was ist der Beweis von Koran und Sunnah diesbezüglich? Und hat der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, das Grab seiner Mutter oder seines Vaters oder irgendjemanden besucht?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Alles Lob gehört Allah

Erstens:

Das Gebet bei den Gräbern sowie das Küssen, die Niederwerfung als auch das Verherrlichen von ihnen ist frevelhaft und verboten und ein Vorwand zu Schirk (Beigesellung) Allahs. Vielmehr kann es jemanden zum großen Schirk führen, wenn er betet und das Grab an sich zur Anbetung nimmt oder die Person, die sich in diesem Grab befindet, sich für ihn niederwirft oder das Grab als seine Gebetsrichtung fixiert; egal in welche Richtung es auch ist und unabhängig von der Gebetsrichtung der Muslime sowie ihn ohne Allah um etwas bittet, so ist dies der große Schirk, welchen jemanden aus der islamischen Gemeinschaft austreten lässt.

Wenn jemand bei den Gräbern für Allah betet oder sich niederwirft, so ist seine Tat verboten und sie ist ein Vorwand für den großen Schirk.

Aber wenn jemand das Grab oder dessen Gefährten anbetet, so hat er Allah jemanden beigesellt, möge Allah davor bewahren.

So berichtete al Bukhary (1390) sowie Muslim (529) dass A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte, während er an jener Krankheit litt, der er schließlich erlag: Allah verfluche die Juden und die Christen, weil sie die Gräber ihrer Propheten zu Gebetsstätten gemacht haben. Wäre es nicht so gewesen, so würde sich das Grab des Propheten auf einem freien Platz befinden. Man hat jedoch befürchtet, dass die Leute es zu einer Gebetsstätte machen würden.

Und es wird über Abu Marthad al Ghanawi überliefert, dass der Prophet, Allahs Frieden und Segen auf ihm, sagte: "Sitzt nicht bei den Gräbern und betet nicht auf sie." Überliefert von Muslim (972)

Und es überlieferte al Bukhary (434) sowie Muslim (528) dass A´ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete:Umm Salama erwähnte in der Gegenwart des Gesandten Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm, eine Kirche, in der es Bilder bzw. Skulpturen gab, die sie in Abessinien gesehen hat. Da sagte der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm: Dies sind diejenigen Leute, die - wenn ein rechtschaffener Mensch unter ihnen stirbt - auf seinem Grab eine Gebetsstätte errichten und diese mit solchen Bildern bzw. Skulpturen versehen. Diese sind die schlimmsten Menschen bei Allah am Tage der Auferstehung.

Und jedes Gebet bei den Gräber, ausgeschlossen das Totengebet, ist nichtig und ungültig.

Zweitens:

Das Küssen von Mausoleen und Gräbern ist ebenfalls frevelhaft und Haram und es ist ein Vorwand zum Schirk.

So ist anhand von Texten der islamischen Rechtsprechung ein Verbot über das verputzen der Gräber und Bauten über ihnen gekommen. So erwähnten die Leute des Wissens über das Verbot von Beschriftungen auf ihnen sowie das Dekorieren und Verschönern.

Und Ibn Baz, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Das Küssen von Gräbern oder dessen Fenstern oder das Bestreichen von Gräbern, all dies ist nicht erlaubt“. (Fatawa Nur Ala Darb Seite 277)

Und das ständige Komitee sagte:

„Es ist nicht erlaubt die Schwelle des Eingangs von Al-Hussein und Zaynab sowie deren Kabine zu küssen. Denn diese Demut ist einzig für Allah und überdies wurde die Verherrlichung von Leblosen oder Toten nicht von Allah befohlen. Denn dies sind die Hilfsmittel zum Schirk anhand der Leute der Gräber sowie das Bitten mit ihnen selbst oder ihrer Prestige. Was jedoch das Fordern der Hilfe von ihnen angeht, so ist dies der große Schirk. (Fatawa des ständigen Komitees Seite 406/1)

Und wer die Gräber küsst oder verherrlicht und denkt, dass dies Nutzen bringt und den Schaden offenlegt, so hat er großen Unglauben begangen.

Drittens:

Das Küssen der Hände und Köpfe der Leute des Wissens, der Gelehrten und der Älteren, so ist dies kein Problem, wenn es sich dabei in Form von Respekt und Achtung handelt und es nicht offenkundig zu einem Schaden führt.

Weiterhin sollte man sich diese Taten nicht als Gewohnheit oder Sunnah nehmen. Denn vielmehr ist die bestätigte Sunnah das Aussprechen des Friedensgrußes sowie das schütteln der Hände.

Was das Küssen der Hände sowie der Füße von den Unwissenden Sufiyyah betrifft, so ist dies nicht erlaubt; da dies das Verehren und Achten von den Leuten der Bidah (Neuerungen im Islam) beinhaltet sowie das Fördern der Bekanntheit zwischen den Menschen und zur Selbstzufriedenheit führt.

Und es sagte Abu Ishaq al Hamdani und Fudayl bin Iyad sowie weitere der Salaf (rechtschaffenen Vorfahren):„Wer einen Gefährten der Neuerung im Islam verehrt so hat er zur Zerstörung des Islams beigeholfen“.

Schaue: „Kitab Al Qadr“ Al-Faryabi (Seite 251), „Al Majalasah wa Jawahir Al Ilm“ (414/1), „Mujam ibn Al Arabi“ (927 / 3)

So ist es verpflichtend diejenigen zu warnen, welche die Gräber besuchen, bei ihnen beten, die Gelehrten der Neuerungen im Islam verherrlichen sowie das Hinweisen zum geraden Wege Allahs, die Vorstellung des Manhaj (Weges) von Ahlu al Sunnah wa al Jama‘h, die Aufrechterhaltung des Tauhids (Einzigkeit) von Allah sowie das Gehorchen von Allah und Seinen Gesandten.

Viertens:

Es wird bestätigt, dass der Prophet, Allahs Frieden und Segen auf ihm, das Grab seiner Mutter besucht hat. So überlieferte Muslim (976), dass Abu Hurayra sagte: Der Gesandte Allahs, Allahs Frieden und Segen auf ihm, sagte: (Ich habe meinen Rabb (Herrn) um Erlaubnis gebeten für meine Mutter bei Ihm um Vergebung zu bitten so erlaubte Er mir dies nicht, da fragte ich Ihn um Erlaubnis, ihr Grab zu besuchen, so hat er mit dies erlaubt).

Es wird nicht bestätigt, dass er, Allahs Frieden und Segen auf ihm, das Grab seines Vaters besucht hat und es ist nicht bekannt, dass dies überliefert wurde.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A