Alles Lob gebührt Allah..
Reines Wasser, wenn es absichtlich mit etwas Reinem vermischt wird, hat drei Zustände:
Erster Zustand:
Wenn reines Wasser mit etwas Reinem vermischt wird und sich seine Farbe, sein Geschmack oder sein Geruch nicht verändert, bleibt es rein, da das Wasser in seinem ursprünglichen Zustand bleibt.
Ibn Qudamah sagte: „Und wir kennen keinen Meinungsunterschied unter den Gelehrten bezüglich der Erlaubnis, die Gebetswaschung mit Wasser zu verrichten, das mit etwas Reinem vermischt wurde, ohne dass es verändert wurde.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Mughni” (1/25).
Wenn eine kleine Menge von Bohnen, Kichererbsen, Rosen, Safran oder Ähnlichem in Wasser fällt und sich kein Geschmack, keine Farbe und kein Geruch verändert, ist die Reinigung mit diesem Wasser erlaubt.
Ähnlich ist es, wenn sich das Wasser dadurch nur geringfügig verändert; das schadet ihm nicht. Dies wird durch den Hadith von Umm Hani' belegt: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat zusammen mit Maimunah aus einem einzigen Gefäß, einer Schüssel, die Ganzkörperwaschung vollzogen, in der Spuren von Teig waren.” Überliefert von An-Nasa'i (240), und von An-Nawawi in „Khilasah Al-Ahkam” (1/67) sowie von Al-Albani in „Al-Irwa” (27) als authentisch eingestuft.
At-Tibi sagte: „Das Offensichtliche ist, dass die (übriggebliebenen) Spuren des Teigs in dieser Schüssel nicht viel waren.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Marqa Al-Mafatih” (2/457).
An-Nawawi sagte: „Wenn es geringfügig ist, wie wenn ein wenig Safran hinein gefallen ist und (das Wasser) sich ein wenig gelb färbt, oder Seife oder Mehl und (das Wasser) sich ein wenig weiß färbt, ohne dass es (vollständig) hinzugefügt wird, dann ist es korrekt, dass es rein bleibt, und der Name bestehen bleibt.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Majmu' Sharh Al-Muhadhdhab” (1/103). Dass „der Name bestehen bleibt" bedeutet, dass es tatsächlich als „Wasser” betrachtet wird.
Imam Ahmad sagte: „Wenn das Wasser nicht ihm zugeordnet wird (d.h. der Sache, mit der es vermischt wurde), sodass gesagt wird: Wasser von diesem oder jenem, dann besteht darin kein Problem.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Intisar fi Al-Masail Al-Kibar” von Abu Al-Khattab Al-Kalwadhani (1/122).
Zweiter Zustand:
Wenn reines Wasser mit etwas reinem vermischt wird und sich dadurch so verändert, dass es nicht mehr als Wasser bezeichnet werden kann. In diesem Fall ist die Reinigung damit einstimmig nicht erlaubt. Wie zum Beispiel, wenn man Tee ins Wasser gibt, wodurch sich Farbe und Geschmack ändern, sodass es nicht mehr 'Wasser' genannt werden kann, sondern 'Tee'. Ebenso, wenn Fleisch im Wasser gekocht wird, dann hat sich dieses Wasser verändert und ist zur Brühe geworden, weshalb es nicht erlaubt ist, die Gebetswaschung damit zu verrichten.
Ibn Qudamah sagte: „Wenn etwas Reines mit Wasser vermischt wird und (sich dadurch) dessen Namen ändert, sodass es zu Farbe, Tinte, Essig oder Brühe wird und ähnlichem, oder wenn etwas Reines darin gekocht wird und es sich dadurch verändert, wie zum Beispiel beim gekochten Wasser von Bohnen, dann ist es mit all diesen Arten nicht erlaubt, die Gebetswaschung und Ganzkörperwaschnug zu verrichten, und darüber gibt es keinen Meinungsunterschied.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Mughni” (1/20).
Und Imam Ahmad sagte: „Mit allem, das nicht mehr den Namen „Wasser” trägt, verrichtet man nicht die Gebetswaschung.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Intisar fi Al-Masail Al-Kibar” von Abu Al-Khattab Al-Kalwadhani (1/122)).
Dritter Zustand:
Wenn (reines) Wasser durch etwas Reines verändert wird, aber weiterhin als Wasser bezeichnet werden kann, wie Wasser, dem Seife hinzugefügt wurde, sodass sich seine Farbe ändert, oder (Wasser), in das Kichererbsen gefallen sind, wodurch sich der Geschmack ändert, oder (Wasser), dem Safran hinzugefügt wurde, sodass sich der Geruch ändert, aber die Bezeichnung „Wasser” dadurch nicht entfernt wird, gibt es unter den Gelehrten unterschiedliche Meinungen zur Reinigung mit diesem Wasser.
Die Mehrheit der Gelehrten ist der Meinung, dass das Wasser, das durch Reines verändert wurde, reines, aber nicht reinigendes Wasser ist, da der Name des reinen Wassers nicht mehr zutrifft. Es wird nicht mehr allgemein als 'Wasser' bezeichnet. Siehe: „Al-Mughni” (1/21), „Al-Kafi” von Ibn Abd Al-Barr (1/155), „Al-Majmu” (1/103).
Die Rechtsschule von Imam Abu Hanifa und eine Überlieferung von Imam Ahmad ist, dass es sich um reines und reinigendes Wasser handelt, da es Wasser ist. Dies ist auch die Meinung von Ibn Hazm und wurde von Ibn Mundhir sowie von Shaikh Al-Islam Ibn Taimiyya gewählt. Zu den zeitgenössischen Gelehrten zählen das ständige Komitee, Shaikh Ibn Baz und Shaikh Ibn Uthaimin.
Ibn Hazm sagte: „Mit jedem Wasser, das mit etwas Reinem und Erlaubtem vermischt wurde, sodass seine Farbe, sein Geruch und sein Geschmack sichtbar werden, jedoch der Name „Wasser” nicht verloren geht, ist es erlaubt, damit die Gebetswaschung zu vollziehen und (auch) für die Ganzkörperwaschung bei großer ritueller Unreinheit (arab. Janabah) ist es zulässig... Unabhängig davon, ob es sich bei dem Hinzugefügten um Moschus, Honig, Safran oder Ähnliches handelt.” Ende des Zitats, entnommen aus „Al-Muhalla” (1/200).
Der Grund für den Meinungsunterschied ist, dass die Gelehrten sich einig sind, dass die Reinigung mit reinem Wasser erfolgt und nicht mit eingeschränktem Wasser wie Rosenwasser, Essig und Ähnlichem.
Und das Wasser, das mit Reinem vermischt wurde und sich dadurch verändert hat, ist in einem Zustand der Unsicherheit zwischen beiden.
Ibn Qudamah sagte: „Eine Gruppe von den Gefährten Imam Ahmads überlieferte, dass es erlaubt ist, die Gebetswaschung mit diesem Wasser zu verrichten, und dies ist (ebenfalls) die Rechtsschule von Abu Hanifa und seinen Anhängern; denn Allah - erhaben ist Er - sagte: „Wenn ihr kein Wasser findet, dann vollzieht Tayammum” (An-Nisa:43). Dies ist allgemein für jedes Wasser, da es im Kontext der Verneinung unbestimmt ist, und das Unbestimmte in einem negativen Kontext umfasst alles. Daher ist Tayammum (d.h. die rituelle Ersatzreinigung mit Erde) nicht erlaubt, wenn es (d.h. Wasser) vorhanden ist... und dies ist der Fall, wenn Wasser vorhanden ist.
Und ebenso, weil der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - und seine Gefährten (oft) reisten, und die meisten ihrer Behälter waren aus Leder, und es ist wahrscheinlich (und anzunehmen), dass sie (die Behälter) das Wasser veränderten. Es wurde nicht überliefert, dass sie Tayammum vollzogen, während sie etwas von diesem Wasser hatten; und weil es reines Wasser ist, das mit etwas reinem vermischt wurde, ohne dass der Name „Wasser”, seine Flüssigkeit oder sein Fluss verloren ging.” Ende des Zitats, entnommen aus: „Al-Mughni” (1/21).
Und Shaikh Al-Islam Ibn Taimiyya sagte: „So lange es „Wasser” genannt wird und keine anderen Bestandteile überwiegen, ist es rein, wie es die Meinung von Abu Hanifa und Ahmad in der anderen Überlieferung von ihm ist, die in den meisten seiner Antworten festgelegt ist. Und diese Aussage ist korrekt; denn Allah - erhaben ist Er - sagte: „Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände." (An-Nisa:43) Seine - erhaben ist Er - Aussage „und dann kein Wasser findet” ist eine unbestimmte Formulierung im Kontext der Verneinung, die alles Wasser umfasst, ohne Unterschied zwischen den verschiedenen Arten." Ende des Zitats, entnommen aus: „Majmu’ Al-Fatawa (21/26)”.
Er sagte außerdem: „Es ist auch bestätigt, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen auf ihm - (befahl, den (verstorbenen) Muhrim mit Wasser und Sidr zu waschen) (und dass er befahl, seine Tochter (nachdem sie starb) mit Wasser und Sidr zu waschen) (und dass er dem, der zum Islam übertrat, befahl, die Ganzkörperwaschung mit Wasser und Sidr zu vollziehen). Es ist bekannt, dass Sidr das Wasser unweigerlich verändert. Wenn das Verändern das Wasser ungültig machen würde, hätte er dies nicht angeordnet.'" Ende des Zitats, entnommen aus: „Majmu’ Al-Fatawa (21/26)”.
Shaikh Ibn Baz - möge Allah ihm barmherzig sein - wurde gefragt: „Wie ist es, wenn Trinkwasser mit Chlor vermischt wird, (also) einer Substanz, die Farbe und Geschmack des Wassers verändert? Hat dies Einfluss auf die Reinheit für den, der die Gebetswaschung vollzieht?”
Er antwortete: „Wenn Wasser durch reine Substanzen oder Medikamente, die hinzugefügt werden, um mögliche Schäden für den Menschen zu verhindern, verändert wird, jedoch der Name „Wasser” bestehen bleibt, dann schadet dies nicht, auch wenn es dadurch zu einer gewissen Veränderung kommt." Ende des Zitats, entnommen aus: „Fatawa Shaikh Ibn Baz" (10/19).
Und Allah weiß es am besten.