Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Muss die Zakah für das entrichten werden, was der Muslim an Autos und Wohnungen erwirbt?

Frage

Muss man die Zakah für das entrichten, was man an Autos, Wohnungen und ähnlichem persönlichen Besitz erwirbt?

Zusammengefasste Antwort

Zusammenfassung: In allem, was der Mensch, an Besitztümern, die weder aus Gold, Silber noch Banknoten bestehen, erwirbt, gibt es keine Zakah, außer, wenn es für den Handel ist, wie Autos, Grundstücke etc. Und Allah weiß es am besten.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Die Gelehrten teilen das Geld in zwei Teile ein:

1. Geld, was Gold, Silber und alles was an Banknoten mit inbegriffen ist.

Bezüglich dieses Teils muss man die Zakah entrichten, wenn das Geld die islamisch-gesetzliche Mindestsumme erreicht hat und ein Zakah-Jahr vergangen ist.

2. Das Hab und Gut (arab.: Al-‘Ard), was alles mit einbezieht, das man besitzt und einen Wert hat, der nicht aus Geld besteht, egal ob es ein Grundstück oder tragbar/beweglich ist.

An-Nawawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:

„Über das Hab und Gut (arab.: Al-‘Ard) sagten die Linguisten, dass es alle Arten der Besitztümer sei, bis auf Gold und Silber.

Was das (andere) Hab und Gut (hier im Arabischen „Al-‘Arad“ und nicht „Al-‘Ard“) betrifft, so ist es all Hab und Gut des Diesseits von Gold, Silber und anderen Dingen.“

Aus „Tahrir Alfaadh At-Tanbih“ (S. 114). Siehe auch: „Az-Zaahir fi ghariib Alfaadh Asch-Schafi’i“ von Al-Azhari (S.108).

Alles Hab und Gut, das der Muslim für den Handel besitzt, muss für die Zakah abgegeben werden, egal ob es ein Grundstück, ein Tier, Möbel, elektrische Werkzeuge, Ersatzteile, Bücher, Nahrungsmittel, Lebensmittel, Kleidung, Stoffe, Textilien, Baustoffe, Automobilausstellungen usw. sind. In der Fatwa Nr. 130487 haben wir bereit über die Zakah für das Hab und Gut von Handelswaren geredet.

Was aber das Hab und Gut angeht, das der Muslim für irgendeinen anderen Zweck, außer dem Handel, erwerbt, wie wenn man sie sich für den Selbstgebrauch erwirbt, wie Kleidung, Möbel, Autos, ein Haus, in dem man wohnt … Oder man erwirbt es sich, um von dessen Gewinnen zu profitieren, wie ein Grundstück, das man vermietet, oder ein Taxi, so gehört dieser Teil zum Hab und Gut, auf das man, nach Konsens der Gelehrten, kein Zakah entrichten muss, egal wie hoch der Wert steigt.

Der Beweis dafür ist das, was Al-Bukhari (1463) und Muslim (982) von Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein, überlieferten, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte: „Auf dem Muslim lastet, bezüglich seines Pferdes und seines Dieners, keine Spende.“

Ibn Al-Mulqin sagte:

„Dieser Hadith ist eine Grundlage dafür, dass es in allen erworbenen Dingen keine Spende gibt.“ Aus „At-Taudih li Scharh Al-Jami‘ As-Sahih“ (10/448).

Ibn ‘Abdil-Barr sagte:

„Zum Verständnis in diesem Hadith gehört, dass für das Pferd keine Zakah gezahlt werden muss und dass für den Sklaven keine Zakah gezahlt werden muss. Und bei den Gelehrten verläuft im Kreislauf des Sklaven und des Pferdes: die Kleidung, Betten, Gefäße, Edelsteine und alle anderen Besitztümer – Häuser und alles, was man erwirbt, bis auf Gold und Silber – Ackerland und Vieh. Und das ist bei den Gelehrten, solange man damit, oder etwas davon, keinen Handel betreiben will.“ Aus „At-Tamhid“ (125/17).

An-Nawawi sagte:

„Dieser Hadith ist eine Grundlage dafür, dass es für das Eigentumsvermögen keine Zakah entrichtet werden muss. Dieser Meinung sind alle Gelehrten, unter den Altvorderen und (ihren) Nachfahren, gewesen.“ Aus „Scharh Sahih Muslim“ (55/7).

Ibn Hazm sagte:

„Sie waren sich darüber einig, dass es in allem, was man sich für den Eigentum – nicht dem Handel – erwirbt, keine Zakah gibt; im Edelstein, Rubin, in Teppiche, Kleidung, Kupfer-, Eisen- oder Bleigefäße etc.“ Aus „Al-Muhalla bil Aathaar“ (4/13).

Quelle: Islam Q&A