Dienstag 9 Ramadhaan 1445 - 19 März 2024
German

Die Regeln desjenigen, der einen Teil des Gemeinschaftsgebets oder das ganze verpasst hat

Frage

Ich möchte die Regeln desjenigen im Detail erfahren, der einen Teil des Gemeinschaftsgebets oder das ganze verpasst hat.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

In der „Enzyklopädie der Rechtswissenschaften“ (353/3) steht:

„Der Masbuq ist derjenige, dem der Imam mit allen Gebetseinheiten oder einem Teil davon zuvorgekommen ist.“

Zweitens:

Zu den Regeln desjenigen, der alles oder einen Teil vom Gemeinschaftsgebet verpasst hat, gehören:

1. Es ist für sie (die Person, die verpasst hat) wünschenswert mit Ruhe und Gelassenheit zur Moschee zu kommen.

Wenn die Person sich dem Gebet des Imams anschließt, so ist dies der erste Teil ihres Gebets oder ihre erste Gebetseinheit. Wenn die Person sich also beispielsweise dem Imam zur zweiten Gebetseinheit des Abendgebets anschließt, so zählt diese Gebetseinheit als zweite des Imams und erste der Person.

Der Beweis dieser beiden Urteil ist seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Aussage: „Wenn ihr den zweiten Gebetsruf (Iqama) hört, dann geht zum Gebet, bleibt ruhig und gelassen und beeilt euch nicht. Und was ihr erreicht, das sollt ihr beten und was ihr verpasst habt, das sollt ihr vervollständigen.“

Überliefert von Al-Bukhary (600)

Einige Gelehrten haben eine Ausnahme gemacht, wenn man befürchtet das Gemeinschaftsgebet zu verpassen. So darf diese Person sich etwas beeilen, damit sie das Gemeinschaftsgebet erreicht. 

2. Wenn die Person sich dem Gebet des Imams anschließt, während er (der Imam) sich in der Verbeugung befindet, so muss sie die Takbira Al-Ihram im Stehen sprechen. Und wenn sie die Takbira Al-Ihram während der Verbeugung (und nicht im Stehen) spricht, so ist das Gebet ungültig.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:

„Man muss die Takbira Al-Ihram im Stehen sprechen, da das Stehen eine Pflicht ist. Genauso ist es bei der Person, die einen Teil des Gebets verpasst hat und sich dem Imam, der sich in der Verbeugung befindet, anschließen will. Sie muss alle Wörter der Takbira Al-Ihram im Stehen sprechen, doch wenn sie nur ein Wort nicht im Stehen spricht, so wird dieses Gebet, ohne Meinungsverschiedenheit, nicht zu einem Pflichtgebet.“

Aus „Al-Majmu'“ (296/3).

3. Wenn der Masbuq kommt, während sich der Imam in der Verbeugung (Ruku') befindet, so ist es sicherer, wenn er die zwei Takbirat spricht: Erstens Takbira Al-Ihram und zweitens für die Verbeugung. Wenn er aber nur die Takbira Al-Ihram spricht, ohne für die Verbeugung den Takbir zu sprechen, so reicht ihm dies, gemäß der authentischen Meinung der Gelehrten, aus.

Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:

„Wenn derjenige, der hinten betet, zum Gebet kommt, während der Imam sich verbeugt, soll er dann die Eröffnungs-Takbira und die Takbira für die Verbeugung sprechen oder nur einmal den Takbir sprechen und sich dann verbeugen?“

Antwort:

„Besser und sicherer ist es, wenn man zwei Takbiras spricht: Erstens die Takbira Al-Ihram, welche eine Säule ist und im Stehen gesprochen werden muss. Und zweitens die Takbira der Verbeugung, welche man spricht.

Wenn man befürchtet die Gebetseinheit zu verpassen, so reicht es, wenn man die Takbira Al-Ihram spricht, gemäß der authentischeren Meinung der Gelehrten. Denn es sind zwei Gottesdienste, die zur selben Zeit geschehen. Demnach ersetzt der größere den kleineren. Und diese Gebetseinheit reicht aus, bei den meisten Gelehrten.“

Aus „Majmu' Fatawa Ibn Baz“ (245/11).

4. Wenn der Mamum (der hinter dem Imam betet), das Gebet erreicht, während sich der Imam verbeugt, so ist diese Gebetseinheit gültig, auch wenn der Mamum, den Tasbih erst spricht, nachdem sich der Imam erhoben hat. 

5. Wenn der Masbuq zweifelt, ob er die Verbeugung mit dem Imam erreicht hat oder nicht, so soll er in diesem Fall auf das bauen, wovon er stärker ausgeht. Wenn er nun stark davon ausgeht, dass er die Verbeugung erreicht hat, so hat er die Gebetseinheit erreicht, und wenn er stark davon ausgeht, dass er sie nicht erreicht hat, so zählt diese Gebetseinheit als nicht erreicht.

In „Asch-Scharh Al-Mumti'“ von Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- (383/3) steht:

„Wenn er kommt, während der Imam sich in der Verbeugung befindet, hierauf sich verbeugt und es ihm anschließend unklar ist ob er die Verbeugung mit dem Imam erreicht hat oder ob sich der Imam erhoben hat, bevor er sie erreicht hat, so folgt der Autor der Meinung, dass dies nicht zählt, da er zweifelt ob er die Verbeugung erreicht hat oder nicht. Somit soll er auf die Gewissheit bauen, was bedeutet, dass er sie nicht erreicht hat. Und demnach ist die Gebetseinheit ungültig.

Gemäß der zweiten Meinung aber, welche besagt, dass man danach handeln soll, wovon man am stärksten ausgeht, so fragen wir: Gehst du stark davon aus, dass du die Verbeugung mit dem Imam erreicht hast oder nicht? Wenn er sagt: Ja, ich gehe stark davon aus, dass ich die Verbeugung erreicht habe. So sagen wir, dass ihm diese Gebetseinheit angerechnet wird.

Wenn er aber sagt: Ich gehe stark davon aus, dass ich es nicht erreicht habe. So sagen wir, dass ihm diese Gebetseinheit nicht angerechnet wird und dass er sein Gebet vervollständigen soll. Doch wenn er sagte: Ich weiß nicht und gehe von nichts stark aus. So sagen wir, dass er die Gewissheit als Grundlage nehmen soll, dass ihm dies nicht angerechnet wird und dass er sein Gebet vervollständigen soll.“

6. Der Masbuq darf allein hinter der Reihe beten, wenn er in der vorderen Reihe keinen Platz findet. 

7. Wenn der Imam noch eine Gebetseinheit hinzufügt, wird diese hinzugefügte Gebetseinheit für den Masbuq gezählt? Über diese Thematik gibt es eine Meinungsverschiedenheit zwischen den Gelehrten.

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt:

„Wenn der Imam fünf Gebetseinheiten betet und sich zur zweiten Gebetseinheit jemand dem Gebet anschließt, soll er dann mit dem Imam den Taslim sprechen oder eine weitere Gebetseinheit verrichten?“

Er -möge Allah ihm barmherzig sein- antwortete:

„Die Gelehrten waren sich bezüglich dieser Thematik uneinig. So waren einige der Meinung, dass, wenn der Imam, der fünf Gebetseinheiten verrichtet, den Taslim spricht, so muss der Masbuq noch eine Gebetseinheit verrichten. Somit hat er dann fünf Gebetseinheiten gebetet, so wie es der Imam getan hat. Der Beweis dafür ist die Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Was ihr erreicht habt, das sollt ihr beten, und was ihr verpasst habt, das sollt ihr nachholen.“ So sagen sie, dass dieser Mann eine Gebetseinheit verpasst hat und dafür noch eine verrichten muss.

Die stärkere Meinung aber besagt, dass es ihm nicht gestattet ist eine fünfte Gebetseinheit zu verrichten, vielmehr soll er, in dieser Situation, mit dem Imam den Taslim sprechen, da der Imam für die fünfte entschuldigt ist, er aber nicht, nachdem er weiß, dass er vier Gebetseinheiten verrichtet hat. So ist es ihm nicht erlaubt etwas in seinem Gebet hinzuzufügen.

Und was die Antwort auf die Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- angeht: „Und was ihr verpasst habt“, so beweist seine Aussage: „das sollt ihr vervollständigen“, dass das Gebet, desjenigen, der etwas verpasst hat, mangelhaft ist, doch wenn er mit dem Imam vier Gebetseinheiten verrichtet, so ist nichts an seinem Gebet mangelhaft. Und das ist die Antwort auf diesem Hadith. Und Allah weiß es am besten.“

Aus „Majmu' Fatawa Ibn 'Uthaimin“ (14/20).

8. Wenn der Imam vor dem Salam die Vergesslichkeitsniederwerfung macht, so soll der Masbuq sich mit ihm niederwerfen, egal ob er dieses Versehen (im Gebet) erreicht hat oder erst danach kam. Doch wenn der Imam erst nach dem Salam die Vergesslichkeitsniederwerfung macht, so soll der Masbuq ihm nicht folgen, da es unmöglich ist in dieser Situation dem Imam zu folgen.

9. Der Masbuq gilt erst als jemand, der das Gemeinschaftsgebet verrichtet hat, wenn er eine Gebetseinheit erreicht hat. Und die Gebetseinheit kann nur erreicht werden, wenn man die Verbeugung erreicht.

In den Rechtsurteilen des Ständigen Komitees – zweites Band – (225/6) steht:

„Der Masbuq hat, nach der richtigen Meinung, das Gemeinschaftsgebet erst erreicht, wenn er eine Gebetseinheit erreicht hat. Denn im Hadith steht: „Wer eine Gebetseinheit vom Gebet erreicht, der hat das Gebet erreicht.“ Überliefert von Muslim in seinem Sahih-Werk. Und die Gebetseinheit wird erreicht, indem man die Verbeugung erreicht.“

11. Wenn der Masbuq nach der letzten Verbeugung kommt, dann ist es für ihn besser mit dem Imam am Gebet teilzunehmen, anstatt auf eine andere Gebetsgemeinschaft zu warten.

In den Rechtsurteilen des Ständigen Komitees – Band 2 – (225/6) steht:

„Und wenn der Muslim nach der letzten Verbeugung kommt, so ist es besser mit dem Imam das zu beten, was er vom Gebet erreicht, aufgrund der allgemeinen Aussage des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Wenn ihr zum Gebet kommt, dann kommt zu ihm gelassen. Und was ihr erreicht, das sollt ihr beten und was ihr verpasst habt, das sollt ihr vervollständigen.“ Und dies beinhaltet alles, was vor und nach der letzten Verbeugung ist.“

12. Der Masbuq erreicht nicht das Freitagsgebet, wenn er die Verbeugung der zweiten Gebetseinheit verpasst. Wenn er also kommt nachdem sich der Imam, im Freitagsgebet, von der Verbeugung der zweiten Gebetseinheit erhebt, so hat er das Freitagsgebet verpasst. Er soll aber dann mit dem Imam beten, das Gebet aber, nach dem Taslim des Imams, als Mittagsgebet (mit vier Gebetseinheiten) verrichten.

13. Für den Masbuq ist es am sichersten, wenn er erst anfängt das nachzuholen, was er verpasst hat, nachdem der Imam mit dem zweiten Taslim fertig ist.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A