Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Die Richtlinie für das Umschreiben der Scheidung ist jedes Wort, für das die Bedeutung der Scheidung und anderes. angenommen werden kann, wie: „gehe zu deiner Familie“, oder: „zwischen uns ist es vorbei“, etc.
In „Haschiyah al-Bujayrimi 'ala al-Khatib“ (3/491) steht: „Seine Aussage: ‚Und das bezieht sich auf die Scheidung und anderes.‘ Die Richtlinie dazu ist, dass das Wort eine nahe Andeutung zur Trennung haben sollte, ohne dass es islamisch oder gesellschaftlich in diesem Sinne verwendet wurde."
In der „Fiqh-Enzyklopädie“ (26/29) wird erwähnt: „Wie sie übereinstimmend festgestellt haben, bezieht sich der metaphorische/umschreibende Ausdruck in der Scheidung auf das, was nicht explizit ausgesprochen wurde, aber implizit verstanden und angenommen wird. Wenn es jedoch von Anfang an keine implizite Annahme für die Trennung gibt, ist es keine Umschreibung und wird als bloße Redeweise betrachtet, die keine rechtlichen Konsequenzen hat."
Der Gelehrte Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Alles, was eine Trennung impliziert, ist eine Metapher.“ Aus „Al-Sharh al-Mumti'“ (13/70).
Zweitens:
Die Scheidung erfolgt nicht durch die Verwendung umschreibender Ausdrücke, es sei denn, zwei Bedingungen sind erfüllt: Die Absicht zur Scheidung muss vorhanden sein, und die Person muss einen Ausdruck verwenden, der darauf hinweist. Wenn eine Person sich jedoch mit einem Ausdruck äußert, der weder islamisch noch gesellschaftlich auf Scheidung hinweist, und seine Absicht hinter diesem Ausdruck die Scheidung ist, erfolgt die Scheidung nicht.
Ibn Al-Qayyim -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Scheidung erfolgt nicht durch sie, es sei denn, der Mann beabsichtigt sie und verwendet einen Ausdruck, der darauf hinweist. Wenn einer der beiden Aspekte fehlt, erfolgt weder die Scheidung noch die Befreiung (der Sklaven). Die Aufteilung der Ausdrücke in klare und metaphorische ist zwar im Prinzip korrekt, aber sie variiert je nach den Menschen, Zeiten und Orten. Daher gibt es keine festgelegte Regel für den Ausdruck an sich. Ein Ausdruck kann bei einer Gruppe von Menschen eine klare Bedeutung haben, während er für andere eine Metapher ist, oder er kann zu einer bestimmten Zeit oder an einem bestimmten Ort klar sein, während er an einem anderen Ort oder zu einer anderen Zeit eine Metapher ist. Die Realität bezeugt dies, denn das Wort "Saraah" (Freilassung) wird von niemandem praktisch im Zusammenhang mit Scheidung verwendet, weder klar noch metaphorisch. Daher ist es nicht angebracht zu sagen, dass jemandem, der dieses Wort verwendet, automatisch die Scheidung seiner Frau auferlegt wird, unabhängig davon, ob er es beabsichtigt oder nicht.“ Aus „Zad al-Ma'ad“ (5/291).
Basierend darauf deutet der Ausdruck „Euer Herr wird über euch (einiges) von Seiner Barmherzigkeit ausbreiten“ nicht auf die Bedeutung der Scheidung hin, weder gesellschaftlich noch islamisch. Daher handelt es sich dabei nicht um eine Metapher für die Scheidung.
Was den Ausdruck betrifft: „Oh Allah, ersetze mir etwas Besseres und ersetze es für sie mit etwas Besserem“, so wird überliefert, dass Imam Ahmad -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte, dass ein Bittgebet, das auf die Scheidung hinweist, zu den Ausdrücken der Scheidung gehört. Als er gefragt wurde, ob jemand, der zu seiner Frau sagt: „Möge Allah zwischen mir und dir im Dies- und Jenseits trennen“, antwortete er: „Wenn er dies als Bittgebet beabsichtigte, dann hoffe ich, dass es nichts bedeutet.“ Aus „Masail Abi Dawud li Al-Imam Ahmad“ (S. 239) und „Al-Insaf“ (8/478).
Ibn Muflih kommentierte dies in „Al-Furu'“ (9/38) und sagte: „Er [Imam Ahmad] hat es nicht als etwas betrachtet, wenn die Absicht des Bittgebets beigefügt ist. Es scheint offensichtlich, dass es etwas mit der Absicht der Scheidung zu tun hat, oder wenn es allgemein ausgedrückt wird. Dies basiert darauf, dass die Trennung offensichtlich ist oder durch den Kontext angedeutet wird.“
Er erwähnte dann ähnliche Angelegenheiten und sagte: „Diese drei Angelegenheiten haben dasselbe Urteil, und es scheint, dass es in jeder dieser Angelegenheiten zwei Meinungen gibt: Soll man durch den Kontext nach dem handeln, was allgemein ausgedrückt wird, was auf die Absicht hinweist, oder soll die Absicht berücksichtigt werden?“
Dies bedeutet, dass das Gebet „Oh Allah, ersetze mir etwas Besseres und ersetze es für sie mit etwas Besserem“ als eine Umschreibung für die Scheidung betrachtet wird. Es wird überliefert, dass es von Imam Ahmad zwei Überlieferungen zu den umschreibenden Ausdrücken für die Scheidung gab, ob es für das Eintreten der Scheidung erforderlich ist, die Absicht zu haben, oder ob die Andeutung ausreicht.
Gemäß vorherigen Fatwas auf der Website lautet die vorherrschende Meinung, dass umschreibende Ausdrücke für die Scheidung nur dann wirksam sind, wenn die Absicht dahinter steht, und dass die Andeutung oder der Kontext allein nicht ausreicht.
Basierend darauf gilt für das in der Frage genannte Bittgebet: „Oh Allah, ersetze mir etwas Besseres und ersetze es für sie mit etwas Besserem“, dass es als eine Umschreibung für die Scheidung betrachtet wird. Wenn der Ehemann dies mit der Absicht sagt, wird die Scheidung wirksam, andernfalls nicht.
Und Allah weiß es am besten.