Die Arten der Fürsprache (Schafa'ah)

Frage: 26259

Ich höre manche sagen: „Die Fürsprache gehört allein Allah, und man darf sie nur von Ihm erbitten.“ Andere wiederum sagen: „Allah hat dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und den Nahestehenden Allahs (Awliya) Fürsprache gegeben, also ist es erlaubt, sie darum zu bitten.“ Was ist die richtige Ansicht, und welche Beweise aus der islamischen Gesetzgebung stützen sie?

Zusammengefasste Antwort

Die Definition der Fürsprache (Schafa'ah):

Die Fürsprache bedeutet, dass jemand für einen anderen eintritt, um ihm Nutzen zu bringen oder Schaden von ihm abzuwenden.

Inhalt der Antwort

Die Definition der Fürsprache (Schafa'ah):

Die Fürsprache bedeutet, dass jemand für einen anderen eintritt, um ihm Nutzen zu bringen oder Schaden von ihm abzuwenden.

Die Arten der Fürsprache:

Sie wird in zwei Arten unterteilt:

  1. Die Fürsprache im Jenseits – am Tag der Auferstehung.
  2. Die Fürsprache in Angelegenheiten des diesseitigen Lebens.

Die Arten der Fürsprache im Jenseits:

Die Fürsprache im Jenseits unterteilt sich in zwei Hauptarten:

  1. Die besondere/spezifische Fürsprache

Diese ist ausschließlich für den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm – bestimmt, niemand sonst unter den Geschöpfen teilt sie mit ihm. Sie umfasst mehrere Formen:

  1. a) Die große Fürsprache (Asch-Schafa'ah Al-'Udhmah):

Dies ist die lobenswerte Rang(stellung) (Al-Maqam Al-Mahmud), die Allah ihm in Seiner Aussage versprochen hat: „Und (einen Teil) der Nacht, so verbringe ihn (mit dem freiwilligen Nachtgebet), als zusätzliche Tat für dich. Vielleicht wird dich (ja) dein Herr zu einer lobenswerten (Rang)stellung erwecken.“ (Surah Al-Isra, Vers 79)

Die Realität dieser Fürsprache ist, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - für die gesamte Menschheit eintritt, wenn Allah das Abrechnen hinauszögert und die Menschen auf dem Versammlungsplatz am Tag der Auferstehung in großer Angst und Not warten. Sie sagen: „Wer kann für uns bei unserem Herrn Fürsprache einlegen, damit Er zwischen uns richtet?“ Sie wenden sich nacheinander an die Propheten, und jeder von ihnen sagt: „Ich bin nicht dazu befugt.“ Schließlich kommen sie zu unserem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, und er sagt: „Ich bin dafür bestimmt, ich bin dafür bestimmt.“ Dann tritt er für sie ein, damit Gericht beginnt, das ist die große Fürsprache, die zu den besonderen Eigenschaften des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - gehört.

Viele Hadithe in den beiden Sahih-Werken (Al-Bukhari und Muslim) belegen diese Fürsprache, darunter der Hadith bei Al-Bukhari (Nr. 1748) von Ibn 'Umar - möge Allah mit beiden zufrieden sein-: „Am Tag der Auferstehung werden die Menschen auf den Knien sein, jede Gemeinschaft folgt ihrem Propheten und sagt: ‚O soundso, tritt für uns ein!‘ – bis die Fürsprache beim Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ankommt. Das ist der Tag, an dem Allah ihn zur lobenswerten (Rang)stellung erhebt.“

  1. b) Die Fürsprache für die Bewohner des Paradiesgartens, damit sie eintreten dürfen:

Anas Ibn Malik - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Ich komme am Tag der Auferstehung zum Tor des Paradiesgartens und bitte um Einlass. Der Hüter fragt: ‚Wer bist du?‘ Ich antworte: ‚Muhammad.‘ Er sagt: ‚Dir wurde befohlen, ich öffne keinem vor dir.‘“ Überliefert von Muslim (Nr. 333).

Und in einer anderen Überlieferung (Nr. 332): „Ich bin der erste Fürsprecher im Paradies.“

  1. c) Die Fürsprache des Propheten - Allahs Segen du Rieden auf ihm - für seinen Onkel Abu Talib:

Abu Sa'id Al-Khudri berichtete, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm-, als sein Onkel Abu Talib erwähnt wurde, sagte: „Vielleicht wird meine Fürsprache ihm am Tag der Auferstehung nützen, sodass er in eine Feuerstelle kommt, die nur seine Knöchel erreicht, und davon kocht sein Gehirn.“ Überliefert von Al-Bukhari (Nr. 1408); Muslim, Nr. 360).

  1. d) Die Fürsprache, dass einige Mitglieder seiner Ummah ohne Abrechnung ins Paradies eingehen:

Dies wird im Hadith von Abu Hurayrah über die Fürsprache erwähnt: „Dann wird gesagt: ‚O Muhammad, erhebe dein Haupt, bitte, du wirst erhört, und lege Fürsprache ein, sie wird angenommen.‘ Dann erhebe ich mein Haupt und sage: ‚Meine Ummah, o mein Herr, meine Ummah, o mein Herr!‘ Dann wird gesagt: ‚O Muhammad, führe aus deiner Ummah jene ein, über die keine Abrechnung gehalten wird, durch das rechte Tor des Paradieses; sie dürfen aber auch durch andere Tore eintreten.‘“ Überliefert von Al-Bukhari (Nr. 4343); Muslim, Nr. 287).

  1. Die allgemeine Fürsprache:

Diese gehört ebenfalls dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, wird aber auch anderen - Engeln, Propheten und Rechtschaffenen - gewährt, wenn Allah es will. Sie hat mehrere Formen:

  1. a) Fürsprache für Menschen, die bereits in die Hölle eingetreten sind, damit sie herauskommen:

Viele Beweise belegen dies, darunter der Hadith in Sahih Muslim (Nr. 269) von Abu Sa'id Al-Khudri - möge Allah mit ihm zufrieden sein -: „Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist, keiner von euch wird Allah am Tag der Auferstehung so eindringlich bitten wie die Gläubigen, die ihre Brüder in der Hölle sehen. Sie sagen: ‚Unser Herr, sie fasteten mit uns, beteten mit uns und pilgerten mit uns!‘ Dann wird ihnen gesagt: ‚Bringt heraus, wen ihr kennt.‘ So werden viele Menschen herausgeführt ... Schließlich sagt Allah, der Erhabene: ‚Die Engel haben Fürsprache eingelegt, die Propheten haben Fürsprache eingelegt, die Gläubigen haben Fürsprache eingelegt – und es bleibt nur der Allerbarmer.‘ Dann nimmt Er eine Handvoll aus dem Feuer heraus – Menschen, die niemals Gutes getan haben.“

  1. b) Fürsprache für Menschen, die das Feuer verdient hätten, damit sie nicht hineinkommen:

Dies wird gestützt durch den Hadith: „Kein Muslim stirbt, über dessen Begräbnis vierzig Männer stehen, die Allah nichts beigesellen, ohne dass Allah ihre Fürsprache für ihn annimmt.“ Überliefert von Muslim (Nr. 1577).

Dies ist eine Fürsprache, bevor der Betreffende ins Feuer gelangt.

  1. c) Fürsprache, dass gläubige Menschen, die ins Paradies kommen, darin höhere Ränge erhalten_

Der Hadith bei Muslim (Nr. 1528), in dem der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - für Abu Salamah betete: „O Allah, vergib Abu Salamah, erhöhe seinen Rang unter den Rechtgeleiteten, sorge für seine Nachkommen, vergib uns und ihm, o Herr der Welten, erweitere sein Grab und erleuchte es ihm.“

Bedingungen für die Fürsprache im Jenseits:

Die Quelltexte belegen, dass die Fürsprache im Jenseits nur unter folgenden Bedingungen erfolgt:

  1. Allah ist mit dem Empfänger der Fürsprache zufrieden, wie Er sagte:

„Und sie legen Fürsprache nur für denjenigen ein, dem Er zustimmt (und billigt).“ (Surah Al-Anbiya, Vers 28) Das bedeutet, dass der Empfänger der Fürsprache ein Mensch des reinen Tauhid (Gottes­einheit) sein muss, denn Allah ist mit den Götzendienern nicht zufrieden.

In Sahih Al-Bukhari (Nr. 97) wird berichtet, dass Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - fragte: „O Gesandter Allahs, wer wird am meisten von deiner Fürsprache am Tag der Auferstehung profitieren?“ Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Ich dachte, keiner würde mich früher danach fragen als du, o Abu Hurayrah, aufgrund deines Eifers auf das Wissen. Der Glücklichste durch meine Fürsprache am Tag der Auferstehung ist, wer sagt: ‚La ilaha illa Allah‘ – aufrichtig aus seinem Herzen oder seiner Seele.“

  1. Allah erlaubt dem Fürsprecher, Fürsprache einzulegen, wie Er sagt: Wer ist es denn, der bei Ihm Fürsprache einlegen könnte - außer mit Seiner Erlaubnis? (Surah Al-Baqarah, Vers 255)
  2. Allah ist mit dem Fürsprecher selbst zufrieden, wie Er sagt: „…außer nachdem Allah es erlaubt hat, wem Er will und wer Sein Wohlgefallen findet.“ (Surah An-Najm, Vers 26)

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte außerdem, dass diejenigen, die viel fluchen, am Tag der Auferstehung keine Zeugen und keine Fürsprecher sein werden, wie Muslim (Nr. 4703) von Abu Ad-Darda‘ überliefert: „Ich hörte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen: ‚Diejenigen, die häufig fluchen, werden am Tag der Auferstehung weder Zeugen noch Fürsprecher sein.‘“

Die Fürsprache, die sich auf das Diesseits bezieht:

Diese teilt sich in zwei Arten:

Erstens:

Die Fürsprache, die in der Macht und Fähigkeit des Menschen liegt.
Diese ist erlaubt unter zwei Bedingungen:

  1. Sie muss sich auf etwas Erlaubtes beziehen. Es ist nicht erlaubt, Fürsprache in einer Sache einzulegen, die zu Unrecht führt oder die Rechte anderer verletzt, noch für etwas Verbotenes. Zum Beispiel darf man keine Fürsprache einlegen, damit jemand, der eine gesetzlich festgelegte Strafe (Hadd) verdient hat, dieser Strafe entgeht.
    Allah sagt: „Und helft einander zur Güte und Gottesfurcht, und helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen,“ (Surah Al-Maʾidah, Vers 2)

Und im Hadith, den 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - überliefert:
Die Quraysh sorgten sich sehr um die Angelegenheit der Frau aus dem Stamm Makhzum, die gestohlen hatte. Sie sagten: „Wer wird beim Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - für sie sprechen?“ Sie sagten: „Wer sonst als Usamah, der Liebling des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm?“
Also sprach Usamah mit dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, doch dieser sagten „Willst du Fürsprache einlegen bei einer der Strafen Allahs?“ Dann stand er auf und hielt eine Ansprache: „O ihr Menschen, wahrlich, diejenigen vor euch wurden vernichtet, weil sie, wenn ein Vornehmer unter ihnen stahl, ihn unbehelligt ließen, und wenn ein Schwacher stahl, vollzogen sie die Strafe an ihm. Bei Allah, wenn Fatimah, die Tochter Muhammads, stehlen würde, ich würde ihre Hand abschneiden.“ Überliefert bei Al-Bukhari (Nr. 3261) Muslim (Nr. 3196).

Ebenso wird bei Al-Bukhari (Nr. 5568) und Muslim (Nr. 4761) von Abu Musa - möge Allah mit ihm zufrieden sein -: „Wenn jemand mit einem Anliegen zum Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - kam, wandte er sich seinen Gefährten zu und sagte: ‚Legt Fürsprache ein, ihr werdet dafür belohnt, und Allah lässt durch die Zunge Seines Propheten geschehen, was Er will.‘“

  1. Man darf sich im Herzen nur auf Allah verlassen. Der Bittende soll wissen, dass der Fürsprecher lediglich ein von Allah erlaubtes Mittel ist, und dass Nutzen und Schaden allein in der Hand Allahs liegen. Dieses Prinzip ist im Qur’an und in der Sunnah klar belegt.

Wenn eine dieser beiden Bedingungen fehlt, ist die Fürsprache nicht erlaubt und verboten.

Zweitens: Die Fürsprache, die außerhalb der Macht und Fähigkeit des Menschen liegt –
wie z. B. das Bitten um Fürsprache bei Verstorbenen, Bewohnern der Gräber oder Abwesenden, in der Überzeugung, sie könnten hören oder die Bitte erfüllen.

Diese ist eine polytheistische Fürsprache, die der Quran und die Sunna ausdrücklich verneinen und verwerfen, weil sie den Geschöpfen Eigenschaften zuschreibt, die nur dem Schöpfer gehören – nämlich, dass Er allein ewig lebendig ist und nicht stirbt.

Diejenigen, die dies tun, sagen oft: „Die Nahestehenden Allahs (Awliya) und verehrten Personen treten für ihre Angehörigen, für diejenigen, die sie rufen, und für ihre Liebenden ein. Darum bitten wir sie um Fürsprache.“ Doch genau dies war die Aussage der früheren Götzendiener, von denen Allah sagt: „Diese sind unsere Fürsprecher bei Allah.“
(Surah Yunus, Vers 18) Sie bezogen sich damit auf ihre angebeteten Engel, frommen Menschen oder andere Geschöpfe, die - so glaubten sie - für sie bei Allah Fürsprache einlegen würden. Dasselbe gilt für heutige Götzendiener: Sie sagen, „Die Nahestehenden treten für uns ein. Wir wagen es nicht, Allah direkt zu bitten; wir bitten sie, und sie bitten dann Allah.“ Sie vergleichen dies mit den Königen dieser Welt: „Zu einem König kann man nicht direkt gelangen – man braucht Fürsprecher: Minister, Diener oder Vertraute, die das Anliegen übermitteln. Ebenso wenden wir uns an die Freunde Allahs, damit sie für uns bitten.“ Doch sie begehen damit denselben Schirk (Götzendienst) wie die früheren Polytheisten, indem sie den Schöpfer mit den Geschöpfen vergleichen.

Allah berichtet vom gläubigen Mann in der Sure YaSin (Vers 23): „Soll ich mir etwa anstatt Seiner (andere) Gottheiten nehmen? Wenn der Allerbarmer für mich Schaden will, nützt mir ihre Fürsprache nichts,“

Und Allah erwähnt über die Ungläubigen (in Surah Al-Muddathir, Vers 43–48), dass sie am Jüngsten Tag sagen werden:

„Sie werden sagen: „Wir gehörten nicht zu den Betenden, und wir pflegten nicht den Bedürftigen zu speisen, und wir pflegten auf schweifende Reden mit denjenigen einzugehen, die solche führten, und wir pflegten den Tag des Gerichts für Lüge zu erklären
bis die Gewissheit (also der Tod) zu uns kam. So nützt ihnen die Fürsprache der Fürsprecher nicht.“

Der Prophet - Allahs Segen u d Frieden auf ihm - hat zwar am Tag der Auferstehung die Fürsprache, aber er wird sie nur mit Allahs Erlaubnis und Zufriedenheit ausüben können. Darum hat der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - seine Ummah nie dazu aufgerufen, ihn schon in dieser Welt um Fürsprache zu bitten. Keiner seiner Gefährten hat so etwas überliefert. Wäre es etwas Gutes gewesen, hätte der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm - sie dazu aufgefordert, und die eifrigen Gefährten hätten es umgesetzt.

Daraus folgt: Das Bitten um Fürsprache vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - heute ist ein schwerer Irrtum, weil es eine Form des Bittens anderer als Allah ist –
und das ist ein Hindernis für die Fürsprache am Jüngsten Tag, denn Fürsprache wird nur denen gewährt, die ihren Tauhid rein halten.

Am Tag der Auferstehung bitten die Menschen den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - nur darum, dass er für sie beim Gerichtsbeginn Fürsprache einlegt, weil er anwesend ist und die Fähigkeit hat, Allah direkt zu bitten. Das ist wie das Bitten eines lebenden Menschen um ein Bittgebet – etwas, das erlaubt ist. Niemand wird ihn jedoch um Vergebung der eigenen Sünden bitten.

Diejenigen, die ihn heute um Fürsprache bitten, berufen sich fälschlicherweise auf die Erlaubnis der Fürsprache im Jenseits. Wenn ihr Vergleich richtig wäre, müssten sie sich darauf beschränken zu sagen: „O Gesandter Allahs, tritt für uns beim Gericht ein!“ Doch tatsächlich bitten sie um weit mehr: um Lösung von Problemen, Herabsendung von Barmherzigkeit, Schutz in Notlagen, sei es zu Land oder zu Wasser, in Not oder Wohlstand – und sie wenden sich dabei von Allah ab, obwohl Er sagte: „Oder (ist besser) Wer den in einer Notlage Befindlichen erhört, wenn er Ihn anruft, und das Schlechte hinwegnimmt und euch zu Nachfolgern (auf) der Erde macht? Gibt es denn eine (andere zu Recht angebetete) Gottheit neben Allah?“ (Surah An-Naml, Vers 62)

Aus dem zuvor Gesagten wird für jeden Gerechten deutlich, dass die bestätigte (zulässige) Fürsprache jene ist, die mit Allahs Erlaubnis und Seinem Wohlgefallen geschieht, denn alle Fürsprache gehört einzig Ihm. Dazu zählt auch die Fürsprache, die Allah erlaubt hat –
nämlich das Bitten um Fürsprache in weltlichen Angelegenheiten von einem lebenden, anwesenden und fähigen Menschen. Dabei ist zu beachten, dass diese Art der Fürsprache nur deshalb erlaubt ist, weil Allah sie gestattet hat, und weil das Herz dabei nicht an das Geschöpf gebunden ist, sondern dieses lediglich als ein von Allah erlaubtes Mittel betrachtet wird – so wie andere erlaubte Ursachen und Mittel auch.

Die verneinte (verbotene) Fürsprache hingegen ist jene, die von jemand anderem als Allah erbeten wird – in Dingen, die nur Allah vermag. Denn kein anderer außer Allah besitzt die Macht zur Fürsprache und kann sie auch nicht ausüben, außer wenn Allah es erlaubt und damit zufrieden ist. Wer also Fürsprache von einem anderen als Allah erbittet, vergreift sich an Allahs Stellung, fügt sich selbst Unrecht zu und setzt sich der Gefahr aus, von der Fürsprache des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - am Tag der Auferstehung ausgeschlossen zu werden.

Wir bitten Allah um Schutz und Heil, und wir bitten Ihn, dass Er uns die Fürsprache
Seines Propheten Muhammad - Allahs Segen und Frieden auf ihm- zuteilwerden lässt.
Amin.

Quellen:

  • „Asch-Schafa'ah 'inda Ahl As-Sunnah Wa Al-Jama'ah “ von Schaykh Nasir Al-Djadiʿ.
  • „Al-Qaul Al-Mufid“ von Shaykh Ibn 'Uthaymin (1/423).
  • „A'lam As-Sunnah al-Manschurah“, Nr. 144.

Und Allah weiß es am besten.

Referenz

Quelle

Schaikh Muhammad Salih al-Munajjid

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