Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Der Grundsatz für erlaubte Arbeit: Sie sollte in einem erlaubten Bereich sein und keine Unterstützung für Verbotenes beinhalten.
Dies umfasst Handelsgeschäfte und Vermietungen von erlaubten Gütern wie Lebensmitteln, Medikamenten, Geräten usw. Es bezieht sich auch auf Berufe in Bereichen wie Bildung, Medizin, Ingenieurwesen, Elektrik, Schreinerei, Industrie und ähnliche erlaubten Tätigkeiten.
Und hinsichtlich der verbotenen Arbeit: Dies umfasst Tätigkeiten wie die Arbeit in Banken, die mit Zinsen zu tun haben, kommerziellen Versicherungsgesellschaften, der Handel mit Alkohol, die Aufzucht von Schweinen, die Abwicklung von Zinsgeschäften, die Einrichtung von Glücksspielhallen oder der Verkauf von Gegenständen, die hauptsächlich für verbotene Zwecke verwendet werden, wie der Verkauf von Waffen an Banditen, und ähnliche Tätigkeiten, die als Förderung von Verboten angesehen werden oder direkt damit in Verbindung stehen.
Und was die indirekte Unterstützung ohne die Absicht zur Förderung der Sünde betrifft: Diese ist nicht verboten. Zum Beispiel der Verkauf erlaubter Nahrungsmittel an Ungläubige, Sünder oder Spieler. Man kann nicht sagen, dass durch das Essen jemand gestärkt wird und somit in der Sünde weitermachen könnte. Wenn indirekte Unterstützung verboten wäre, blieben den Menschen kaum noch erlaubte Arbeitsmöglichkeiten übrig.
Aus diesem Grund handelten die Gefährten des Propheten mit den Juden in Geschäften wie Verkauf und Vermietung und anderen Dingen, ohne darauf zu achten, dass sie von ihrem Geld und ihren Aktivitäten profitieren.
Wenn also die Tätigkeit an sich erlaubt ist und keine direkte Unterstützung für etwas Verbotenes beinhaltet, ist es erlaubt.
Das ist der Grundsatz, der in diesem Zusammenhang erwähnt werden kann, ob eine Arbeit erlaubt oder verboten ist.
Basierend darauf: Wenn jemand eine Bäckerei findet, die sowohl erlaubtes Brot verkauft als auch verbotenes Brot, das mit Alkohol gemischt ist, und die Arbeit des Arbeitnehmers sich ausschließlich auf das erlaubte Brot beschränkt und er nicht direkt zur Unterstützung des verbotenen beiträgt: Dann ist seine Arbeit in einem Zustand der dringenden Notwendigkeit erlaubt. Jedoch muss er nach einer anderen Arbeit suchen, da das Mitansehen des Unrechts ihn verpflichtet, dagegen anzugehen, was er möglicherweise nicht kann. In diesem Fall ist es ihm dann erforderlich, den Ort zu verlassen, gemäß der Aussage Allahs – erhaben ist Er: „Er hat euch (doch) bereits im Buch offenbart: Wenn ihr hört, dass man Allahs Zeichen verleugnet und sich über sie lustig macht, dann sitzt nicht mit ihnen (zusammen), bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen. Sonst seid ihr ihnen gleich. Gewiss, Allah wird die Heuchler und die Ungläubigen alle in der Hölle versammeln” (An-Nisa:140)
Al-Jassas sagte in „Ahkam Al-Quran” (2/407): „In diesem Vers liegt der Beweis für die Pflicht, das Unrecht zu verurteilen, das der Täter begeht. Das Umfassen dieser Verurteilung zeigt die Ablehnung an, wenn er nicht in der Lage ist, es zu entfernen, das Verlassen der Versammlung des Täters und das Aufstehen von ihr, bis er aufhört und eine andere Haltung einnimmt.” Ende des Zitats.
Shaikh Ibn Uthaimin – möge Allah ihm barmherzig sein – wurde gefragt: „Was ist das Urteil über die Arbeit bei den Besitzern von Goldläden, die in unerlaubten Transaktionen handeln, sei es durch Zinsen, verbotene Handlungen wie Betrug oder ähnliche nicht legitime Geschäftspraktiken?”
Er antwortete: „Die Arbeit bei jenen, die mit Zinsen, Betrug oder ähnlich verbotenen Dingen handeln, ist verboten, gemäß der Aussage Allahs, erhaben ist Er: „Aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen (Al-Ma’idah:2) und Seiner Aussage: „Er hat euch (doch) bereits im Buch offenbart: Wenn ihr hört, dass man Allahs Zeichen verleugnet und sich über sie lustig macht, dann sitzt nicht mit ihnen (zusammen), bis sie auf ein anderes Gespräch eingehen. Sonst seid ihr ihnen gleich. Gewiss, Allah wird die Heuchler und die Ungläubigen alle in der Hölle versammeln.” (An-Nisa:140).”
Und gemäß der Aussage des Propheten, Allahs Segen und Frieden auf ihm: „Wer unter euch etwas Verwerfliches sieht, soll es mit seiner Hand ändern; wenn er dazu nicht in der Lage ist, dann mit seiner Zunge; und wenn er (auch) dazu nicht in der Lage ist, dann soll er es in seinem Herzen verurteilen.” Der Arbeiter bei ihnen ändert nichts, weder mit seiner Hand, noch mit seiner Zunge, noch in seinem Herzen, daher ist er ungehorsam gegenüber dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm. Ende des Zitats, entnommen aus: „Fiqh wa Fatawa Al-Buyu‘”, Seite 392.
Dein Freund sollte sich daher um eine andere Arbeit bemühen, bei der er vor dem Anblick von Verwerflichen geschützt ist.
Solange er weder Schweinefleisch berührt noch dabei hilft, ist sein Gehalt erlaubt, da er für seine Arbeit im erlaubten Bereich der Bäckerei bezahlt wird. Dennoch sündigt er, wenn er das Verwerfliche nicht ablehnt, was ihn dazu veranlassen sollte, nach einer anderen Beschäftigung zu suchen.
Auf diese Weise weißt du, dass es keine Bedenken gibt, sein Essen anzunehmen oder seine Geschenke zu akzeptieren, da sein Gehalt erlaubt ist.
Zweitens:
Die Arbeit in kommerziellen Versicherungsgesellschaften ist verboten, da kommerzielle Versicherungen auf Zinsen, Glücksspiel und unfaire Gewinne basieren, wie in den Antworten auf die Fragen Nummer (130761) und (205100) erklärt wurde.
Jedoch ist das durch verbotenes Geld verdiente Einkommen nur für denjenigen, der es verdient hat, verboten. Es gibt also keine Bedenken, wenn man es auf legale Weise erhält, wie zum Beispiel als Geschenk oder Unterstützung. Siehe auch die Antworten auf die Fragen Nummer (114798) und (246623).
Deshalb gibt es keinen Grund zur Besorgnis, wenn du von jemandem isst oder etwas annimmst, das aus dem Einkommen stammt, das durch diese verbotene Versicherung verdient wurde.
Drittens:
Die Möglichkeiten der erlaubten Einkommensquellen sind zahlreich, jedoch erfordert es oft gründliche Recherche und Bemühungen. Wer Allah fürchtet, dem versorgt er und steht ihm bei, wie Er – erhaben ist Er – sagte: „(…) Und wer Allah fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg (2) und gewährt ihm Versorgung, von wo (aus) er damit nicht rechnet. Und wer sich auf Allah verlässt, dem ist Er seine Genüge. Allah wird gewiss (die Durchführung) seine(r) Angelegenheit erreichen. Allah legt ja für alles ein Maß fest.” (At-Talaq:2-3).
Deshalb ist es wichtig, sich um eine erlaubte Arbeit zu bemühen, die frei von Missständen und unerlaubten Handlungen ist. Hierbei ist Vorsicht lobenswert, denn wer sich vor Zweifelhaften hütet, bewahrt seine Religion und seine Ehre. Wer jedoch in zweifelhafte Angelegenheiten gerät, läuft Gefahr, in Verbotenes zu geraten.
Der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – sagte: „Wer sich vor zweifelhaften Dingen hütet, schützt dadurch seine Religion und seine Ehre. Und wer in zweifelhafte Dinge verfällt, wird bald in verbotene Dinge verfallen, ähnlich wie ein Hirte, der seine Herde um eine verbotene Umzäunung weidet.” Überliefert von Al-Bukhari (52) und Muslim (1599).
Und seine Aussage: „Unterlasse das, was Zweifel in dir hervorruft, für das, was keinen Zweifel in dir hervorruft.” Überliefert von At-Tirmidhi (2518) und An-Nasa’i (5711), und At-Tirmidhi sagte: „Dies ist ein guter und authentischer Hadith.” Und Al-Albani stufte ihn als authentisch ein in „Sahih At-Tirmidhi”.
Und Allah weiß es am besten.