Montag 24 Jumaada Al-Awwah 1446 - 25 November 2024
German

Sie fragt, wie sie ihr Testament schreiben soll?

Frage

Ich bin eine verheiratete Frau und lebe nur mit meinem Ehemann. Wir haben keine Kinder. Alles Lob gebührt Allah. Beide meiner Eltern sind verstorben. Ich habe verheiratete Brüder und Schwestern. Meine Großväter und Großmütter sind ebenfalls verstorben. Ich habe Onkel und Tanten mütterlicher- und väterlicherseits. Ich besitze etwas Gold und Silber, sowie persönliche Sachen wie Kleidung und Bücher, mitunter einen Mushaf. Zudem habe ich ein Bankkonto, auf das ich meine monatliche Rente bekomme. Ich möchte ein Testament schreiben, doch weiß ich nicht, wie ich das in dieser Situation genau verfassen soll bzw. wer meine Erben sind. Kann ich meinen Ehemann -möge Allah ihn bewahren- dazu bestimmen, meinen letzten Willen auszuführen. Ich meine, ob ich es in seinem Namen schreiben kann und er es dann öffnet und liest? Ich würde dabei gerne noch andere Dinge reinschreiben, wie Dinge, die ich ihm im Moment nicht sagen kann. Ich würde ihn bitten, gut über mich zu denken, falls er nach meinem Tod etwas über mich erfährt oder hört, denn er beschwert sich darüber, dass ich zurückgezogen bin, nicht viel rede und mysteriös bin. Ich bin so, weil ich manchmal Dinge vor ihm verstecke, von denen ich denke, dass es besser ist, dass er diese nicht erfährt, um Schwierigkeiten und Probleme mit anderen Familienmitgliedern zu vermeiden. Allah kennt am besten meine Absicht dabei. Ich hoffe, dass ich meine Angelegenheit gut darlegen konnte und dass ich eine klare Antwort von Ihnen bekomme.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es gibt zwei Arten vom Testament.

Das verpflichtende (Wajib) Testament, in welchem du erklärst, was du anderen Leute schuldest, und diese keinen Beweis dafür haben, dass du ihnen etwas schuldest, wie Schulden und Gegenstände, die dir anvertraut wurden. In diesem Fall wäre ein Testament für dich verpflichtend, um deine Verpflichtungen zu erfüllen.

Das empfohlene (Mustahab) Testament ist eines, dass mit Spenden zu tun hat, wie dass eine Person verfügt, dass ein Drittel ihres Vermögens nach ihrem Tod als Spende jemandem gegeben wird, der nicht zu den Erben gehört, sei es ein Verwandter oder sonst jemand; oder Anweisungen, dass damit Gutes getan wird, wie es an Arme und Bedürftige zu spenden oder einen anderen guten Zweck.

Siehe dazu „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daˈimah“ (16/264)

Man kann seiner Familie auch Anweisungen hinterlassen, die mit der Bestattung zu tun haben, wie wer die Totenwaschung ausführen soll, wer das Totengebet für einen beten soll etc. Man kann den Angehörigen auch verbieten zu jammern, sowie andere verbotene Dinge zu tun.

Dies wird durch eine Überlieferung bei Imam Muslim (121) belegt, in der ˈAmr Ibn Al-ˈAs sagte, als er im Sterbebett lag: „Lasst keine Wehklägerin oder ein Feuer mich begleiten.“

Siehe die Antwort auf die Frage Nr. (69827) und (10447).

Ebenfalls kann die Frau in ihrem Testament ihren Ehemann bitten, gut über sie zu denken, und ihn um bestimmte Handlungen bzw. Verhalten ihm gegenüber um Verzeihung bitten. Es gibt keine besondere Form für ein Testament bezüglich solcher oder ähnlicher Angelegenheiten. Vielmehr kann jede Person dies entsprechend seiner Situation und der Situation seiner Familie gestallten, und anführen, welche Schulden oder Verpflichtungen ihr gegenüber noch geschuldet werden, oder sie anderen schuldet. Sie kann das geschriebene Testament wem sie will anvertrauen, der es dann öffnet, nachdem sie gestorben ist.

Es ist nicht erlaubt, dass du deinem Ehemann etwas von deinem Nachlass vermachst, weil er sowieso ein Anrecht auf deinen Nachlass hat, nachdem du gestorben bist. Und Allah -erhaben ist Er- hat anbefohlen, dass dem Ehemann nach dem Ableben seiner Ehefrau die Hälfte des Nachlasses zukommen, wenn die Ehefrau keine Kinder hatte.

Allah -majestätisch und mächtig ist Er- hat bestimmt, dass jeder sein Anrecht bekommt, so kann man den gesetzlichen Erben nicht noch etwas anderes testamentarisch vermachen.

Und da deine Eltern nicht mehr leben, muss dein Nachlass, nachdem dein Ehemann seinen Anteil bekam, unter deinen Geschwistern aufgeteilt werden, wobei einem Bruder das zukommt, was zwei Schwestern zukommt.

Der Mensch weiß nicht, wann er sterben wird. Wie viele Menschen waren gesund und starben ohne offensichtlichen Grund. Und wie viele Kranke gab es nur, die ein langes Leben hatten.

Du bist verpflichtet deinem Ehemann gegenüber gütig zu sein und ein gutes Eheleben mit ihm zu führen, wobei du beim Verheimlichen von Dingen und dem Sich-Zurückziehen nicht übertreiben solltest, damit eure Beziehung nicht geschädigt wird oder eure Partnerschaft und guter Umgang darunter leidet, was dazu führen würde, dass man sich auseinanderlebt.

Und genauso solltest du nicht absolut alles deinem Ehemann erzählen, was dann auch zu Konflikten und Streit führen würde. In ein Extrem zu verfallen und überhaupt nicht miteinander zu sprechen würde eurer Beziehung schaden, wie bereits erwähnt, und kann zu Zweifeln und Argwohn führen.

Man sollte hierbei den Mittelweg finden, was gut und lobenswert wäre.

Unser Ratschlag an dich ist, die Bitte um Verzeihung nicht bis zu deinem Tod zu verschieben.

Lieber solltest du es jetzt tun und deinen Ehemann gut behandeln, sowie dein Bestmögliches tun, um ihn zufriedenzustellen, da dies zu den gewaltigsten Dingen gehört, die ins Paradies führen -so Allah will.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A