Alles Lob gebührt Allah..
Die Zeit der Zakah Al-Fitr beginnt mit der Nacht des Fests des Fastenbrechens bis vor dem 'Id-Gebet.
Es ist erlaubt sie zwei oder drei Tage vorher zu entrichten. Sie muss den bedürftigen Muslimen im Land des Entrichtenden gegeben werden. Es ist aber erlaubt sie an Bedürftige eines anderen Landes zu schicken, die es noch mehr benötigen. Dem Imam der Moschee und jenen, denen man vertraut, ist es erlaubt sie zu sammeln und an die Armen zu verteilen, sodass sie vor dem 'Id-Gebet jene erreicht, die darauf ein Anrecht haben. Ihre Menge ist nicht von der Inflation abhängig, sondern wird von der islamischen Gesetzgebung auf einen Saa' festgelegt. Und wer am Tag des Fests des Fastenbrechens nur so viel hat, dass es ihm und denen, für die er aufkommen muss, reicht, so entfällt die Pflicht dessen. Es ist nicht erlaubt sie für einen Moscheebau oder für wohltätige Projekte zu entrichten.
Und Allah verleiht den Erfolg.