Alles Lob gebührt Allah..
Die Geräte, die ihre Besitzer zu dir bringen, um sie zu reparieren, gelten als 'Vertrauenssache' (arab. Amanah) bei dir. Du musst sie aufbewahren und schützen, bis ihre Besitzer kommen, um sie abzuholen.
Aber wenn der Besitzer des Geräts nach seiner Reparatur nicht rechtzeitig kommt, um es abzuholen, sodass die übliche Zeit überschritten wird und du die Hoffnung verlierst, dass er zurückkehrt, oder wenn das Aufbewahren dieser Geräte dir Schaden zufügt aufgrund des begrenzten Platzes oder der Schwierigkeiten, sie aufzubewahren, usw.
In diesem Fall hättest du das Recht, aus dem Grund, um dich vor Schaden zu schützen, diese Geräte zum Marktpreis zu verkaufen, und von dem Erlös den vereinbarten Betrag für deine Dienste einzubehalten und den Rest des Geldes aufzubewahren. Wenn dann eines Tages der Besitzer kommt, würdest du es ihm zurückgeben.
Das ständige Fatwa-Komitee sagte auf der Website „Al-Fiqh Al-Islami" sagte: „Ihm obliegt die Zeit abzuwarten, in der anzunehmen ist, dass der Besitzer nicht kommt, anschließend (darf er damit) handeln und seine Arbeitsgebühr sowie die übliche Mietgebühr für den Ort einfordern, und wenn etwas (von dem Erlös) übrigbleiben sollte, gehört es dem Eigentümer und wenn er (doch) kommen sollte, gibt er es ihm zurück. Wenn er (jedoch) nicht kommt, darf er von dem, was übrigbleibt, profitieren und einen ähnlichen Betrag garantieren, und wenn er es vorsichtshalber aufbewahrt, ist das besser.
Und das ist, was eine der Grundprinzipien (arab. Qai’dah) der islamischen Gesetzgebung (arab. Scharia) erfordert, dass der Schaden beseitigt wird. Es ist bekannt, dass das Verbleiben dieser Gegenstände im Laden und die Nichtzahlung der Arbeitsgebühr einen großen Schaden für den Besitzer der Werkstatt oder der Wäscherei darstellen, insbesondere wenn sie Ersatzteile benötigen und dergleichen, neben den Lohnkosten für die Arbeiter und der Ladenmiete. Er könnte gezwungen sein, einige andere Arbeiten abzulehnen, weil kein Platz vorhanden ist, um sie zu lagern.
Die Situation verschlechtert sich noch weiter, wenn dies von mehreren Kunden wiederholt wird. All dies stellt einen großen Schaden für den Ladenbesitzer dar, daher wird ihm gestattet, sie zu verkaufen. Ende des Zitats, von der Website „Al-Fiqh Al-Islami".
Und ein Ratschlag an dich:
Füge dem Vertrag eine Klausel hinzu oder schreibe ein Schreiben und hänge es an einer gut sichtbaren Stelle im Laden auf, sodass es die Kunden sehen können:
Die Geräte werden nach einem angemessenen Zeitraum, die für beide Seiten geeignet erscheint, entsorgt, wenn ihre Besitzer nicht kommen, um sie abzuholen.
Nach Ablauf dieses Zeitraumes bist du nicht mehr verpflichtet, sie zu behalten. Du darfst sie verkaufen, deine Gebühr nehmen und den Rest spenden, oder sie spenden, wie sie sind, oder sie entsorgen, wenn sie nicht für Spendenzwecke oder den Verkauf geeignet sind.
Noch besser ist es, die Telefonnummer des Besitzers jedes Geräts darauf zu hinterlassen oder wie man ihn kontaktieren kann, zusammen mit einer Nachricht oder ähnlichem, (und) zusammen mit dem Datum, an dem das Gerät empfangen wurde. Kurz vor Ablauf der Frist rufst du ihn an, um ihn zu warnen, dass du nicht für sein Gerät verantwortlich bist, wenn er es nicht abholt. Wenn er kommt, ist das gut; andernfalls verfährst du damit, wie bereits zuvor erklärt.
Und Allah weiß es am besten.