Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Zwei Personen investierten gemeinsam in ein Geschäft, wobei einer das Geld und der andere den Ort, die Ausstattung und die Arbeit einbrachte. Dann gab es Verluste. Wer von beiden trägt die Verantwortung?

Frage

Ich habe mich mit einem Freund von mir zusammengeschlossen, um mit Schafen zu handeln. Die Bedingungen waren: Er stellt das Kapital zur Verfügung, während ich den Ort, die Ausrüstung und die Arbeit übernehme. (Und vereinbart war auch) den Gewinn und Verlust durch die Hälfte (von jeweils) 50% aufzuteilen. Nach Abschluss des Projekts und aufgrund des Rückgangs des Schafpreises erlitt das Unternehmen einen Verlust. Nach der Einsicht Ihrer Fatawa, erfuhr ich, dass es nicht erlaubt ist, den Verlust zu teilen, und dass der Verlust dem Kapitalgeber zufällt. Was sollten wir nun tun? Darf ich ihm die Hälfte des Verlustes abnehmen, um ihn nicht zu schädigen? Wenn wir das Projekt fortsetzen und eine weitere Menge kaufen möchten, können wir dann den Gewinn nach Abzug des alten Kapitals berechnen, als ob das Projekt noch läuft?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Der Grundsatz in Unternehmen besagt: Der Verlust richtet sich nach dem Kapital, während der Gewinn von den Partnern vereinbart wird.

Wenn sich also zwei Personen mit ihrem Kapital unternehmerisch zusammentun, dann richtet sich der Verlust entsprechend den beiden Kapitalbeträgen im Verhältnis.

Und wenn sich zwei Personen unternehmerisch zusammentun, wobei einer das Kapital einbringt und der andere die Arbeit, dann trägt der Kapitalgeber den finanziellen Verlust, und der Arbeiter verliert seine Arbeit. Es sei denn, der Arbeiter überschreitet seine Grenzen oder handelt fahrlässig, dann trägt auch er den finanziellen Verlust.

Ibn Qudamah - möge Allah ihm barmherzig sein - sagte in „Al-Mughni" (5/22): „Der Verlust in einem Unternehmen liegt für jeden von ihnen (d.h. den Partnern) entsprechend seinem Kapital vor. Wenn ihre beiden Kapitale gleich sind, dann ist der Verlust zwischen ihnen jeweils zur Hälfte, und wenn es drei Personen (in der Partnerschaft sind), dann ist die Aufteilung des Verlustes (entsprechend) auf drei. Wir kennen hierin keine Meinungsverschiedenheiten unter den Gelehrten. Abu Hanifa, Ash-Shafii und andere sind ebenfalls dieser Ansicht …

Und der Verlust in Partnerschaftsunternehmen betrifft speziell das Kapital, auf dem Arbeiter obliegt hiervon (jedoch) nichts; denn der Verlust besteht aus einer Verringerung des Kapitals, das dem Eigentum seines Besitzers zugeschrieben wird, und der Arbeiter hat daran keinen Anteil. Seine Verringerung entsteht aus seinem eigenen Vermögen und nicht aus dem anderer. Stattdessen teilen sie die Gewinne, die erzielt werden. Ende des Zitats.

Wenn dein Partner das Kapital einbringt und du den Standort, die Ausstattung und die Arbeit übernimmst, ohne Gebühr für den Standort und die Ausstattung zu nehmen:

Und wenn du den Ort und die Ausstattung gespendet hast, dann ist das in Ordnung, und es gibt nichts, was dir obliegt.

Wenn ihr beide dies in der Partnerschaft berücksichtigt habt und die Gebühr für den Standort und seine Ausstattung als Kapital betrachtet habt, das ihr teilt: Schätze den Wert dieser Gebühr und betrachte sie als Kapital. So hast du sowohl Kapital als auch Arbeit eingebracht, und der Verlust im Kapital betrifft dich entsprechend deinem Anteil am Kapital, den wir erwähnt haben.

Wenn also dein Partner mit zehntausend beteiligt sein sollte und die Gebühr für den Standort und die Ausstattung zweitausend beträgt, dann hast du zwei tausend und deine Arbeit eingebracht. Bei einem Verlust trägst du ein Fünftel, weil dein Anteil an seinem Kapital ein Fünftel beträgt.

Er ist verpflichtet, dir das zu erstatten, was er darüber hinaus erhalten hat.

Und wenn du wünschst, die Hälfte des Verlusts freiwillig zu übernehmen, ist daran nichts auszusetzen, aus der Sicht von Mitgefühl und Gunst.

Es ist jedoch nicht erlaubt, dies für einen zukünftigen Unternehmensvertrage festzulegen.

Zweitens:

Wenn ihr beide beabsichtigt, das Projekt fortzusetzen und eine weitere Menge Schafe zu kaufen, dann beendet das erste Projekt. Dein Partner sollte sein Kapital einbringen und du solltest dein Kapital festlegen, und ihr solltet vereinbaren, dass der Verlust dem Kapital entspricht.

Wir haben gesagt, beendet das erste Projekt, weil wenn dein Partner eine Forderung gegen dich hat - die dem Verlust entspricht, von dem du, wenn du möchtest, einen Teil übernehmen kannst, wie zuvor detailliert erklärt wurde - dann ist es nicht erlaubt, diese Forderung als Kapital in einem neuen Unternehmen zu verwenden. Denn für ein Unternehmen ist es erforderlich, dass das Kapital in bar vorhanden ist und keine Schuld darstellt.

In „Kaschaf Al-Qina” (3/497) heißt es: „Unter den Bedingungen des Unternehmens ist die Anwesenheit beider Partner als Kapital notwendig, um die Arbeit zu bestimmen und das Unternehmen zu verwirklichen. Daher ist ein Unternehmen weder mit abwesendem Kapital noch mit Kapital in der Verpflichtung gültig, da damit in der aktuellen Situation nicht gehandelt werden kann, und es das eigentliche Ziel des Unternehmens ist.” Ende des Zitats.

In Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyyah (26/48) heißt es: „Die erste Bedingung ist, dass das Kapital in bar ist und keine Schuld darstellt. Weil der Handel, durch den das Ziel der Partnerschaft erreicht wird, nämlich der Gewinn, nicht auf Schulden basiert. Daher widerspricht es dem Zweck der Partnerschaft, Schulden als Kapital der Partnerschaft zu verwenden.” Ende des Zitats.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A