Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Das Urteil über die Koranrezitation im Gebet auf Englisch

Frage

Ich habe vor zwei Jahren den Islam angenommen und versuche mich sehr daran zu halten das Gebet und die Koranrezitation genau zu verrichten. Bis vor kurzem aber wusste ich nicht, dass es über das Gebet und die Rezitation, verrichtet in meiner englischen Sprache, eine andere Ansicht gibt. Denn ich kann kein Arabisch, bis auf einige Grundfloskeln und Bittgebete. Was sind die richtgen Praktiken und Ansichten für den Gläubigen, der nicht Arabisch spricht, in Bezug auf das Gebet und der Koranrezitation? Das Wichtigste von alledem ist: Sind meine vorigen Gebete (die ich verrichtet und komplett auf Englisch gesprochen habe) und Koranrezitationen ungültig, weil ich sie auf Englisch aufgesagt habe?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Der Muslim muss die Sura Al-Fatihah auswendig lernen, denn das Gebet ist nur mit dieser gültig. So wird in den beiden Sahih-Werken, über 'Ubada Ibn As-Samit, überliefert, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Derjenige hat kein Gebet, der nicht mit der Eröffnenden des Buches (Fatihah Al-Kitab) rezitiert.“ Überliefert von Al-Bukhary (756) und Muslim (394).

Und im Hadith über denjenigen, der sein Gebet schlecht vollzogen hat, sagte er: „Wenn du zum Gebet aufstehst, dann sprich den Takbir und rezitiere anschließend vom Koran das, was dir leicht fällt.“

Die Koranrezitation ist nur auf Arabisch gültig, denn, wenn der Koran übersetzt wird, dann wäre es kein Koran, sondern vielmehr eine Erläuterung dessen.

Und von hier aus sind die Mehrheit der Rechtsgelehrten der Ansicht, dass es verpflichtend ist im Gebet den Koran auf Arabisch zu rezitieren und dass die Rezitation nur auf Arabisch gültig ist.

Anderer Meinung war Abu Hanifah -möge Allah ihm barmherzig sein-, der die Rezitation auf einer anderen Sprache als gültig erklärte. Doch seine Gefährten, Abu Yusuf und Abu Muhammad, beschränkten die Erlaubnis dessen auf denjenigen, der der arabischen Sprache nicht mächtig ist.

In „Tabyin Al-Haqa'iq Scharh Kanz Ad-Daqa'iq“ (1/110) steht:
„Was die Rezitation auf Persisch betrifft, so ist sie, laut Ansicht von Abu Hanifah, erlaubt.

Abu Yusuf und Muhammad aber sagten, dass es nicht erlaubt sei, wenn man die arabische Sprache gut spricht, denn das Wort „Koran“ ist ein Name für ein arabisches System/Gedicht (oder: einer arabischen Abfassung). Denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Wir haben es ja zu einem arabischen Quran gemacht.“ [Az-Zukhruf:3]

Er -erhaben ist Er- sagte auch: „Wir haben es als einen arabischen Quran hinabgesandt.“ [Yusuf:2]

Und gemeint ist die Abfassung …“ [Ende der Aussage]

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Weder genügt die Rezitation mit einer anderen Sprache noch die Ersetzung ihres Wortlautes mit einem (anderen) arabischen Wortlaut, egal ob man schön rezitiert oder nicht. Dieser Ansicht waren Asch-Schafi'i, Abu Yusuf und Muhammad.

Abu Hanifah sagte, dass es erlaubt sei. Einige seiner Gefährten aber sagten, dass es nur dem erlaubt sei, der die arabische Sprache nicht beherrscht.

Er argumentierte mit der Aussage Allahs -erhaben ist Er-: „Und dieser Quran ist mir eingegeben worden, damit ich euch und (jeden), den er erreicht, mit ihm warne.“ [Al-Anam:19] Und jedes Volk wurde nur mit seiner Sprache gewarnt.

Wir aber argumentieren mit der Aussage Allahs -erhaben ist Er-: „Einen arabischen Quran.“ [Yusuf:2] Und die Aussage: „In deutlicher arabischer Sprache.“ [Asch-Schuaraa:195]

Dies, da der Koran ein Wunder, sowohl im Wortlaut als auch in der Bedeutung, ist. Und wenn es verändert wird, dann verlässt es sein System, wodurch es weder ein Koran noch etwas gleichwertiges ist. Vielmehr ist es eine Erläuterung dessen. Und wenn die Erläuterung gleichwertig wäre, dann würden sie diesbezüglich nicht unfähig sein, als Er sie herausforderte eine gleiche/ähnliche Sura zu bringen. Und was die Warnung betrifft, so bezieht sie sich, wenn sie für sie erläutert wird, auf denjenigen, der es erläutert hat, und nicht auf die Erläuterung.

Abschnitt: Wenn man nicht auf Arabisch rezitieren kann, muss man es lernen. Und wenn man es nicht macht, obwohl man dazu imstande ist, ist das Gebet ungültig. Doch wenn man nicht dazu imstande ist, oder befürchtet die Gebetszeit zu verpassen, und einen Vers von Al-Fatihah kennt, dann soll man diesen sieben Mal wiederholen.

Und wenn man von „Al-Fatihah“ nichts auswendig gelernt hat, jedoch andere Versen/Suren aus Koran, dann muss man diese so rezitieren, dass sie Al-Fatihah (von der Anzahl der Verse her) entsprechen, wenn man dazu imstande ist. Und nichts anderes wird gelten, aufgrund des Hadith von Abu Dawud, in dem Rifa'ah Ibn Rafi' berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn du zum Gebet aufstehst, dann sollst du den Koran rezitieren, wenn du etwas davon auswendig gelernt hast. Und wenn nicht, dann lobpreise Allah (sprich Al-Hamdulillah), sag „La ilaha illa Allah“ und sprich den Takbir.“ Dies, weil diese Wörter von derselben Art sind, wodurch es besser ist. Außerdem muss man entsprechend der Anzahl der Verse von Al-Fatihah rezitieren.

Doch wenn man nichts vom Koran auswendig gelernt hat, man auch nichts lernen kann, bevor die Gebetszeit vergeht, dann muss man sagen: „Subhanallah, Wal Hamdulillah, wa la ilaha illa Allah, Wallahu Akbar, wa la Haula wa Quwwata illa Billah.“ Denn Abu Dawud überlieferte, dass ein Mann zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- kam und sagte: „Ich kann nichts vom Koran auswendig lernen, so lehre mir etwas, das dem gleichkommt.“ Er sagte dann: „Sag: Subhanallah, Wal Hamdulillah, wa la ilaha illa Allah, Wallahu Akbar, wa la Haula wa Quwwata illa Billah.“ Er (der Mann) sagte dann: „Das ist für Allah, und was ist für mich?“ Der Prophet sagte dann: „Sag: „Allahumma ighfirli wa irhamni wa urzuqni wa ihdini wa aafini.““
Aus „Al-Mughni“ (1/350).

Was die Rezitation von weiteren Suren, abgesehen von Al-Fatihah, betrifft, so ist dies nicht verpflichtend.

Und was den Takbir, Tasbih und Taschahhud betrifft, so muss man diese lernen und auf Arabisch aufsagen. Doch wenn man dazu nicht imstande ist, soll man dem mit seiner Sprache nachkommen, gemäß der Mehrheit der Rechtsgelehrten.

Siehe hierfür die Antwort auf die Frage Nr. 3471 und Nr. 20953.

Zweitens:

Bezüglich deiner verrichteten Gebete und Koranrezitationen, die du in der englischen Sprache verrichtet hast, wird gehofft, dass du dafür belohnt und nicht zur Rechenschaft gezogen wirst, aufgrund deiner Unwissenheit über das Urteil und der Berücksichtigung der Ansicht jener, die das Rezitieren mit einer anderen Sprache als gültig erklärten.

Von jetzt an jedoch musst du aufhören auf einer anderen Sprache im Gebet den Koran zu rezitieren, die Sura Al-Fatihah und einige kurze Suren oder Verse, die du lernen kannst, lernen und mit ihnen beten.

Es besteht kein Problem darin die Übersetzung der Bedeutung des Korans außerhalb des Gebets zu lesen. Dies sollte sogar, für mehr Verständnis und zur Wissenserweiterung, gemacht werden. Siehe die Antwort auf die Frage Nr. 1690.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A