Dienstag 7 Shawwaal 1445 - 16 April 2024
German

Das Urteil über das Sprechen des Friedensgrußes für den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- und seine zwei Gefährten, wenn man deren Gräber im Fernsehen sieht.

Frage

Ist es legitim den Friedensgruß (As-Salam) für den Gesandten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, Abu Bakr und ˈUmar -möge Allah zufrieden mit ihnen beiden sein- zu sprechen, wenn die Fernsehkamera während einer Live-Übertragung auf ihrer Gräber schwenkt?

Zusammengefasste Antwort

Wer das Bild vom Grab des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sieht, so wird er den Friedensgruß sprechen, da er an ihn denkt (sich an ihn erinnert). Da ist absolut unproblematisch. Dieser Salam ist nicht derjenige Salam, der beim Besuch des Grabes am Grab gesprochen wird. Was die zwei Gefährten anbelangt, so ist es rechtmäßig, Allah um seine Barmherzigkeit und Zufriedenheit für sie zu bitten (zu sagen „rahimahumallah bzw. radiyallahu anhuma), wenn man sich an sie erinnert, und keinen Salam.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Das Sprechend des Segens (As-Salat) und des Friedensgrußes (As-Salam) für den Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sind zu jeder Zeit vorgeschrieben (legitim), aufgrund des Aussage des Erhabenen -erhaben ist Er-: „Gewiss, Allah und Seine Engel sprechen den Segen über den Propheten. O die ihr glaubt, sprecht den Segen über ihn und grüßt ihn mit gehörigem Gruß.“ (Al-Ahzab 33:56)

Und Abu Dawud (2041) überlieferte von Abu Huraira -möge Allah zufrieden mit ihm sein- dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Keiner wird mich mit dem Friedensgruß begrüßen, ohne dass Allah mir meine Seele zurückgibt, sodass ich den Gruß erwidere.“ (Schaikh Al-Albani hat die Überlieferung in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch (sahih) eingestuft)

Darüberhinaus gibt es noch weitere Belege, die dazu motivieren den Segens- und Friedensgruß für den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu sprechen, insbesondere wenn sein edler Name erwähnt wird.

Wenn man nun die Moschee des Propheten oder sein Grab sieht, an ihn denkt und die „Salawat“ spricht „Sallallahu ˈalaihi wa sallam“, so ist da nichts dagegen zu sagen. Es stellt sogar eine Annäherung an Allah und Gehorsam, wie bereits erwähnt.

Dies ist aber nicht derjenige Friedensgruß, der beim Besuch seines Grabes gesprochen wird, sondern ein Bittgebet und Lob.

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Die Worte „as-Salamu ˈalaika ayyuhan-nabiyyu“ (Friede sei mit dir, o Prophet) stellen eine Aussage oder ein Bittgebet (Duˈa) dar. Mit anderen Worten: sagt man damit nur aus, dass der Prophet sich im Zustand des Friedens befindet, oder bittet man damit Allah, ihm Frieden zu schenken?“

Er antwortete: „Die Worte stellen ein Bittgebet dar, dass Allah ihm Frieden schenkt. Es ist eine Aussage in der Bedeutung eines Bittgebets (Duˈa).“ [Ende des Zitats aus „Asch-Scharh Al-Mumtiˈ“ (3/150)]

Zweitens:

Was die zwei edlen Prophetengefährten anbelangt, Abu Bakr und ˈUmar, so ist es legitim, jederzeit für sie um Barmherzigkeit und die Zufriedenheit Allahs mit ihnen zu bitten. Der Friedensgruß bezieht sich jedoch nur auf den Besuch ihrer Gräber und nicht auf das Sehen dergleichen im Fernsehen etc. Dies wäre nicht legitim. Niemand sollte denken, dass man hier aufgrund eines Analogieschlusses sagen kann, dass dies auch wünschenswert wäre, wie beim Besuch des Grabes, weil dies eine Analogie zwischen zwei verschiedenen Dingen wäre. Denn wenn es um Taten der Anbetung (ˈIbadah) geht, braucht es einen islamrechtlichen, legitimen Beweis, dass etwas wünschenswert (Mustahabb) ist.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Zu sagen, dass etwas wünschenswert (Mustahabb) ist, ist ein islamrechtliches Urteil und kann nur aufgrund eines islamrechtlichen Beweises akzeptiert werden. Wer auch immer ohne legitimen Beweis sagt, dass Allah eine bestimmte Tat liebt, so hat er ein religiöses Urteil abgegeben, für das Allah keine Erlaubnis gegeben hat. Das ist genauso schlimm, wie ohne einen Beweis zu sagen, dass etwas verpflichtend ist oder verboten. Die Gelehrten haben verschiedene Ansichten bezüglich der erwünschten Angelegenheiten, genauso wie sie bezüglich anderer Dinge verschiedene Ansichten haben.“ [Ende des Zitats aus „Majmuˈu Al-Fatawa“ (18/65)]

Fazit:

Wer das Bild vom Grab des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sieht, so wird er den Friedensgruß sprechen, da er an ihn denkt (sich an ihn erinnert). Da ist absolut unproblematisch. Dieser Salam ist nicht derjenige Salam, der beim Besuch des Grabes am Grab gesprochen wird. Was die zwei Gefährten anbelangt, so ist es rechtmäßig, Allah um seine Barmherzigkeit und Zufriedenheit für sie zu bitten (zu sagen „rahimahumallah bzw. radiyallahu anhuma), wenn man sich an sie erinnert, und keinen Salam.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A