Freitag 19 Ramadhaan 1445 - 29 März 2024
German

Eine mit dem Corona Virus Erkrankte befindet sich in Quarantäne und kann sich von der Menstruation nicht rein waschen und findet keine Erde

Frage

Ich bin mit dem Corona Virus erkrankt und befinde mich derzeit in Quarantäne in Russland. Ich will mich von der Menstruation reinigen und beten, jedoch kann ich weder kaltes Wasser benutzen noch mich waschen. Meine Situation verschlimmert sich, da ich keine Erde finde, um die Trockenwaschung (Tayammum) vorzunehmen, und ich bin in einem Gruppenraum und kann das Gebet nicht verrichten. Kann ich auf dem Bett beten? Ich bitte um Aufklärung, möge Allah es Ihnen mit Gutem vergelten und ich bitte Euch um Bittgebete für meine Heilung.

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Wir bitten Allah darum, dass er dich heilt. Wenn die Waschung mit kaltem oder heißem Wasser deine Krankheit verstärkt, oder die Heilung hinausschiebt, dann darfst du die Trockenwaschung vollziehen. Es ist möglich, dass du etwas Erde von Draußen, in einem Beutel o.ä., holst oder sie an einer Wand oder einem Teppich, wenn dieser staubig ist, vollziehst.

Ebenso bei der Gebetswaschung, wenn die Verwendung von Wasser dir schadet, dann darfst du die Trockenwaschung vollziehen.

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Da die islamische Gesetzgebung auf Erleichterung basiert, hat Allah -gepriesen und erhaben ist Er- denjenigen, die in den gottesdienstlichen Handlungen Entschuldigungsgründe haben, erlaubt diese, entsprechend ihrer Entschuldigungsgründe, in Anspruch zu nehmen, damit sie Ihn -erhaben ist Er- ohne Schwierigkeiten und Erschwernisse anbeten können. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt.“ [Al-Hajj:78]

Er -gepriesen ist Er- sagte auch: „Allah will für euch Erleichterung; Er will für euch nicht Erschwernis.“ [Al-Baqarah:185]

Er -der Mächtige und Gewaltige- sagte ebenso: „Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.“ [At-Taghabun:16]

Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn ich euch etwas gebiete, dann kommt dem nach, soweit ihr könnt.“ Er sagte auch: „Die Religion ist Erleichterung.“

Wenn der Kranke sich nicht mit Wasser reinigen kann, indem er die Gebetswaschung vollzieht, nachdem er sich in der kleinen Unreinheit befindet, oder sich ganz wäscht, nachdem er sich in der großen Unreinheit befindet, da er dazu nicht in der Lage ist oder aus Furcht davor, dass sich die Krankheit verschlimmert oder der Heilungsprozess hinausgeschoben wird, so darf er die Trockenwaschung vollziehen. Diese wird vollzogen, indem man mit den Händen auf reiner Erde einmal schlägt und dann mit den Handflächen über Gesicht und Handgelenke streicht. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und wenn ihr krank seid oder auf einer Reise oder jemand von euch vom Abort kommt oder ihr Frauen berührt habt und dann kein Wasser findet, so wendet euch dem guten Erdboden zu und streicht euch über das Gesicht und die Hände.“ [An-Nisa:43]

Das Urteil über denjenigen, der kein Wasser benutzen kann, ist dasselbe wie derjenige, der kein Wasser findet, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.“ Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn ich euch etwas gebiete, dann kommt dem nach, soweit ihr könnt.“

Aus „Al-Fatawa Al-Muta'alliqati bit Tibbi wa Ahkamil Marda“ (S. 26).

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- wurde gefragt: „Wenn der Kranke keine Erde findet, soll er dann die Trockenwaschung durch die Wand oder dem Bett vollziehen oder nicht?“
Er antwortete: „Die Wand gehört zum „guten Erdboden“. Wenn die Wand/Mauer aus Erdboden besteht, egal ob es Stein oder Schlamm (Lehmziegel) ist, dann ist es erlaubt, damit die Trockenwaschung zu vollziehen.“

Wenn die Wand/Mauer aber von Holz oder Farbe umhüllt ist, dann kann man damit die Trockenwaschung vollziehen, wenn Staub darauf liegt, und darin besteht kein Problem. In dem Fall ist man dann wie derjenige, der die Trockenwaschung mit Erde vollzieht, da Staub aus derselben Substanz wie Erde.

Wenn aber kein Staub darauf liegt, dann gehört dies nicht zum Erdboden und die Trockenwaschung kann damit nicht vollzogen werden.

Was das Bett betrifft; Wenn Staub darauf liegt, dann soll er damit die Trockenwaschung vollziehen, und wenn nicht, dann nicht. Denn es gehört nicht zum Erdboden.“

Aus „Fatawa At-Tahara“ (S. 240).

Zweitens:

Du musst das Gebet mit seinen Säulen - dem Stehen, die Verbeugung, Niederwerfung, das Sitzen - verrichten, auch wenn du in einem Gruppenraum bist, und auch wenn Männer im Raum sind. Das Gebet ist nicht gültig, wenn man eine seiner Säulen unterlässt ohne einen Entschuldigungsgrund zu haben.

Das Dasein von Männern oder dass sie die Frau sehen ist kein Grund, der einen daran hindern könnte den Säulen des Gebets nachzukommen. So sollst du weite, bedeckende Kleidung tragen, so wie du es tust, wenn du an Orte gehst, in denen fremde Männer sind, und beten.

Die Gelehrten des Ständigen Komitees für Rechtsurteile wurden gefragt: „Wie soll die Frau beten, wenn fremde Männer bei ihr sind, wie beispielsweise in der Haram-Moschee? Und wenn sie auf der Reise ist und auf dem Weg keine Moschee findet, in der es einen Frauenraum gibt?“

Sie antworteten: „Die Frau muss im Gebet ihren ganzen Körper bedecken, bis auf das Gesicht und die Hände. Wenn sie aber in Anwesenheit von fremden Männern, die sie sehen können, betet, dann muss sie ihren ganzen Körper bedecken, wozu auch das Gesicht und die Hände gehören.“

Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (7/339).

Wir bitten Allah darum, dass Er deine Taten annimmt und dich heilt.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A