Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
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Das Urteil darüber Berichte über Skandale von berühmten Personen zu lesen

Frage

Wie ist das Urteil darüber Berichte über verbreitete Skandale irgendeiner Person zu lesen, ohne dass der Leser diese verbreitet? Gehört es zum Verfolgen der Blöße, wenn der Leser selbst in den sozialen Netzwerken nach einer Angelegenheit sucht, um davon Details zu erfahren?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Zur Verdorbenheit der Medien, den der Westen auszeichnet, gehört, dass sie innerhalb der Medienarbeit die Verfolgung und das Spionieren des Privatlebens bekannter Persönlichkeiten machten, mit der Begründung, dass die Allgemeinheit ein Anrecht darauf hat Geheimnisse ihres Lebens zu erfahren, solange sie bekannt sind.

In dieser Verdorbenheit folgen ihnen Gruppen von Medienarbeiter in unseren muslimischen Gesellschaften. Danach hat sich dieses Übel auf die sozialen Netzwerke übertragen. Sie begnügen sich jedoch nicht nur mit dem Spionieren, sondern – noch schlimmer – manche von ihnen haben damit begonnen fotografiertes und gedrehtes Bildmaterial einer Person, die sie hassen, zu verändern.

Der Muslim muss auf seine Religion aufpassen und sich davon fernhalten solche Themen zu lesen, denn:

- Entweder geht es um jemanden, über den man in seiner Abwesenheit nicht schlecht reden darf. So gehört dies zu einer Art der Zufriedenheit mit dieser üblen Nachrede, wenn man verbreitete Skandale über solch eine Person liest. Und das ist nicht erlaubt.

'Adiy Ibn 'Adiy berichtete, über Al-'Urs Ibn 'Amira Al-Kindi, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn ein Fehltritt auf der Erde begangen wird, dann ist derjenige, der es sieht und missbilligt, wie jemand, der nicht (bei dieser Tat) anwesend war. Und wer bei dieser Tat nicht anwesend war, aber damit zufrieden ist, so ist er wie jemand, der es gesehen hat.“ Überliefert von Abu Dawud (4345) und Al-Albani stufte dies in „Sahih Sunan Abi Dawud“ als authentisch ein.

Der Muslim muss das Verwerfliche missbilligen, auch wenn nur mit seinem Herzen. Skandale zu verfolgen und nach ihren Details zu suchen, widerspricht jedoch der Missbilligung mit dem Herzen. Der Muslim muss von solchen Themen, welche die Privatsphäre der Menschen angreifen, vielmehr ablassen.

Wenn das Thema aber über eine Person ist, über die man üble Nachrede vollziehen darf, weil sie (beispielsweise) öffentlich Sünden begeht und darauf stolz ist, so soll der Muslim ebenfalls davon ablassen solche Themen zu lesen, aufgrund der üblen Dinge, die darin enthalten sind.

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Dies ist eine fortlaufende Grundlage unter den Grundlagen der islamischen Gesetzgebung, so wie wir es bereits in der Grundregel, dass man üble Dinge abwehren muss etc., ausführlich erklärt haben. Wir haben dargelegt, dass jede Tat, die oft zum Verbotenen führt, ein Grund für Übles und Verdorbenheit ist. Wenn darin also kein bevorzugter, islamisch-legitimer Vorteil vorhanden und der Nachteil klar und deutlich ist, dann wird diese verboten. Vielmehr wird sogar jedes Mittel, das zur Verdorbenheit führt, verboten, wenn darin kein klarer Vorteil vorhanden ist. Wie ist es dann mit Dingen, die oft zur Verdorbenheit führen?“ Aus „Al-Fatawa Al-Kubra“ (4/465).

Skandale beinhalten klare Nachteile:

Erstens: Dadurch werden das Übel, die Verdorbenheit, die Verbreitung solcher Nachrichten und die Veröffentlichung dessen unter den Menschen klein gehalten, so dass sie schrittweise daran gewöhnt sind. Ebenso wird die Seele diese Dinge dann nicht mehr so stark missbilligen und als abscheulich sehen. Dies geschieht, wenn die Seele sich nicht bei solchen Nachrichten erfreut und bei der Verfolgung und Untersuchung dessen nicht gelangweilt ist.

Zweitens: Darin vermischen sich Wahrheit und Falschheit.

Abu Qilabah berichtete, dass Abu Mas'ud zu Abu 'Abdillah (oder Abu 'Abdillah zu Abu Mas'ud) sagte: „Was hast du vom Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- über: „sie haben behauptet“, sagen hören?“

Er antwortete, dass er de Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagen hörte: „Welch ein übles Reittier ist ‚sie haben behauptet‘ (zu sagen).“ Überliefert von Abu Dawud (4972), der sagte: „Abu 'Abdillah ist Hudhaifah.“ Al-Albani stufte ihn in „Silsilah Al-Ahadith As-Sahihah“ (2/522) als authentisch ein.

Al-Mughirah Ibn Schu'bah berichtete, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Gewiss, Allah hat euch verboten eure Mütter schlecht zu behandeln, eure Töchter lebendig zu begraben, das Recht anderer zu verweigern (wie die Zakah, Ausgaben für die Familie etc.) und etwas zu nehmen, was einem nicht erlaubt ist. Und Allah will nicht, dass ihr übereinander schwätzt, (zu)viel fragt und Geld verschwendet.“ Überliefert von Al-Bukhary (2408) und Muslim (593).

Drittens: Die üble Nachrede über jemanden, bei dem dies erlaubt ist, darf nur gemacht werden, wenn darin ein rechtschaffenes Vorhaben liegt.

Al-Hafidh Ibn Hajar -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Gelehrten sagten, dass es erlaubt sei üble Nachrede bei jedem Ziel zu begehen, das islamisch richtig ist, wenn es als ein Weg bestimmt wird, um dieses Ziel zu erreichen.“ Aus „Fath Al-Bari“ (10/472).

Wenn es aber kein rechtschaffenes Vorhaben gibt, dann soll man es nicht tun, wie es bei denjenigen der Fall ist, die Skandale verbreiten, denn in diesem Fall machen sie alles nur schlimmer.

As-San'ani -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die meisten sagen, dass es erlaubt sei dem Frevler: „Du Frevler, du Übeltäter etc.“, zu sagen. Genauso verhält es sich bei solchen mit der üblen Nachrede, unter der Bedingung, dass man damit vor hat dieser Person oder anderen einen guten Rat zu geben, um so auf seine Situation aufmerksam zu machen oder um vor seiner Handlung zu warnen, aber nicht um über ihn zu lästern. So muss man eine richtige Intention haben.“ Aus „Subul As-Salam“ (8/294).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A