Dienstag 14 Shawwaal 1445 - 23 April 2024
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Fehler, die beim Betreten des Harams geschehen

Frage

Wir sehen bei einigen Leute, die im Ihram-Zustand sind, dass sie beim Betreten des Harams anfangen bestimmte Bittgebete zu lesen, die vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nicht überliefert wurden. Außerdem halten sie sich daran von einem bestimmten Tor aus einzutreten. Ist diese Tat richtig?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Hier sind einige Fehler, die beim Betreten des Harams geschehen. Man kann sie auf folgende Weise darlegen:

„Erstens:

Einige Leute glauben, dass der Hajj- oder 'Umrah-Pilger von einem bestimmten Tor aus den Haram betreten muss. So sind manche beispielsweise der Ansicht, dass man ihn, wenn man die 'Umrah vollzieht, von einem Tor aus betreten soll, das „Tor der 'Umrah“ genannt wird, und dass dies sein muss und eine vorgeschrieben Sache ist. Andere sind der Ansicht, dass man ihn vom „Tor des Friedens“ (Bab As-Salam) aus betreten muss und dass das Betreten von einem anderen Tor aus eine Sünde oder verpönt sei. Dies hat aber keinerlei Grundlage. Denn der Hajj- oder 'Umrah-Pilger kann den Haram von jedem Tor aus betreten. Und wenn er die Moschee betritt, dann soll er dabei mit seinem rechten Fuß beginnen und das sagen, was man beim Eintritt in jeder Moschee sagen soll. So soll er den Friedensgruß auf den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sprechen und sagen: „Allahumma ighfir li Dhunubi wa iftah li Abwaba Rahmatik (O Allah, vergib mir meine Sünden und öffen mir die Tore Deiner Barmherzigkeit).“ Überliefert von Muslim (713).

Zweitens:

Einige haben bestimmte Bittgebete, für das Betreten der Moschee und das Ansehen der Kaaba, eingeführt, die nicht vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert wurden und so zu Allah damit Bittgebete sprechen. Dies gehört aber zu den Neuerungen. Denn die Anbetung Allahs -erhaben ist Er- mit einer Aussage, einer Tat oder einem Glaubensgrundsatz, nach dem weder der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- noch seine Gefährten gehandelt haben, ist eine Neuerung und Irreführung. Und davor hat der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- gewarnt.

Drittens:

Einige begehen den Fehler, selbst Nicht-Pilger, indem sie glauben, dass die Begrüßung der Haram-Moschee der Tawaf sei. Gemeint ist, dass es für denjenigen, der die Haram-Moschee betritt, eine Sunnah sei den Tawaf zu verrichten. Sie stützen sich hier auf die Aussage einiger Rechtsgelehrten, dass zur Sunnah, im Bezug auf die Haram-Moschee, der Tawaf gehört. Eigentlich ist es aber nicht so, denn die Haram-Moschee ist wie jede andere Moschee, über die der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn einer von euch die Moschee betritt, dann soll er sich erst hinsetzen, nachdem er zwei Gebetseinheiten gebetet hat.“ Überliefert von Al-Bukhary (444) und Muslim (714).

Wenn du aber die Haram-Moschee betrittst, um den Tawaf zu verrichten, egal ob es ein ritueller Tawaf, wie der Tawaf für die 'Umrah oder der Hajj, ist, oder ein freiwilliger Tawaf, wie der Tawaf, den man außerhalb der Riten verrichtet, so genügt es, dass man den Tawaf verrichtet, und man muss keine zwei Gebetseinheiten beten. Das ist mit der Aussage gemeint, dass die Begrüßung der Haram-Moschee der Tawaf ist. Wenn du demnach die Haram-Moschee, ohne die Absicht für den Tawaf, betrittst, aber auf das Gebet oder einer Sitzung etc. wartest, dann ist die Haram-Moschee wie jede andere Moschee. Es gehört dann zur Sunnah, dass man zwei Gebetseinheiten betet, bevor man sich hinsetzt, da dies vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- angeordnet wurde.“

Quelle: Aus: „Dalil Al-Akhtaa' allati yaqa'u fiha Al-Haaj wa Al-Mu'tamir“ von Schaikh Muhammad Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein-