Samstag 8 Jumaada Al-Awwah 1446 - 9 November 2024
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Das Urteil über den Verkauf von gemischten Aktien durch Optionsverträge

Frage

Wenn die Quelle des Vertrags über Aktien über den Besitzer läuft, ist es dann erlaubt darauf zu spekulieren, mit dem Wissen, dass sich diese Verträge auf gemischte Aktien, wie Apple und Amazon beziehen?

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens: Es ist erlaubt mit Aktien zu handeln, wenn diese rein sind.

Es besteht kein Problem darin mit Aktien zu handeln, unter der Bedingung, dass sie rein sind, weder gemischt noch verboten.

Die reine Aktie ist die Aktie einer Firma, dessen Tätigkeit (aus islamischer Sicht) erlaubt ist, unter der Bedingung, dass sie nicht mit Zinsen handelt, weder, indem sie diese hinterlegt, noch durch einen Kredit. Darüber kann man sich durch den Newsletter und Jahresabschluss der Firma informieren.

Die gemischte Aktie ist die Aktie einer Firma, dessen Tätigkeit erlaubt ist, wie Pharmaunternehmen, doch sie nimmt Kredite und hinterlegt Zinsen. Und es wurden bereits zwei Beschlüsse vom Islamischen Fiqh-Gremium herausgebracht, in dem der Handel mit gemischten Aktien verboten ist.

Siehe hierfür die Antwort auf die Frage Nr. 112445 .

Man muss sich von solchen Aktien lösen, indem man sie verkauft und reinigt.

In „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah“ (14/299) steht: „Frage: Ich habe Angst vor Allah und hasse die Zinsen. Ich besitze Anteile an verschiedenen Firmen, doch habe ich gewaltige Worte darüber gehört, dass in diesen Firmen Zinsen enthalten sind. Ich werde diese Angelegenheit erst abbrechen, wenn ich die Wahrheit vom ehrenwerten Schaikh -möge Allah es dir mit dem Besten vergelten- höre. Und wenn Zinsen vorhanden sind, wie soll man sich dann von ihnen lösen und sein Geld wiederbekommen?“

Antwort:

„Erstens: 

Bei jeder Firma, bei der bestätigt wird, dass sie mit Zinsen handelt, egal ob sie diese einnehmen und geben, ist es verboten Anteile an dieser zu haben, da man sich dadurch einander zur Sünde und feindseligem Vorgehen hilft. Allah -erhaben ist Er- sagte: „Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen, und fürchtet Allah! Allah ist streng im Bestrafen.“ [Al-Maida:2]

Zweitens:

Wer bereits Anteile an einer Firma hat, die mit Zinsen arbeitet, der muss seine Anteile verkaufen und den Zinssatz für wohltätige Zwecke spenden. Allah verleiht den Erfolg. Und Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.“

Zweitens: Optionsverträge in Aktien

Es ist verboten mit Optionsverträgen zu handeln, egal ob die Option dem Käufer oder Verkäufer zusteht, aufgrund der enthaltenden Ungewissheit darin, da das Recht der Option, das vertraglich vereinbart wurde, kein Geld ist und da man dies mit keinem Nutzen ersetzen darf, gemäß dem Beschluss des Islamischen Fiqh-Gremiums. Siehe auch die Antwort auf die Frage Nr. 216654 .

Wer also Aktien besitzt, auch wenn sie rein sind, so ist es ihm nicht erlaubt diese durch zukünftige Optionsverträge zu verkaufen.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A