Montag 24 Jumaada Al-Awwah 1446 - 25 November 2024
German

Das Urteil über die Domestizierung von Tieren und Hühnern im Haus, wenn den Nachbarn deren Geruch stört

Frage

Wir domestizieren zahme Tiere, wie Schafe und Hühner, und haben für sie, neben unserem Haus, eine Bleibe errichtet. Wir waschen diese Bleibe wöchentlich, manchmal aber auch nach zwei Wochen, um den Kot- und Uringeruch zu entfernen. Aber auch wenn wir diese Bleibe wöchentlich oder nach zwei Wochen waschen, bleiben immer noch übelriechende Gerüche übrig, was die Nachbarn gehasst haben. Wir waren deshalb dazu gezwungen die Hühner zu schächten, aber nicht die Schafe. Denn die Schafe hineinbringen wir nachts in die Bleibe, um sie so vor Diebstahl zu schützen. Die Frage ist: Zählt dies als Störung der Nachbarn, obwohl wir die Schafe nachts, aufgrund von Diebstahl, in die Bleibe hineinbringen und wir diese Bleibe wöchentlich oder nach zwei Wochen waschen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Der Geruch der Schafe und Hühner etc. die Nachbarn stört, so muss dies entfernt werden und man muss sich von diesen Tieren lösen oder sie an einem Ort, der von den Wohnhäusern entfernt liegt, domestizieren, aufgrund der Beweise, die darauf hindeuten, dass es verboten ist den Nachbarn zu schädigen.

Al-Bukhary (6016) überlieferte, über Abu Schuraih, dass der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Bei Allah, er glaubt nicht! Bei Allah, er glaubt nicht! Bei Allah, er glaubt nicht!“ Es wurde gesagt: „Wer, o Gesandter Allahs?“ Er antwortete: „Derjenige, dessen Nachbarn nicht vor seinem Übel sicher ist.“

Muslim (46) überlieferte, über Abu Hurairah, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Derjenige, dessen Nachbar nicht vor seinem Übel sicher ist, wird nicht das Paradies betreten.“

Daraus wird entnommen, dass das Schädigen des Nachbarn zu den großen Sünden gehört.

Ibn Hajar Al-Haitami sagte in „Az-Zawajir 'an Iqtiraf Al-Kabair“ (1/422): „Nr. 210 der großen Sünden: Das Schädigen des Nachbarn, auch wenn er ein Dhimmi ist.“

Al-Bukhary (6105) und Muslim (2624) überlieferten, über Ibn 'Umar -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Jibril hat mich so lange auf den Nachbarn hingewiesen, dass ich dachte er ihn für erbberechtigt erklären wird.“

Die Gelehrten haben solche Dinge verboten.

In „Durar Al-Hikam Scharh Majallah Al-Ahkam“ (3/216) steht: „Fünftens: Wenn jemand einen Schlachthof in der Nähe einer Moschee errichtet und den Betenden der Geruch der geschächteten Tiere und deren Mist stört, dann muss der Richter dies verbieten, wenn er davon in Kenntnis gesetzt wird (Ali Efendi).

Sechstens: Wenn jemand eine Gerberei in seinem Haus hat und dies die Nachbarn stört, muss ihm dies verboten werden. Wenn er dies aber selten tut, dann darf es ihm nicht verboten werden (Ad-Durr Al-Mukhtar).“

In „Al-Mi'yar“ (8/412), von Al-Wanscharisi steht: „Abu Hafs Al-'Ata wurde über jemanden gefragt, der in seinem Haus Essig herstellt und ihm die Nachbarn dann sagen, dass der Geruch sie störe und es schlecht für die Mauer sei.

Er antwortete: Wenn die Ärzte sagen, dass der Geruch schädlich sei, und die Ingenieure (o. Bauarbeiter), dass es schädlich für die Mauer sei, dann muss ihm dies verboten werden, es sei denn er errichtet eine zusätzliche Mauer, die es daran hindert, dass es deren Mauer erreicht, und sie nicht mehr stört (o. für sie schädlich sei), dann darf es ihm nicht verboten werden. Es wurde erwähnt, dass der Schaikh Abu Bakr Ibn 'Abdirrahman zu deren Gunsten und aufgrund der Mauer auch das Rechtsurteil erließ, dass es ihm verboten werden solle.“

Demnach war es richtig, dass ihr euch von den Hühnern gelöst habt.

Wenn die Schafe eine nächtliche Bleibe in diesem Haus haben, das dazu führt, dass der Geruch hinausströmt und die Nachbarn stört, müsst ihr euch ebenso von ihnen lösen oder sie an einen Ort bringen, der von den Wohnhäusern weit entfernt ist.

Was aber das Haustier betrifft, das sich im Haus befindet, und es in eurem Land normal ist diese im Haus zu domestizieren, dann wird darüber hinweggesehen, solange es nicht von der Norm abweicht und sie nur für deren Domestizierung erworben werden.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A