Dienstag 21 Shawwaal 1445 - 30 April 2024
German

Die Zakah auf Handelswaren, Ladeninventar und verlorene Waren

Frage

Ich besitze einen Laden mit Ausstattungen im Wert von 80.000 Riyal, und es bestehen externe Schulden von 80.000 Riyal bei anderen Personen. Vor 6 Monaten gab es einen Brand im Laden, und es wurde eine Renovierung mit Waren im Wert von 40.000 Riyal durchgeführt, wovon 35.000 Riyal in Raten für den Laden zurückgezahlt werden.

Die erste Frage: Müssen wir für die Ausstattung, die vor dem Brand vorhanden war, die Zakah entrichten? (Volle Kosten + Schulden – Renovierung)

Die zweite Frage: In Bezug auf die Renovierung ist das Zakah-Jahr noch nicht abgelaufen. Müssen wir dafür auch die Zakah entrichten oder nur für den gesamten Lande inkl. Schulden?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Die Gegenstände, die sich in Handelsläden befinden, können in zwei Kategorien eingeteilt werden:

1. Gegenstände, die für den Handel bestimmt sind, wie Immobilien, Lebensmittel, Kleidung und ähnliches.

2. Gegenstände, die nicht für den Handel bestimmt sind, sondern für die Produktion oder den Gebrauch, wie Maschinen in Fabriken, Autos, Möbel, Kameras und Computer.

Der erste Teil, also die Gegenstände, die für den Handel bestimmt sind, werden als "Handelswaren" bezeichnet, auf die Zakah gezahlt werden muss. Der zweite Teil wird als "feste Vermögenswerte" bezeichnet, auf die keine Zakah gezahlt wird.

In der Antwort auf Frage Nr. 42072 wurde bereits erklärt, dass die Zakah auf Handelswaren fällig ist und der Nisab (Mindestbetrag) festgelegt wurde. Es wurde auch erwähnt, dass feste Vermögenswerte, die nicht zum Verkauf bestimmt sind, von der Zakah ausgenommen sind.

Und in der Antwort auf Frage Nr. 22449 wurde bestätigt, dass die Zakah auf Handelswaren auch in Form von Waren ausgegeben werden kann und nicht zwangsläufig in Form von Geld entrichtet werden muss.

Um zu erfahren, wie die Zakah auf Handelswaren berechnet wird, siehe Antwort auf Frage Nr. 26236. Dort wird erläutert, dass die Zakah auf Handelswaren auf den Verkaufspreis, nicht den Einkaufspreis, berechnet wird.

Zusammenfassend:

Wenn der Zeitpunkt der Zakah für deinen Laden gekommen ist, solltest du eine Inventur Ihrer Geschäftsbestände durchführen, einschließlich der vorhandenen Waren. Füge sie zu deinem vorhandenen Sachvermögen hinzu und füge Ihre fälligen Schulden hinzu. Dann entrichte Zakah auf den Gesamtbetrag, der einem Viertel eines Zehntels (2,5%) entspricht.

Schulden, bei denen keine Hoffnung auf Rückzahlung besteht, sei es aufgrund von Verzögerungen oder der Armut des Schuldners, unterliegen keiner Zakah, bis du sie erhalten und für sie ein neues Jahr vergeht. Es ist empfohlen, die Zakah für solche Schulden nur für ein Jahr zu entrichten, selbst wenn mehrere Jahre vergangen sind. Siehe Frage Nr. 1346.

Die Schulden, die du selbst hast, sollten nicht von den Geldern abgezogen werden, auf die du die Zakah entrichtest. Dies ist die korrekte Ansicht der Gelehrten. Siehe Frage Nr. 22426.

Was durch den Brand an Waren zerstört wurde, wird nicht zu den Beständen des Ladens hinzugefügt.

Wenn du nach dem Brand Renovierungen im Laden vorgenommen hast, die sich auf Möbel, Dekorationen und feste Geräte beziehen, dann ist darauf keine Zakah fällig, wie bereits dargelegt. Sie werden nicht zu den bestehenden Beständen des Ladens hinzugerechnet. Wenn du jedoch Waren gekauft hast, die mit Geldern des Ladens und seinen Gewinnen bezahlt wurden, dann wird die Zakah darauf fällig, auch wenn das Jahr noch nicht abgelaufen ist. Wenn du sie jedoch mit anderen Geldern außerhalb des Ladenvermögens gekauft hast, dann unterliegen sie dem Zakah-Jahr dieser anderen Gelder. Berechne die Zakah entsprechend dem Zakah-Jahr dieser Gelder.

Wir bitten Allah, Sie zu belohnen und Ihnen einen guten Erwerb zu gewähren.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A