Donnerstag 18 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 19 Dezember 2024
German

Das Urteil hinsichtlich der Lebensmittel und Schönheitsprodukte, denen Alkohol zugefügt wird

Frage

Ich bin Studentin an einer Universität in Wien und während dem Studium fand ich heraus, dass den meisten Lebensmittelprodukten eine kleine Menge an Alkohol zugefügt wird. Dies wird hinzugefügt, damit die beiden Materien miteinander vermischt werden, oder damit das Produkt länger aufbewahrt werden kann oder es dickflüssiger wird. Diese Materien sind PEKTIN, AGAR AGAR, TRIACETIN, VANILIN, MALTIT, XYLIT, SORBIT und GLYCEROL.

Eine weitere Frage: Was ist das (allgemeine) Urteil hinsichtlich Cremen und Düften oder allgemeinen Schönheitsprodukten?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens: Alkohol ist ein Produkt, welches berauscht, und alles Berauschende ist Alkohol, und Alkohol ist verboten (arab. haram). Und mit dem Alkohol hängen hier zwei Sachen zusammen: Erstens: Ist er unrein (arab. najis) oder nicht? Zweitens: Welche Auswirkung hat er, wenn er mit Medikamenten und Lebensmittelprodukten vermischt wird?

Was die erste Sache angeht, so vertritt die Mehrheit der Gelehrten, dass Alkohol unrein ist, also eine fühlbare Unreinheit. Die richtige Ansicht jedoch besagt, dass dies nicht so ist und dass die Unreinheit eine moralische Unreinheit ist.

Und was die zweite Sache angeht, so hat der Alkohol, der mit Medikamenten und Lebensmittelprodukten vermischt wird, entweder eine klare Auswirkung oder keinen. Sollte seine Auswirkung klar sein, dann ist die Vermischung verboten und man darf somit diese Medikamente und Lebensmittelprodukte nicht verzehren oder trinken.

Sollte aber der Alkohol keine Auswirkung auf diese Medikamente und Lebensmittelprodukte haben, darf man sie verzehren und trinken. Und es gibt keinen Unterschied, ob man Alkohol direkt zu sich nimmt, oder dass es mit etwas Anderem vermischt wurde. Sollte man es alleine (und ohne Mischung) zu sich nehmen, dass ist dies nicht erlaubt, auch wenn die Menge nur gering ist. Sollte es jedoch vermischt sein, dann geht man nach dem, was erwähnt wurde.

Und dies ist eine Fatwa von Shaykh Muhammad Ibn Salih Al-‘Utaimin in Bezug auf die Details dieser Thematik:

Er – möge Allah ihm barmherzig sein – sagte: „Alkohol ist eine Materie, die berauscht, so wie dies bekannt ist, und somit ist dies berauschender Alkohol. Dies aufgrund der Aussage der Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm -: ‚Alles Berauschende ist verboten.‘ Und in einer Überlieferung heißt es: ‚Alles Berauschende ist Alkohol.‘ Wenn also dieser Alkohol mit einer Sache vermischt wird und es sich nicht mit dem, womit es vermischt wurde, auflöst, dann ist diese Sache verboten, weil diese Mischung Auswirkungen darin hat. Wenn aber dieser Alkohol in dem aufgeht, mit dem es vermischt wurde und keine Auswirkungen sich zeigen (und vorhanden sind), dann ist diese Sache nicht verboten. Die Leute des Wissens – möge Allah ihnen barmherzig sein – sind sich nämlich einig, dass das Wasser, welches mit einer Unreinheit vermischt wird und es (also das Wasser) sich nicht verändert, dann ist es (weiterhin) rein. Der Anteil zwischen dem Alkohol und dem, womit es vermischt wird, ist manchmal groß und manchmal nur gering. Das bedeutet demnach, dass der Alkohol entweder stark ist und eine kleine Menge Auswirkungen auf die Sache haben kann, mit der er vermischt wurde, und er ist schwach und sogar eine große Menge davon kann keine Auswirkung haben. Alles hängt von daher von der Auswirkung ab.

Und es gibt diesbezüglich noch zwei weitere Thematiken:

Erstens: Ist Alkohol unrein, eine fühlbare Unreinheit? Das bedeutet also, ob man sich davor fernhalten muss und seine Kleidung zu waschen hat, wenn es damit in Kontakt kommt und seinen Körper waschen muss und ebenso sein Geschirr oder trifft das nicht zu? Die Mehrheit der Gelehrten sagt, dass Alkohol unrein ist, eine fühlbare Unreinheit und dass man sich, seinen Körper, seine Kleidung, sein Geschirr und sein Bett usw. waschen muss, genauso wie man dies tun muss, wenn man z. B. mit Urin oder anderen Unreinheiten in Kontakt kommt. Als Beweis führten sie die Aussage des Erhabenen an: ‚O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge!‘

Und ‚Greuel‘ (arab. Rijs) ist etwas Unreines und der Beweis dafür ist die Aussage des Erhabenen: ‚Sag: Ich finde in dem, was mir (als Offenbarung) eingegeben wurde, nichts, das für den Essenden zu essen verboten wäre, außer es ist Verendetes oder ausgeflossenes Blut oder Schweinefleisch – denn das ist ein Greuel.‘ Damit ist gemeint: Unrein. Und sie führten auch den Hadith von Abu Tha’labah Al-Khuschani an Beweis an, als er den Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm – über das Essen aus dem Geschirr der Kuffar fragte. Da sagte der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm -: ‚Iss nicht daraus, außer wenn du nichts anderes vorfindest. Dann nämlich wasche es und iss daraus.‘ Und die Untersagung wurde damit begründet, dass es sie Alkohol in darin zu schütten pflegten und ebenso Schweinfleisch usw.

Jedoch besagt die zweite Ansicht bei der Thematik, dass Alkohol nicht unrein ist, (also) keine fühlbare Unreinheit. Und als Beweis für diese Ansicht wurde angeführt, dass der Grundsatz bei den Dingen die Reinheit ist, und dass eine Sache verboten ist, erfordert nicht zugleich die Unreinheit. So ist z. B. Gift ohne Zweifel verboten und trotzdem ist es nicht unrein. Und sie sagten: Die islamisch-gesetzliche Regel besagt: Alles Unreine ist verboten, jedoch ist nicht jede verbotene Sache auch unrein. Von daher: Alkohol bleibt verboten, aber er ist nicht unrein, bis ein Beweis für seine Unreinheit erfolgt. Und sie führten ebenso als Beweis an, dass der Alkohol, als er verboten wurde, haben die Muslime ihn in den Märkten ausgeschüttet und dann die jeweiligen Gefäße nicht gewaschen. Und das Ausschütten in den Märkten ist ein Beweis, dass er nicht unrein ist, denn es ist für den Menschen nicht gestattet, etwas Unreines in den Märkten der Muslime auszuschütten, und dies aufgrund der Aussage des Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm -: ‚Nehmt euch vor Acht vor den beiden Dingen, die den Fluch herbeiholen.‘ Da sagte sie: ‚O Gesandter Allahs, was sie die beiden Dinge, die den Fluch herbeiholen?‘ Er sagte: ‚Derjenige, der auf dem Weg der Menschen oder in ihrem Schatten uriniert.‘ Und sie haben die jeweiligen Gefäße nicht gewaschen und wenn er unrein wäre, wäre die Waschung der Gefäße verpflichtend gewesen. Und als Beweis für diese Ansicht wurde auch angeführt, was in Sahih Muslim überliefert wurde, dass ein Mann dem Gesandten Allahs – Allahs Segen und Frieden auf ihm – eine Schüssel mit Alkohol schenkte, da berichtet ihm der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm -, dass dies verboten wurde. Hierauf sprach ein Sahabi im Insgeheimen zu dem Mann. Da sagte der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – zu ihm: ‚Was hast du ihm im Insgeheimen gesagt?‘ Er antwortete: ‚Ich sagte zu ihm, er soll ihn (also den Alkohol) verkaufen.‘ Hierauf untersagte der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – den Verkauf und sagte: ‚Wahrlich, wenn Allah eine Sache verbietet, verbietet Er (auch) seinen Preis.‘ Das ist der Hadith in ungefährer Bedeutung. Hierauf öffnete der Mann die Schüssel des Alkohols und schüttete ihn in Anwesenheit des Propheten – Allahs Segen und Frieden auf ihm – weg, und der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – ordnete ihm nicht an, dass er die Schüssel waschen soll. Wenn nun Alkohol unrein wäre, hätte der Prophet – Allahs Segen und Frieden auf ihm – ihm über die Unreinheit der Schüssel berichtet und angeordnet, sie zu waschen.

Was das angeht, womit diejenigen argumentieren, die sagen, er wäre fühlbar unrein und die Aussage des Erhabenen: ‚O die ihr glaubt, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans‘, so hat Allah – erhaben ist Er – diesen Greuel mit dem Greuel der Handlung eingeschränkt, denn Er sagte: ‚…ein Greuel vom Werk des Satans‘, und nicht ein spezifischer Greuel, und dies auch damit begründet, da ‚Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile‘ nicht unrein sind, also keine fühlbare Unreinheit. Und die Benachrichtigung über ihre Unreinheit ist dieselbe Benachrichtigung wie über den Alkohol und mit derselben Begründung: ‚…berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Greuel vom Werk des Satans.‘ Und bei so einer Sache darf der Hinweis nicht unterscheiden zwischen zwei unterschiedlichen Sichtweisen, außer wenn ein Beweis dies bestimmt.

Und was den Hadith von Abu Tha’labah Al-Khuschani angeht, so ist die Anordnung der Waschung nicht aufgrund der Unreinheit, da es sein kann, dass diese Anordnung der Waschung erfolgt ist wegen der vollen Entfernung und Trennung von der Benutzung der Gefäße der Kuffar, was zu der Nähe zu ihnen führen kann, und nicht die Unreinheit (ist damit gemeint). Und es ist bekannt, dass die Unreinheit nicht aufgrund von einer Vermutung.

Auf jeden Fall ist das die erste Sache, die man erforschen muss hinsichtlich der Antwort auf diese Frage über Alkohol. Wenn also feststeht, dass Alkohol nicht unrein ist, also keine fühlbare Unreinheit, dann ist jener Alkohol auch nicht unrein und ist somit rein.

Was die zweite Sache angeht: Wenn sich herausstellt, dass in diesen Produkten Alkohol ist und er Auswirkungen hat, da er (z. B.) in großer Menge ist, darf man dies nun für etwas anderes außer dem Trinken verwenden? Die Antwort darauf heißt: Die Aussage Allahs – erhaben ist Er -: ‚So meidet ihn‘ ist allgemein aus allen Sichten der Verwendung. Das bedeutet, dass wir ihn meiden hinsichtlich des Verzehrs, des Trinkens, des Einölens damit usw. Und dies ist zweifelsfrei sicherer, jedoch ist dies nicht erforderlich außer beim Trinken, da Allah – erhaben ist Er – die Anordnung der Meidung mit Seiner Aussage begründet hat: ‚Der Satan will (ja) zwischen euch nur Feindschaft und Hass säen durch berauschenden Trank und Glücksspiel und euch vom Gedenken Allahs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr (damit) nun wohl aufhören?‘ Dies trifft außerhalb des Trinkens nicht zu. Von daher ist es von der Frömmigkeit her, dies (gänzlich) zu meiden, auch der Heilung (und Medikamenten), jedoch kann man nicht mit Entschiedenheit sagen, dies wäre verboten…“ (Ende seiner Aussage.)

Drittens: Hinsichtlich des Urteils über Schönheitsprodukte kann man sich diese Fragen anschauen: 20226 und 26799 und 26861.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A