Alles Lob gebührt Allah..
Der elfte,
zwölfte und dreizehnte Tag von Dhul-Hijja werden Taschriq-Tage genannt. Es
wurde authentisch vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-
berichtet, dass er das Fasten dieser Tage verbot. Lediglich demjenigen, der
die Pilgerfahrt (Hajj) in der Art des Tamatuˈ verrichtet, oder des Qiran,
und kein Opfertier findet, hat er das Fasten (dieser Tage) erlaubt.
Muslim (1141) überlieferte von Nubayscha Al-Hudhali -möge Allah mit ihm
zufrieden sein-, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- sagte: „Die Taschriq-Tage sind Tage des Essens, Trinkens
und Gedenken Allahs.““
Ahmad (16081)
überlieferte von Hamza Ibn ˈAmr Al-Aslami -möge Allah mit ihm zufrieden
sein-, dass er einen man ein auf einem Kamel sah, wie er dem Zug der Leute
auf Mina folgte und rief, während der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf
ihm- anwesend war: „Fastet nicht diese Tage, da sie gewiss Tage des Essens
und Trinkens sind.“ Al-Albani hat ihn in „Sahih Al-Jamiˈ“ (7255) als
authentisch (Sahih) eingestuft.
Ahmad (17314) und Abu Dawud (2418) überlieferten von Abu Murra, dem Sklaven
von Umm Hani, dass er zusammen mit ˈAbdullah Ibn ˈAmr zu seinem Vater ˈAmr
Ibn Al-ˈAas (nach Hause) ging. Er setzte ihm eine Mahlzeit vor und sagte:
„Iss.“ Er sagte: „Ich faste.“ ˈAmr sagte: „Iss, da dieses die Tage sind,
während derer der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-
anbefohlen hat zu essen, und ihr Fasten verboten hat.“ Malik sagte: „Es sind
die Taschriq-Tage.“ Al-Albani hat ihn in „Sahih Abi Dawud“ als authentisch
(Sahih) eingestuft.
Ahmad (1459) überlieferte von Saˈid Ibn Abi Waqqas -möge Allah mit ihm
zufrieden sein-, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs -Allahs Segen und
Frieden auf ihm- trug mir auf während der Tage von Mina (d.h. während die
Pilger auf Mina sind) auszurufen: „Es sind gewiss Tage des Essens und
Trinkens, daher gibt es in ihnen kein Fasten.“ D.h. an den Taschriq-Tagen.
Der Überprüfer des „Musnad“ sagte: „Die Überlieferung ist aufgrund anderer
Überlieferungen authentisch“, (Sahih li Ghayrihi)
Al-Bukhary (1998) überliefert von ˈAischa und Ibn ˈUmar -möge Allah mit
ihnen zufrieden sein-, dass sie sagten: „Es wurde niemanden erlaubt, während
der Taschriq-Tage zu fasten, außer einem, der kein Opfertier fand.“
Dies und andere Überlieferungen beinhalten das Verbot des Fastens der
Taschriq-Tage.
Daher vertreten die meisten Gelehrten die Ansicht, dass das freiwillige
Fasten an diesen Tagen ungültig ist.
Holt man seine nicht gefasteten Tage vom Ramadan während dieser Tage nach,
so ist es nach der Ansicht einiger Gelehrten erlaubt. Richtig ist es jedoch,
dass es nicht erlaubt ist.
Ibn Qudama -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Mughni“ (3/51):
„Das freiwillige Fasten ist (darin), der Ansicht der meisten Gelehrten nach,
nicht erlaubt. Von Ibn Az-Zubair wurde überliefert, dass er sie fastete. Das
Gleiche wurde von Ibn ˈUmar und Al-Aswad Ibn Yazid. Und von Abu Talha wurde
überliefert, dass er pflegte lediglich am Tag von den zwei Festtagen (ˈId)
sein Fasten zu brechen (d.h. nicht zu fasten). Es scheint so, als ob sie vom
Verbot des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- nicht gehört
haben. Hätte sie es mitbekommen, so hätten sie es nicht wiederholt.
Was das
Pflichtfasten anbelangt, so gibt es diesbezüglich zwei Ansichten.
Die eine Ansicht besagt, dass es nicht erlaubt ist, da es verboten wurde sie
zu fasten, weil sie wie die zwei Festtage (ˈId) sind.
Die andere Ansicht besagt, dass das Fasten der Taschriq-Tage erlaubt ist, und zwar aufgrund dessen, was von Ibn ˈUmar und ˈAischa -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- überliefert wurde, dass sie sagten: „Es wurde nicht erlaubt die Taschriq-Tage zu fasten, außer demjenigen, der kein Opfertier auftreiben konnte.“ D.h. demjenigen, der die Hajj in Tamatuˈ Art verrichtet und kein Opfertier auftreiben kann. Dieses ist ein authentischer Hadith, welcher von Al-Bukhary überliefert wurde, und wird für den Analogieschluss (Qiyas) für alle Pflichten verwendet.“ Ende seiner Aussage
Die anerkannte
Meinung der Rechtschule der Hanbaliten ist, dass es ungültig ist, die vom
Ramadan nachzuholenden Tage während der Taschriq-Tage zu fasten.
Siehe dazu „Kaschaf Al-Qina“ (2/342)
Das Fasten dieser Tage seitens jemand, der die Hajj in Tamatuˈ oder Qiran Art verrichtet und kein Opfertier findet, so weist darauf die vorausgegangene Überlieferung von ˈAischa und Ibn ˈUmar und -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- hin. Dies ist zugleich die Rechtsmeinung (Madhhab) der Malikiten, Hanbaliten und die frühere (ältere) Ansicht von Asch-Schafiˈi.
Die Hanafiten und Schafiˈiten vertreten die Ansicht, dass deren Fasten nicht erlaubt ist.
Siehe „Al-Mausuˈa Al-Fiqhiyya“ (7/323)
Die richtigere Ansicht ist die erstere, dass nämlich deren Fasten demjenigen erlaubt ist, der kein Opfertier findet.
Imam An-Nawawi
-möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Al-Majmuˈu“ (6/486)
„Wisse, dass die neue (spätere) Ansicht die Richtigste bei den Gefährten
ist, nämlich dass während dieser Tage das Fasten grundsätzlich ungültig ist,
sei es derjenige der die Hajj in Tamatuˈ Art verrichtet oder jemand anderer.
Beweismäßig vorrangig ist, dass das Fasten während dieser Tage für
denjenigen, der Hajj At-Tamatuˈ verrichtet, erlaubt ist, weil die
Überlieferung bezüglich der Erlaubnis für ihn, authentisch ist, wie wir es
bereits erklärt haben. Das ist diesbezüglich klar und kann nicht bei Seite
gelassen werden.“ [Ende des Zitats]
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Fasten der Taschriq-Tage nicht
gültig ist, sei es freiwilliges oder Pflichtfasten, außer für denjenigen,
der die Hajj in der Tamatuˈ oder Qiran Art verrichtet und kein Opfertier
auftreiben kann.
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Das Fasten des dreizehnten Tages von Dhul-Hijja ist nicht erlaubt, weder
freiwillig noch als Pflichtfasten, weil es die Tage des Essens, Trinkens und
Gedenken Allahs sind -erhaben ist Er-. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden
auf ihm- hat ihr Fasten verboten und es niemandem gestattet diese zu Fasten,
außer demjenigen, der für die Hajj At-Tamatuˈ verrichtet und kein Opfertier
findet.“ [Ende des Zitats aus „Majmuˈu Fatawa Ibn Baz“ (15/381)]
Schaikh Ibn
ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte:
„Die Tashriq-Tage sind die drei Tage nach dem Opferfest (ˈId Al-Adha). Sie
wurden „Taschriq“ genannt, weil die Leute es pflegten das Fleisch der Sonne
auszusetzen, damit es nicht verfault/verdirbt, wenn sie es dann lagern.
(Dieser Vorgang wird im Arabischen „Taschriq“ genannt). Bezüglich dieser
drei Tage sagte der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Die
Taschriq-Tage sind Tage des Essens, Trinkens und Gedenken Allahs -des
Mächtigen und Gewaltigen-.“ Und wenn es dem so ist, nämlich dass die
islamische Gesetzgebung an diesen Tagen das Essen, Trinken und Gedenken
Allahs vorgeschrieben hat, so ist es nicht die Zeit fürs Fasten. Aus diesem
Grund sagten Ibn ˈUmar und ˈAischa -möge Allah mit ihnen zufrieden sein-:
„Es wurde nicht erlaubt die Taschriq-Tage zu fasten, außer demjenigen, der
kein Opfertier auftreiben konnte.“ D.h. denjenigen, die die Hajj in Tamatuˈ
oder Qiran Art verrichten, weil sie drei Tage während der Hajj fasten und
sieben nach ihrer Rückkehr nach zu ihren Familien (d.h. nach Hause). Diesen
ist es erlaubt, wenn sie kein Opfertier auftreiben können, diese drei Tage
zu fasten, um die Hajj Saison nicht zu verpassen. Dieses ausgenommen, ist
jedes andere Fasten nicht erlaubt, selbst einem nicht, der zwei
aufeinanderfolgende Monate zu fasten hat (als Sühne). Er soll am Festtag und
an drei Tagen danach nicht fasten. Danach erst wird er sein Fasten
fortsetzen.“
[Ende des Zitats
aus „Majmuˈu Fatawa Ibn ˈUthaimin“ (Frage Nr. 20/419)]
Aufgrund dessen, was erwähnt wurde, muss derjenige, der die Taschriq-Tage
allesamt oder teilweise gefastet hat und weder jemand ist, der die Hajj in
Tamatuˈ oder Qiran Art verrichtet hat und kein Opfertier fand, Allah
-erhaben ist er- um Vergebung bitten, weile er etwas getan hat, was der
Prophet -Allahs Frieden und Segen auf ihm- verboten hat. Und falls er diese
Tage gefastet hat, um Fastentage vom Ramadan nachzuholen, so ist dies
unzureichend und er muss die Tage ein weiteres Mal nachholen.“
Und Allah weiß es am besten.