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Der Verbot sich Hunde anzuschaffen, bis auf dem, was die islamische Gesetzgebung ausgenommen hat

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Herausgabedatum : 17-07-2016

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Frage

Was ist das Urteil darüber Hunde zu Hause zu erziehen (züchten)?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Es ist dem Muslim nicht gestattet sich einen Hund anzuschaffen, außer, wenn er diesen Hund für die Jagd, oder der Bewachung von Vieh und Anbau benötigt.

Al-Bukhari (2145) überlieferte von Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass er sagte, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, gesagt hätte:

„Wer einen Hund hält, dessen Tat wird, jeden Tag, um ein Qirat (arab. Maßeinheit) verringert, außer bei einem Acker- oder Hütehund.“

Muslim (2974) überlieferte von Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Wer sich einen Hund anschafft, außer einen Hüte- oder Jagdhund, dessen Tat wird jeden Tag um einen Qirat verringert.“ ´Abdullah sagte: „Abu Huraira sagte: „Oder ein Ackerhund.““

Ibn ´Abdul Barr sagte:

„In diesem Hadith steht, dass es erlaubt ist sich einen Hund für die Jagd und Viehhütung zu holen. Genauso ist es beim Ackerbau.“

Ibn Majah (3640) überlieferte von ´Ali ibn Abi Talib, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Gewiss, die Engel betreten kein Haus, in dem ein Hund oder ein Bild ist.“

Al-Albani stufte diesen, in „Sahih ibn Majah“, als authentisch ein.

Diese Ahadith beweisen, dass es verboten ist sich einen Hund anzuschaffen, bis auf dem, was der Gesandte, Allahs Segen und Frieden auf ihm, ausgenommen hat.

Die Gelehrten waren sich über die Verbindung zwischen der Überlieferung von einem Qirat und der von zwei Qirat uneinig.

So wird gesagt, dass der Lohn sich um zwei Qirat verringert, wenn der Hund noch mehr Schaden bringt, und dass er sich um einen Qirat verringert, wenn der Schaden darunter liegt.

Es wird auch gesagt, dass der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, erst mal berichtete, dass er (der Lohn) sich um einen Qirat verringert, danach fügte er die Strafe hinzu und berichtete, dass er sich um zwei Qirat verringert, um die Leute noch mehr davon abzuschrecken sich einen Hund zu beschaffen.

Und der Qirat ist, bei Allah, erhaben sei Er, ein bekanntes Maß. Gemeint (damit) ist, dass sich von der Tat ein Teil des Lohns verringert.

Siehe „Scharh Muslim Lin Nawawi“ (342/10) und „Fath Al-Bari“ (9/5).

Schaikh ibn ´Uthaimin sagte in „Scharh Riyad As-Salihin“ (241/4):

„Was die Anschaffung eines Hundes angeht, so ist dies verboten. Vielmehr gehört dies zu den großen Sünden, da sich der Lohn desjenigen, der sich einen Hund anschafft, bis auf dem, was ausgenommen wird, um zwei Qirat verringern wird.

Zur Weisheit Allahs, der Mächtige und Gewaltige, gehört es, dass schlechte Frauen zu schlechten Männern gehören, und schlechte Männer zu schlechte Frauen. Es wird gesagt, dass jeder einzelne Ungläubige unter den Juden, Christen und Kommunisten, im Osten und Westen, einen Hund hat, die Zuflucht ist bei Allah, den er mit sich nimmt. Jeden Tag wäscht er ihn mit Seife und anderen Pflegeprodukten, obwohl, wenn er ihn mit dem Wasser aller Meere und der Seife der gesamten Welt waschen würde, er (der Hund) nicht rein werden würde, da die Unreinheit (des Hundes) naturell ist und diese Unreinheit wird erst rein, wenn man sie verderbt und komplett verschwinden lässt.

Dies jedoch gehört zur Weisheit Allahs. Allahs Weisheit ist, dass diese schlechten Leute mit schlechten Dingen vertraut sein werden, genauso, wie sie mit der Offenbarung des Satans vertraut sein werden, da dieser Unglaube von der Offenbarung und vom Befehl Satans ist, denn der Satan befiehlt das Schändliche, Verwerfliche, den Unglauben und die Irrelehre. Somit sind sie Sklaven des Satans und der Gelüste. Auch sind sie schlechte Leute, die mit den schlechten Dingen vertraut sind. Wir bitten Allah für uns und für sie um Rechtleitung.“

Zweitens:

Ist es erlaubt sich einen Hund anzuschaffen, damit dieser die Häuser bewacht?

Der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, hat vom Verbot sich einen Hund anzuschaffen nur drei(Arten von Hunden) ausgenommen. Diese sind (1) der Jagdhund, (2) der Hütehund und (3) der Ackerhund.

Einige Gelehrte waren der Meinung, dass es nicht erlaubt sei sich einen Hund, außer in diesen drei Fällen, anzuschaffen. Andere sind der Meinung, dass es erlaubt sei diese drei mit ähnlichen oder wichtigeren zu vergleichen, wie bei Wachhunden. Denn, wenn es erlaubt ist sich einen Hüte- oder Ackerhund anzuschaffen, so ist es noch eher erlaubt sich einen Wachhund anzuschaffen.

An-Nawawi sagte in „Scharh Muslim“ (340/10):

„Ist es erlaubt sich einen Hund anzuschaffen, damit dieser Häuser, Wege u.Ä. bewacht? Darüber gibt es zwei Ansichten:

Erstens, dass es nicht erlaubt ist, aufgrund der offenkundigen Ahadith, denn diese legen dar, dass es verboten ist, außer für den Acker, die Jagd und das Vieh.

Richtiger aber ist, dass es erlaubt ist, verglichen mit diesen dreien und in Handlung nach dem verstandenen Grund aus den Ahadith, welcher die Notwendigkeit ist.“

Das, was an-Nawawi, möge Allah ihm barmherzig sein, als authentisch einstufte; und zwar, dass es erlaubt ist sich Wachhunde anzuschaffen, hat Schaikh ibn ´Uthaimin, möge Allah ihm barmherzig sein, in „Scharh Sahih Muslim“ als authentisch eingestuft. Er sagte:

„Richtig ist, dass es erlaubt ist sich einen (Hund) anzuschaffen, um Häuser zu bewachen. Und wenn es erlaubt ist sich einen Hund anzuschaffen, um so einen Nutzen dadurch zu erlangen, wie bei der Jagd, so ist es eher erlaubt sich einen anzuschaffen, um Schaden abzuwehren und sich selbst zu schützen.“

Ende seiner ungefähren Aussage.

Quelle: Islam Q&A