Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Kurz gefasst sind die Zeiten, in denen das Gebet unerwünscht ist, drei. Und fünf, wenn man die Angelegenheit ausführlich betrachtet, und diese sind wie folgt:
Von Sonnenaufgang bis Sonnenaufgang.
Von Sonnenaufgang bis zu ihrem Anstieg um die Länge eines Speers, und diese Zeit wird auf zwölf Minuten geschätzt, sicherheitshalber geht man (jedoch) von einer Viertelstunde aus.
Wenn die Sonne im Zenit steht, bis sie sich vom Himmel entfernt.
Nach dem Asr-Gebet bis zum Sonnenuntergang.
Wenn die Sonne gerade erst untergegangen ist, bis dies abgeschlossen ist.
Was die Zusammenfassung dieser Zeiten betrifft:
Vom Morgengrauen bis die Sonne sich etwa um die Länge eines Speers erhoben hat.
Wenn die Sonne (sehr) hoch ist (d.h kurz vor dem Zenit), bis sie den Zenit wieder verlässt.
Vom Nachmittagsgebet bis zum Sonnenuntergang.
Für die Beweise dafür siehe die Antwort auf die Frage -Nr. (48998).
Zweitens:
In diesen Zeiten sind freiwillige Gebete untersagt, aber hinsichtlich des Pflichtgebets oder seiner Nachholung gibt es keine Ablehnung.
„Der Grundsatz ist, dass das freiwillige Gebet immer empfohlen ist, gemäß der allgemeinen Aussage Allahs, erhaben ist Er: „O die ihr glaubt, verbeugt euch, werft euch nieder und dient eurem Herrn und tut das Gute, auf daß es euch wohl ergehen möge!" (Al-Hajj:77) und der allgemeinen Aussage des Propheten - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - zu einem Mann, der für ihn eine Bitte erfüllt hatte. Der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - sagte zu ihm: 'Frag (um etwas)' Der Mann sagte: 'Ich bitte um deine Begleitung im Paradies.' Der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - sagte: 'Oder etwas anderes?' Der Mann sagte: 'Das ist es - ich bitte um nichts anderes.' Der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - sagte: 'Helfe dir selbst, indem du den Sujud vermehrst.'
Auf dieser Grundlage ist das freiwillige Gebet grundsätzlich zu jeder Zeit für den Anwesenden und den Reisenden empfohlen. Es gibt jedoch bestimmte Zeiten, zu denen der Gesetzgeber das Gebet untersagt hat, und diese Zeiten sind fünf..."
Ende des Zitats. Entnommen aus „Ash-Sharh Al-Mumti'" von Shaykh Ibn Uthaymeen, möge Allah ihm barmherzig sein.
Drittens:
Einige Gelehrte haben Ausnahmen für bestimmte Arten von freiwilligen Gebeten gemacht, die während der untersagten Zeiten erlaubt sind. Dazu gehören:
1. Das Gebet von zwei Gebetseinheiten des Tawaf um die Kaaba. Dies wurde von At-Tirmidhi (868), An-Nasa’i (2924), Abu Dawud (1894) und Ibn Majah (1254) über Jubair Ibn Mut'im - möge Allah zufrieden mit ihm sein -, in der der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - sagte: 'Oh Nachkommen von Abdul Manaf, hindert niemanden daran, zu jeder Stunde dieses Haus (d.h. die Kaaba) zu umkreisen (arab. Tawaf) und zu beten, sei es am Tag oder in der Nacht.' Von Al-Albani als authentisch in Sahih At-Tirmidhi eingestuft.
2. Die Wiederholung des Gemeinschaftsgebets: Wenn jemand das Pflichtgebet bereits verrichtet hat und dann in eine Moschee kommt, in der das Gemeinschaftsgebet verrichtet wird, soll er mit ihnen beten, auch wenn es zur untersagten Zeit ist. At-Tirmidhi (219) und An-Nasa’i (858) überliefern von Yazid Ibn Al-Aswad Al-Aamiri - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, der berichtete, dass der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - zu zwei Männern sagte, die nicht mit ihm gebetet hatten, da sie bereits in ihren Zelten gebetet hatten: 'Wenn ihr in euren Zelten gebetet habt und dann zu einer Moschee der Gemeinschaft kommt, betet mit ihnen, denn das wird für euch eine freiwillige Handlung sein.' Von Al-Albani als authentisch in Sahih Tirmidhi eingestuft.
3. Das versäumte Sunnah-Gebet: Wenn jemand es versäumt hat und die untersagte Zeit des Gebets eingetreten ist, kann es trotzdem verrichtet werden. Das gilt auch für das Sunnah-Gebet des Dhuhr-Gebets, wenn Dhuhr mit Asr zusammengelegt wird, und es ist erlaubt, dass es nach dem Asr-Gebet verrichtet wird. Der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - wurde (einst) vom Sunnah-Gebet des Dhuhr-Gebets abgehalten, so betete er es nach dem Asr-Gebet. Überliefert von Al-Bukhari (1233) und Muslim (934) überliefert.
4. Wer am Freitag die Moschee betritt, während der Imam die Predigt (bereits) hält, kann zwei kurze Gebetseinheiten verrichten. Dies wurde von Bukhari (931) und Muslim (875) über Jabir - möge Allah mit ihm zufrieden sein - überliefert, der sagte: „Am Freitag betrat ein Mann die Moschee und der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - hielt (bereits) die Freitagspredigt. So sagte er (zu jenem Mann): ‘Hast du gebetet?’ Er (der Mann) sagte: ‘Nein’. (Daraufhin) sagte er (der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm): ‘Steh auf und bete zwei Gebetseinheiten.’”
5. Das Totengebet kann in den langen untersagten Zeiten verrichtet werden, und zwar von der Morgendämmerung bis zum Sonnenaufgang und nach dem Asr-Gebet bis zum Sonnenuntergang. Hierüber besteht Konsens (arab. Ijma’).
Ibn Qudamah - möge Allah barmherzig mit ihm sein - sagte: „Was das Totengebet nach der Morgendämmerung bis zum Sonnenaufgang und nach dem Asr-Gebet bis zum Sonnenuntergang betrifft, so gibt es hierin keine Meinungsverschiedenheit.
Ibn Al-Mundhir sagte: 'Es besteht Übereinkunft (arab. Ijma’) unter den Muslimen darüber, dass das Gebet für die Toten nach dem Asr- und Fajr-Gebet erlaubt ist.'
Was das Gebet für die Toten in den drei Zeiten betrifft, die in der Überlieferung von Uqbah Ibn Amir erwähnt sind, so ist es nicht erlaubt. (Drei Stunden (d.h. Zeiten), in denen der Prophet - Allahs Frieden und Segen seien auf ihm - uns verboten hat, zu beten und unsere Toten in ihnen zu begraben.) Die Erwähnung des Gebets in Verbindung mit dem Begräbnis ist ein Hinweis darauf, dass das Totengebet gemeint ist. Athram sagte: 'Ich fragte Abu Abdullah (gemeint ist: Imam Ahmad) nach dem Gebet für die Toten, wenn die Sonne aufgeht? Er sagte: 'Wenn die Sonne aufgeht, so gefällt es mir nicht.' Dann erwähnte er die Überlieferung von Uqbah Ibn Amir. Diese Meinung wurde auch von Jabir und Ibn Umar überliefert, und Malik erwähnte sie in Al-Muwatta von Ibn Umar. Al-Khattabi sagte: 'Dies ist die Meinung der Mehrheit der Gelehrten.'
Die Erlaubnis nach der Morgendämmerung und dem Asr-Gebet wurde gegeben, weil ihre Dauer länger ist, und man fürchtet, dass das Warten aufgrund der begrenzten Zeit Schwierigkeiten verursachen könnte, während ihre Dauer kürzer ist." Ende der Zusammenfassung und Anmerkung aus: Al-Mughni von Ibn Qudamah (1/425).
Viertens:
Die Rechtsgelehrten (arab. Al-Fuqaha) sind uneinig über einige freiwillige Gebete, ob es erlaubt ist, diese während der untersagten Zeit zu verrichten oder nicht. Dazu gehört auch die Meinungsverschiedenheit über bestimmte Gebete wie das Begrüßungsgebet der Moschee (arab. Tahiyyatu Al-Masjid) und das Sunnah-Gebet der rituellen Gebetswaschung. Einige erlaubten es in der untersagten Zeit, und dies ist die Meinung von Imam Ash-Shafi'i - möge Allah ihm barmherzig sein -, und diese Ansicht wurde von vielen Gelehrten als vorherrschend angesehen. Und einige unter ihnen verbaten es.
Es wird keine Unterscheidung zwischen allgemeinem freiwilligen Gebet und einem Gebet gemacht, das aus einem speziellen Grund verrichtet wird. Siehe die Antwort auf Frage-Nr. (306 ).
Und Allah weiß es am besten.