Donnerstag 20 Jumaada Al-Awwah 1446 - 21 November 2024
German

Das Urteil darüber, dass Frauen Gräber besuchen

Frage

Der Vater meiner Tante mütterlicherseits ist gestorben. Meine Tante hat sein Grab einmal besucht und will es noch einmal tun. Ich habe aber einen Hadith gehört, in dem verboten wird, dass Frauen Gräber besuchen. Ist dieser Hadith authentisch? Und wenn er authentisch ist, lastet dann auf ihr eine Sünde, welche eine Sühne mit sich zieht?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Richtig ist, dass es den Frauen nicht erlaubt ist Gräber zu besuchen. Dies, wegen dem erwähnten Hadith, welcher vom Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - bestätigt wurde, und zwar, dass er die Frauen, die Gräber besuchen, verfluchte. Somit obliegt es den Frauen vom Gräberbesuch abzulassen. Und für diejenige, die ein Grab aus Unwissenheit besucht, besteht kein Problem, jedoch darf sie es nicht nochmal tun. Wenn sie es aber doch tut, dann muss sie reumütig zu Allah zurückkehren und Ihn um Vergebung bitten, und die reumütige Rückkehr annulliert das, was davor war.

Und der Besuch steht speziell den Männern zu. Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte: „Besucht die Gräber, denn sie erinnern euch an das Jenseits.“

Am Anfang aber war der Gräberbesuch sowohl den Männern als auch den Frauen verboten, da die Muslime noch vor kurzem Tote angebetet haben und ihnen verbunden waren. Somit wurde ihnen der Gräberbesuch verboten, um so ein Mittel zum Übel abzuwehren und vom Götzendienst (Schirk) vorzubeugen. Als sich der Islam dann gefestigt hat und sie nun den Islam kannten, hat Allah ihnen erlaubt die Gräber zu besuchen, aufgrund der Ermahnung und Erinnerung an den Tod und das Jenseits, um für die Toten Bittgebete zu sprechen und für sie um Barmherzigkeit zu bitten. Daraufhin hat Allah aber den Frauen dies verwehrt, gemäß der authentischeren Aussage der Gelehrten, da sie die Männer in Versuchung bringen und wahrscheinlich selbst in Versuchung geraten, wenig Geduld haben und viel trauern und oft besorgt sind. So ist von der Barmherzigkeit Allahs und Seiner Wohltat ihnen gegenüber, dass er ihnen den Besuch von Gräbern verboten hat. Außerdem ist dies auch eine Wohltat an die Männer, da die Versammlung aller bei einem Grab zu einer Versuchung führen kann. Demnach gehört es zur Barmherzigkeit Allahs, dass er ihnen den Besuch von Gräbern verboten hat.

Was das Gebet angeht, so besteht darin kein Problem. Die Frau kann für den Toten beten, da sich das Verbot nur auf den Besuch der Gräber bezieht. Somit steht der Frau der Gräberbesuch nicht zu, nach der authentischeren Meinung der Gelehrten, aufgrund der Ahadith, die das Verbot davon beweisen. Sie muss keine Sühne erbringen, jedoch nur reumütig zu Allah zurückkehren.

Quelle: „Kitab Majmu' Fatawa wa Maqalat Mutanawwi'a li Samaha Asch-Schaikh Al-'Allama 'Abdul 'Aziz Ibn 'Abdillah Ibn Baz - möge Allah ihm barmherzig sein -“ (Band 9, S. 28)