Wenn damit etwas von den gottesdienstlichen Handlungen beabsichtigt wird - indem man beabsichtigt, dem Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden seien auf ihm - zu folgen, oder ein rechtschaffenes Kind zu erlangen, oder sich selbst keusch zu halten und sein Geschlechtsteil, sein Auge und sein Herz zu schützen und Ähnliches -, dann gehört es zu den Handlungen des Jenseits, und man wird dafür belohnt. Wenn damit nichts von alledem beabsichtigt wird, dann ist es erlaubt und gehört zu den Handlungen des Diesseits und den Begierden der Seele, und es gibt dafür keinen Lohn und keine Sünde.
Und Allah weiß es am besten.