Alles Lob gebührt Allah..
Es ist kein Problem, wenn der Mann oder die Frau im Schlafzimmer betet. Dies geht aus folgender Aussage des Propheten (Ehre und Heil auf ihm) hervor: „Die Erde wurde mir als Gebetsstätte und Reinigung (Reinigungsmittel) bestimmt. Egal für welchen Mann aus meiner Gemeinschaft (Ummah) die Gebetszeit anbricht, so soll er beten.“ (Überliefert bei Al-Bukhaary: 335 und Muslim: 521)
Tatsächlich verrichtete der Prophet (Ehre und Heil auf ihm) das freiwillige Gebet (Naafilah) sowie das Nachtgebet (Qiyaam al-lail) im Zimmer ‘Aaishahs (Allahs Wohlgefallen auf ihr) und in den Zimmern anderer seiner Ehefrauen (Allahs Wohlgefallen auf ihnen allen).
Es ist jedoch bekannt, dass dem Mann befohlen wurde, das Pflichtgebet in der Gemeinschaft dort zu verrichten, wo zu ihm gerufen wird (z.B. in der Moschee).
Wenn er aber ein Pflichtgebet verpasst hat oder er eine (gültige) Entschuldigung dafür hat, nicht in die Moschee zu gehen, oder er das freiwillige Gebet (Naafilah) in seinem Schlafzimmer betet, so stellt dies kein Problem dar.
Sollte er das gemeinschaftliche Pflichtgebet, das in der Moschee verrichtet wird, unentschuldigt in seinem Zimmer beten, so ist sein Gebet zwar gültig, jedoch hat er gesündigt, indem er nicht in der Gemeinschaft gebetet hat.
Auf jeden Fall besteht kein Unterschied zwischen dem Schlafzimmer und anderen Räumen einer im islamischen Sinne reinen Behausung.
Und Allah weiß es am besten.