Alles Lob gebührt Allah..
Imam Ahmad und Andere überlieferten, mit einer authentischen Überlieferungskette, von ‘Uthman Ibn Hunaif, dass ein blinder Mann zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- kam und sagte: „Bitte Allah darum, dass Er mich heilt.“ Daraufhin sagte er -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Wenn du willst, werde ich für dich bitten, und wenn du willst, werde ich dies hinaufschieben und dies ist besser für dich.“
(Und in einer anderen Überlieferung steht: „Und wenn du willst, kannst du geduldig sein und dies ist besser für dich.“) Er sagte dann: „Bitte Ihn!“ Er befahl ihm dann die Gebetswaschung zu vollziehen, dies auf beste Weise zu tun, zwei Gebetseinheiten zu beten und folgendes Bittgebet zu sprechen: „Oh Allah, ich bitte Dich und wende mich zu Dir durch Deinen Propheten Muhammad, dem Propheten der Barmherzigkeit. Oh Muhammad, ich wende mich durch dich zu meinem Herrn bezüglich dieser meiner Notwendigkeit, damit sie für mich erledigt wird. Oh Allah, so nimm seine Fürsprache für mich, und meine für ihn, an!“
Dann tat der Mann dies und wurde geheilt.
Dieser Hadith war für einige Leute unklar und sie dachten, dass darin ein Argument für einige Arten des Tawassuls ist, der eine Neuerung ist. Jedoch ist es nicht so.
Über diese Unklarheit, welche man aus diesem Hadith verstehen kann, haben viele Gelehrte geantwortet und dargelegt, dass es darin kein Argument gibt, für den, der glaubt, dass man den Tawassul, der eine Neuerung ist, machen kann, egal ob durch die Person oder das Ansehen, geschweige denn davon die Toten als Vermittler zu nehmen und bei ihnen, ohne Allah, Bittgebete sprechen. Zu den besten, wissenschaftlichen und klaren Widerlegungen gehört das, was der Großgelehrte und Schaikh Muhammad Nasiruddin Al-Albani, in seinem Buch „At-Tawassul Anwaa’uhu wa Ahkamuhu“, verfasste.
Zu dem, was er -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte, gehört ein Kommentar zu diesem Hadith:
„Was uns betrifft, so sind wir der Meinung, dass dieser Hadith kein Argument für die ist, die die Person als Vermittler nehmen. Vielmehr ist er (der Hadith) ein anderer Beweis für die dritte Art des erlaubten Tawassuls, welcher der Tawassul mit dem Bittgebet des rechtschaffenen Mannes ist. Denn der Blinde hat vielmehr das Bittgebet von ihm -Allahs Segen und Frieden auf ihm- von ihm als Vermittler genommen. Und die Beweise, auf das gestützt, was wir vom Hadith selbst sagen, sind viele. Die wichtigsten sind:
Erstens:
Der Blinde kam zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, damit er für ihn ein Bittgebet spricht. Er sagte: „Bitte Allah darum, dass Er mich heilt.“ Somit nahm er sein Bittgebet als Vermittler zu Allah -erhaben sei Er-, da er wusste, dass sein -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Bittgebet eher bei Allah akzeptiert wird, als das Bittgebet der Anderen. Und wenn der Blinde mit dem Tawassul die Person des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, sein Ansehen oder sein Recht meinen würde, dann gäbe es keine Notwendigkeit für ihn zum Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- zu gehen und von ihm zu verlangen für ihn Bittgebete zu sprechen. Vielmehr hätte er in seinem Haus gesessen und Bittgebete zu seinem Herrn gesprochen, indem er sagt: „O Allah, ich bitte Dich beim Ansehen Deines Propheten und seiner Stellung bei Dir, dass Du mich heilst und sehend machst.“ Aber er hat es nicht getan.
Zweitens:
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- versprach ihm Bittgebete für ihn zu sprechen, und gab ihm dabei den Rat und legte das offen, was für ihn besser wäre. Er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wenn du willst, werde ich für dich bitten, und wenn du willst, dann kannst du geduldig bleiben, denn dies ist besser für dich.“
Drittens:
Der Blinde hat darauf bestanden, dass er bitten soll, indem er sagte: „Dann bitte Ihn!“ Dies erfordert, dass der Gesandte -Allahs Segen und Frieden auf ihm- für ihn ein Bittgebet sprach, denn er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ist der Beste unter denjenigen, die ihre Versprechen halten. Und er hat ihm bereits versprochen für ihn ein Bittgebet zu sprechen, wenn er es will, so wie bereits erwähnt. Somit hatte er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- für ihn ein Bittgebet gesprochen, und dadurch wurde der Wunsch bestätigt. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- wandte sich dem Blinden zu, antreibend von seiner Barmherzigkeit und aus seinem Bestreben für ihn heraus, dass Allah -erhaben sei Er- sein Bittgebet für ihn annehmen wird. So wies er ihn die zweite Art des erlaubten Tawassuls an, welcher der Tawassul durch gute Taten ist, damit er das Gute für ihn, von allen Seiten, sammelt. Deshalb befahl er ihm seine Gebetswaschung zu vollziehen, zwei Gebetseinheiten zu beten und dann für sich selbst ein Bittgebet zu sprechen. Und all dies sind Taten der Gehorsamkeit gegenüber Allah -gepriesen und erhaben sei Er-, die er vor dem Bittgebet des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- darbot, was in Seiner -erhaben sei Er- Aussage vorkommt: „Und trachtet nach einem Mittel zu Ihm“, [Al-Maa`ida 5:35] miteinbegriffen ist, wie bereits erwähnt.
Schlussendlich dreht es sich bei dem Geschehen um das Bittgebet – wie es scheint – und darin wird nichts von dem erwähnt, was sie behaupten.
Viertens:
Von dem Bittgebet, welches der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ihm beibrachte zu sagen: „Oh Allah, akzeptiere seine Fürsprache für mich“, ist unmöglich zu verstehen, dass man seine Person -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, sein Ansehen oder Recht als Vermittler nimmt, denn es bedeutet: „Oh Allah, akzeptiere seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Fürsprache für mich.“
Das heißt: „Akzeptiere sein Bittgebet, dass Du mir mein Augenlicht wiedergibst.“ Und der arabische Begriff Schafa’a (dies übersetzen wir mit „Fürsprache“) bedeutet linguistisch „Bittgebet“. Der Autor von „Lisan Al-‘Arab (184/8) sagte: „Schafa’a ist die Rede des Fürsprechers über eine Angelegenheit, nach der ein anderer fragt. Und der Schafi‘ (Verbalsubstantiv) ist derjenige, der für andere etwas verlangt/fordert, den man bei dem, von dem etwas verlangt/fordert, als Fürsprecher setzt. Man sagt: „Ich habe Soundso als Fürsprecher bei Soundso eingesetzt und er hat daraufhin Fürsprache für mich eingelegt.“ Ende seiner Aussage.
Durch diesen Punkt wird auch bestätigt, dass der Blinde sein -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Bittgebet als Vermittler nahm und nicht seine Person.
Fünftens:
Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- lehrte dem Blinden zu sagen: „Nimm meine Fürsprache an – d.h. mein Bittgebet –, indem Du seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Fürsprache – d.h. sein Bittgebet – annimmst, dass Du mir mein Augenlicht zurückgibst.“ Man kann nur diese Bedeutung aus diesem Satz heraus verstehen.
Deshalb siehst du wie die im Widerspruch stehenden nichts davon wissen wollen und sich dem, weder vom Nahen noch von der Ferne, aussetzen, weil es ihr Gebäude, von seinen Grundrissen aus, sprengt und ihre Wurzeln entreißt.
Sechstens:
Die Gelehrten erwähnten diesen Hadith zu den Wunder des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, seiner erhörten Bittgebete und was Allah, durch den Segen seines Bittgebets, an Wunderdingen und Heilungen von Krankheiten, zeigte. Denn durch sein -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Bittgebet für diesen Blinden, hat Allah ihm sein Augenlicht zurückgegeben. Aus diesem Grund überlieferten die Autoren ihn in „Dala`il An-Nubuwa“, wie Al-Baihaqi und Andere. Dies beweist, dass das Geheimnis in der Heilung des Blinden das Bittgebet des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- war.
Und wenn das Geheimnis in der Heilung des Blinden darin liegt, dass man das Ansehen des Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, seine Stellung und sein Recht als Vermittler nimmt – wie es die Allgemeinheit der Späteren versteht –, dann hätte diese Heilung alle anderen Blinden auch heilen müssen, die auch sein -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Ansehen als Vermittler nehmen. Sie fügen sogar manchmal alle anderen Propheten und Gesandten, und alle Auliya (Nahestehenden zu Allah), Märtyrer, Rechtschaffene und das Ansehen von jedem, der bei Allah, unter allen Engeln, Menschen und Jinn, ein Ansehen hat hinzu. Wir kennen nichts und meinen niemanden zu kennen, der weiß, dass man so etwas, während diesen langen Jahrhunderten nach seinem -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Tod bis heute, erlangen kann/konnte (diese Heilung).
Durch diese Klarstellung wird deutlich, dass mit der Aussage des Blinden in seinem Bittgebet: „Oh Allah, ich bitte Dich und nehme Deinen Propheten, Muhammad -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, als Vermittler zu Dir“, vielmehr gemeint ist: „Ich nehme das Bittgebet Deines Propheten als Vermittler.“ Also indem der erste o. regierende Nomen in der Genetivverbindung weggestrichen wird, so wie Er -erhaben sei Er- sagte: „Frag die Stadt, in der wir waren, und die Karawane, mit der wir angekommen sind. Wir sagen gewiss die Wahrheit.“ [Yusuf 12:82]
Gemeint sind damit die „Bewohner der Stadt“ und die „Besitzer der Karawane“.
Allerdings sage ich: Wenn richtig wäre, dass der Blinde vielmehr seine -Allahs Segen und Frieden auf ihm- Person als Vermittler genommen hat, dann hätte dies ein spezielles Urteil für ihn -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, in dem keiner, unter den Propheten und Rechtschaffenen, teilnehmen kann. Und sie darin hinzuzufügen, würde keine richtige Überprüfung akzeptieren, da er -Allahs Segen und Frieden auf ihm- ihr Oberhaupt und der beste von ihnen allen ist. Somit ist es möglich, dass dies zu dem gehört, was Allah für ihn speziell ausgesucht hat, wie viele (andere) Dinge, deren Überlieferungen authentisch sind. Und die Kategorie der Besonderheiten hat keinen Platz für Analogien. Wer also der Meinung ist, dass der Blinde seine Person, bei Allah, als Vermittler genommen hat, der soll bei ihm bleiben und niemanden hinzufügen, so wie dies von Imam Ahmad und Schaikh Al-‘Izz Ibn ‘Abdissalam -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- überliefert wurde.
Das ist es, was die wissenschaftliche Forschung, mit der Gerechtigkeit, erfordert. Und Allah verleiht den Erfolg zum Richtigen.“
Zusammengefasst aus „At-Tawassul“ (S. 75+)
Und Allah weiß es am besten.