Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Sie hat den Preis für die Untersuchung nicht gezahlt, was soll sie tun?

Frage

Ich bin in die Praxis einer Ärztin gegangen, die meine Nachbarin ist, für eine Ultraschalluntersuchung in einer privaten Klinik, in dem diese Ärztin arbeitet. Ich muss für den Ultraschall einmal 200 Rial zahlen, jedoch hat sie von mir nichts genommen, weil ich ihre Nachbarin bin. Sie hat diese Untersuchung zweimal ohne Gegenleistung für mich gemacht, obwohl ich bezahlen wollte. Habe ich eine Sünde begangen? Hat die Ärztin das Recht so etwas zu tun? Sie sollten wissen, dass das Ultraschallgerät der Klinik gehört. Soweit ich weiß, darf die Ärztin den Preis für Freunde und Verwandte senken. Ich bin nun verwirrt. Muss ich ihr das Geld zurückgeben, lastet die Schuld auf der Ärztin oder ist es erlaubt?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn die Klinikleitung der Ärztin die Befugnis erteilt hat, dass sie damit einige Patienten kostenlos untersuchen darf, dann ist das, was du getan hast, kein Problem. Wenn dem aber nicht so ist, dann ist es nicht erlaubt die Werkzeuge der Klinik ohne Gegenleistung zu verwenden, denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Das Vermögen einer muslimischen Person ist nur mit seinem Einverständnis erlaubt.“ Überliefert von Abu Ya'la und Al-Albani stufte dies in „Sahih Al-Jami'“ (Nr. 7662) als authentisch ein.

Und wenn die Klinikleitung der Ärztin erlaubt hat für Freunde und Familie den Preis zu senken, dann musst du diese Senkung abziehen und den Rest der Klinik bezahlen.

Du muss die Ärztin davon überzeugen ihren Lohn von dir entgegenzunehmen und ihn der Klinik zu übergeben, nachdem du ihr erklärt hast, dass diese Handlung verboten ist, wenn die Klinik ihr das nicht erlaubt.

Wenn sie es nicht tut, dann musst du den Betrag selbst der Klinik zukommen lassen.

An-Nawawi -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte in „Scharh Al-Muhadhab“ (9/428): „Wenn er Geld aus Verbotenem hat und reumütig zu Allah zurückkehren und sich davon lossagen will, dann muss er, wenn es einen bestimmten Besitzer hat, es diesem oder seinem Vertreter geben. Und wenn dieser tot ist, muss er es seinen Erben geben.“

Du musst ihnen nicht davon erzählen, dass sie ein Anrecht auf dieses Geld haben. Wichtig ist nur, dass das Geld auf irgendeine Weise zu ihnen gelangt.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A