Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Wenn zum Gebet gerufen wird (Iqamah), während man sich im Tawaf oder Sa'i befindet

Frage

Wenn zum Gebet gerufen wird (Iqamah), während ich den Tawaf oder Sa'i vollzieh, was soll ich dann tun? Soll ich den Tawaf vollenden oder beten und dann den Tawaf wiederholen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn während des Tawaf und Sa'i zum Gebet gerufen wird, dann musst du den Tawaf abbrechen und mit dem Imam beten. Anschließend vollendest du den Tawaf, von wo aus du ihn abgebrochen hast. Du musst weder den ganzen Tawaf noch die Runde, die du wegen dem Gebet abgebrochen hast, wiederholen.

Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn man den Tawaf aufgrund einer Notwendigkeit abgebrochen hat, wie jemand, der drei Runden vom Tawaf vollzogen hat und dann zum Gebet gerufen wird, so soll er beten und dann wieder von derselben Stelle aus weitermachen. Und er muss nicht zurück zum schwarzen Stein. Er soll von seinem Platz, von dem aus er den Tawaf abgebrochen hat, wieder beginnen und ihn dann vollenden. Im Gegensatz dazu sagen einige Gelehrte, dass man vom schwarzen Stein aus wieder neu beginnen soll. Richtig aber ist, dass man dies nicht tun muss, so wie eine Gruppe von Gelehrten sagten. Genauso verhält es sich, wenn ein Totengebet vollzogen wird, wenn man von jemandem aufgehalten und angesprochen wird oder wenn großes Gedränge herrscht etc. In all diesen Fällen soll der Tawaf dann vollendet werden und darin besteht kein Problem.“ Aus „Majmu' Fatawa Asch-Schaikh Ibn Baz“ (17/216).

Schaikh Ibn Baz sagte auch: „Wenn zum Gebet gerufen wird, während man im Tawaf oder Sa'i ist, dann soll man mit den Leuten beten und danach mit dem Tawaf oder Sa'i weitermachen, von wo aus man diese abgebrochen hat.“ Aus „Fatawa Islamiyah“ (2/250).

Schaikh Ibn 'Uthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Wenn zum Gebet gerufen wird, während man den Tawaf vollzieht, dann soll man zum Gebet gehen, egal ob man den Tawaf für die 'Umrah, Hajj oder einen freiwilligen Tawaf vollzieht. Danach soll man wieder zurückkehren und mit dem Tawaf weitermachen. Man muss ihn nicht von neu wiederholen! Man soll den Tawaf dann von da aus weitermachen, von wo aus man ihn zuvor abgebrochen hat. Die Runde muss nicht von neu wiederholt werden, denn das, was zuvor vollzogen wurde, basiert auf einer richtigen Grundlage und befindet sich innerhalb einer islamisch-legitimen Erlaubnis. So kann dies nur durch einen islamischen Beweis ungültig werden.“ Aus „Fatawa Arkan Al-Islam“ (S. 539).

Quelle: Islam Q&A