Dienstag 7 Shawwaal 1445 - 16 April 2024
German

Die Regeln und Thematiken über das Gebet auf dem Stuhl

Frage

Im Tarawih-Gebet brauchen manche Betenden einen Stuhl. Uns wurde beigebracht, dass die Hinterbeine des Stuhls in Höhe der Reihe aufgestellt werden. Dies gilt, wenn man während des Gebets auf dem Stuhl sitzt. Die Frage aber ist: Wie reiht man sich in folgenden Fällen auf:

1. Man sitzt auf dem Stuhl nur, während man steht?

2. Man sitzt auf dem Stuhl nur, während der Verbeugung, Niederwerfung und dem Taschahhud?

3. Man sitzt auf dem Stuhl nur an unterschiedlichen Teilen des Gebets?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Das Stehen, die Verbeugung und die Niederwerfung sind Säulen des Gebets. Wer sie verrichten kann, der muss dies auf die richtige Art und Weise tun. Und wer nicht dazu imstande ist, aufgrund einer Krankheit oder des hohen Alters, so darf dieser auf dem Boden oder einen Stuhl sitzen.

Allah -erhaben ist Er- sagte: „Haltet die Gebete ein, und (besonders) das mittlere Gebet, und steht demütig ergeben vor Allah.“ [Al-Baqarah:238]

'Imran Ibn Husain -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtete: „Ich hatte Hämorrhoiden, weshalb ich den Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- über das Gebet fragte. Er antwortete: ‚Bete stehend, wenn du dies jedoch nicht kannst, dann sitzend, und wenn du dies nicht kannst, dann auf der Seite.‘“ Überliefert von Al-Bukhary (1066).

Ibn Qudamah Al-Maqdisi sagte: „Die Gelehrten waren sich darüber einig (Ijma'), dass derjenige, der es nicht erträgt im Stehen zu beten, sitzend beten darf.“ Aus „Al-Mughni“ (1/443).

An-Nawawi sagte: „Die islamische Gemeinschaft ist sich darüber einig, dass derjenige, der nicht dazu imstande ist das Pflichtgebet stehend zu verrichten, es sitzend verrichten darf und nicht nachholen muss. Unsere Gefährten sagten, dass der Lohn nicht geringer als der desjenigen, der steht, ist, da dieser entschuldigt ist. Es wurde in Sahih Al-Bukhary authentisch überliefert, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Wenn der Diener krank oder auf Reisen ist, dann werden ihm seine Taten so niedergeschrieben, als wäre er gesund oder sesshaft.“ Aus „Al-Majmu'“ (4/226).

Asch-Schaukani sagte: „Der Hadith von 'Imran beweist, dass es demjenigen, der einen Entschuldigungsgrund hat, sodass er nicht stehend beten kann, erlaubt ist sitzend zu beten. Und wenn er einen Entschuldigungsgrund hat, sodass er nicht sitzendbeten kann, so darf er auf der Seite beten.“  Aus „Nail Al-Autar“ (3/243).

Schaikh Al-Islam Ibn Taymiyyah sagte: „Die Muslime sind sich darüber einig, dass wenn der Betende nicht imstande ist einigen Pflichthandlungen, wie das Stehen, die Rezitation, Verbeugung, Niederwerfung, Bedeckung der 'Aurah, Ausrichtung gen Mekka etc., nachzukommen, so entfallen sie, inwieweit er dazu nicht imstande ist.“ Aus „Majmu' Al-Fatawa“ (8/437).

Darauf basierend ist das Gebet desjenigen ungültig, der das Pflichtgebet sitzend betet, obwohl er stehend beten könnte.

Zweitens:

Was angemerkt werden muss: Wenn man entschuldigt ist das Stehen zu unterlassen, dann erlaubt ihm seine Entschuldigung auf einem Stuhl sitzen zu dürfen nicht die Verbeugung und Niederwerfung auch darauf zu verrichten.

Und wenn man entschuldigt ist die Verbeugung und Niederwerfung in ihrer Form zu unterlassen, dann erlaubt ihm seine Entschuldigung nicht das Stehen zu unterlassen und auf dem Stuhl zu sitzen.

Die Grundlage über die Pflichthandlungen im Gebet besagt: Was der Betende verrichten kann, das muss er verrichten, und wozu er nicht imstande ist, entfällt.

Wer also nicht imstande ist zu stehen, der darf, während des Stehens, auf einem Stuhl sitzen, jedoch muss er die Verbeugung und Niederwerfung in ihrer richtigen Form verrichten. Und wenn er stehen kann, ihm aber Verbeugung und Niederwerfung schwerfallen, dann muss er stehend beten und sich dann, bei der Verbeugung und Niederwerfung, hinsetzen. Und die Niederwerfung muss tiefer sein als die Verbeugung.

Siehe auch die Fragen Nr. 9307 .

Ibn Qudamah Al-Maqdisi sagte: „Wer dazu imstande ist im Gebet zu stehen, sich jedoch weder verbeugen noch niederwerfen kann, bei dem entfällt das Stehen nicht. Er muss stehen beten, dann die Verbeugung andeuten, dann soll er sich hinsetzen und die Niederwerfung andeuten. Dieser Ansicht war Asch-Schafi'i. Denn Allah -erhaben ist Er- sagte: „Und steht demütig ergeben vor Allah.“ [Al-Baqarah:238] Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Bete stehend!“ Und da das Stehen eine Säule für denjenigen ist, der dazu imstande ist, so muss dieser nachgekommen werden, wie die Rezitation. Und wenn man zu einer Sache nicht imstande ist, bedeutet es nicht, dass andere Sachen entfallen, so wie es der Fall wäre, wenn man nicht imstande ist zu rezitieren.“ Aus „Al-Mughni“ (1/444), zusammengefasst.

Schaikh 'Abdul 'Aziz Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Derjenige, der auf dem Boden oder einem Stuhl sitzend betet, muss die Niederwerfung tiefer andeuten als die Verbeugung. Es ist von der Sunnah, dass man bei der Verbeugung die Hände auf die Oberschenkel legt. Was die Niederwerfung betrifft, so muss man sie auf den Boden legen, wenn man es kann. Wenn nicht, dann soll man sie auch auf die Oberschenkel legen, denn es wurde authentisch vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- überliefert, dass er sagte: ‚Mir wurde befohlen mich auf sieben Knochen niederzuwerfen: Die Stirn (und er zeigte auf seine Nase), die Hände, die Oberschenkel und die Fußspitzen.‘ Und wer dies nicht kann und auf dem Stuhl betet, so besteht darin kein Problem, denn Allah -gepriesen ist Er- sagte: ‚Daher fürchtet Allah, soweit ihr könnt.‘ [At-Taghabun:16] Und der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: ‚Wenn ich euch etwas befehle, dann kommt dem nach, soweit ihr könnt.‘ Über dessen Authentizität war man sich einig.“ Aus „Fatawa Ibn Baz“ (12/245-246).

Drittens:

Was das Aufstellen des Stuhls in der Gebetsreihe betrifft, so haben die Gelehrten -möge Allah ihnen barmherzig sein- erwähnt, dass bei demjenigen, der sitzend betet, beachtet wird, dass die Sitzstelle mit der Gebetsreihe eben ist. So darf diese von der Gebetsreihe nicht vor oder zurück liegen, da es die Stelle ist, auf der sich der Körper festsetzt. Siehe: „Asna Al-Matalib“ (1/222), „Tuhfah Al-Muhtaj“ (2/157), „Scharh Muntaha Al-Iradat“ (1/279).

In „Al-Mausu'ah Al-Fiqhiyah“ (6/21) steht: „Für die Richtigkeit des Gebets hinter dem Imam ist vorausgesetzt, dass derjenige, der hinten betet, nicht vor dem Imam steht, nach der Mehrheit der Rechtsgelehrten (Hanafiten, Schafi'iten, Hanbaliten). Ob der Stehende vor oder hinter ihm steht, wird durch die Ferse beachtet. Wenn die Fersen auf gleicher Eben stehen und die Zehen desjenigen, der hinten betet, vorstehen, aufgrund langer Füße, so schadet dies nicht. Bei den Sitzenden wird das Gesäß und den Liegenden die Seite beachtet.“

Wenn sich der Betende, von Anfang bis Ende des Gebets, auf den Stuhl hinsetzt, dann muss die Gebetsreihe mit seiner Sitzstelle in gleicher Ebene sein.

Und wenn man stehend betet, nur dass man bei der Verbeugung und Niederwerfung auf dem Stuhl sitzt, so haben wir den ehrenwerten Schaikh 'Abdurrahman Al-Barrak darüber befragte. Er antwortete, dass das Stehen hier beachtet wird. So muss die Gebetsreihe in gleicher Ebene mit ihm in seiner Stehposition sein.

Demnach sollte dann der Stuhl hinter der Reihe stehen. So sollte er sich dann auf einer Stelle begeben, bei der er die Betenden hinter ihm nicht stört.

Und Allah -erhaben ist Er- weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A