Alles Lob gebührt Allah..
Ash-Shaykh Saalih Al-Fawsaan sagte:
Die gesamte Frau ist während des Gebets eine ‘Awrah (etwas, das nicht zu sehen sein darf). So ist es ihre Pflicht, den gesamten Körper zu bedecken, außer ihr Gesicht, wenn mit ihr keine Männer außer ihren nächsten männlichen Verwandten (Mahaarim: Plural von „Mahram“) zugegen sind.
Wenn sie also allein ist oder mit ihr Männer der engeren Verwandtschaft (Mahaarim) zugegen sind, so lässt sie ihr Gesicht während dem Gebet unbedeckt.
Wenn sie aber in Gesellschaft anderer Männer außer den nächsten Verwandten (Mahaarim) ist, so bedeckt sie ihr Gesicht während des Gebets und während anderer Situationen, da das Gesicht eine ‘Awrah (etwas, das nicht zu sehen sein darf) ist.
Fataawa Al-Mar’ah Al-Muslimah (1/315)
Und Allah weiß es am besten.