Freitag 19 Ramadhaan 1445 - 29 März 2024
German

Er fastet im Ramadan aber unterlässt nach dem Ramadan das Gebet

Frage

Wenn jemand nur nach dem Fasten im Ramadan und dem Gebet im Ramadan strebt, aber dann das Gebet direkt nach dem Ende des Ramadans unterlässt, steht diesem dann sein Fasten zu?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Das Gebet ist eine der Säulen des Islams. Es ist nach dem Glaubensbekenntnis die wichtigste Säule und gehört zu den individuellen Pflichten. Wer es, weil er dessen Pflicht verleugnet oder aufgrund von Geringschätzung und Faulheit unterlässt, der begeht Kufr (eine Tat des Unglaubens). Was die betrifft die nur im Ramadan fasten und beten, so versuchen sie Allah zu täuschen. Wie elend ist das Volk, das Allah nur im Ramadan kennt? Ungültig ist ihr Fasten, wenn sie außerhalb vom Ramadan nicht beten. Vielmehr sind sie dadurch Ungläubige (Kuffar) und begehen großen Kufr. Auch wenn sie die Pflicht des Gebets nicht verleugnet, entsprechend der authentischeren Meinung der Gelehrten, da der Prophet, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte:

„Der Pakt zwischen uns und ihnen ist das Gebet, wer es unterlässt der begeht Kufr.“ Überliefert von Ahmad (22428), At-Tirmidhi (2621), An-Nasaa`i (431) und Ibn Majah (1079) mit einer authentischen Überlieferungskette über Buraida Al-Aslami, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

Er, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte auch:

„Das Haupt (oder Dach) der Angelegenheit ist der Islam, sein Pfeiler ist das Gebet und der Gipfel ist der Jihad auf dem Wege Allahs.“

Überliefert von At-Tirmidhi (2616) mit einer authentischen Überlieferungskette über Mu’adh ibn Jabal, möge Allah mit ihm zufrieden sein.

Er, Allahs Segen und Frieden auf ihm, sagte auch:

„Zwischen dem Mann und zwischen dem Kufr und dem Schirk (Allah etwas bei zu gesellen) ist das Unterlassen des Gebets.“

Überliefert von Imam Muslim in seinem Sahih-Werk (82) über Jabir Ibn ‘Abdillah Al-Ansaari, möge Allah mit ihm zufrieden sein. Die Ahadith über diese Bedeutung sind zahlreich.

Und Allah verleiht den Erfolg. Und Allahs Segen und Frieden seien auf unserem Propheten Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten.

Quelle: Das ständige Komitee für wissenschaftliche Forschungen und Rechtsurteile (140/10)