Alles Lob gebührt Allah..
Die Antwort:Die Pflicht für den, der den Ruf mit gewohnter Stimme – ohne Lautsprecher – hört, ist, dass er zum Gemeinschaftsgebet zur Moschee kommen muss, in der gerufen wurde. Denn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wer den (Gebets)Ruf hört und nicht kommt, der hat kein Gebet, außer durch einen Entschuldigungsgrund.“
Überliefert von Ibn Maaja, Ad-Daaraqutni, Ibn Hibban und Al-Hakim mit einer authentischen Überlieferungskette.
Ibn ‘Abbas -möge Allah mit ihnen zufrieden sein- wurde über den Entschuldigungsgrund befragt. Er sagte: „Angst oder Krankheit.“
Muslim überlieferte in seinem „Sahih-Werk“ von Abu Huraira -möge Allah mit ihm zufrieden sein- dass ein blinder Mann fragte: „Oh Gesandter Allahs, ich habe keinen, der mich zum Gebet führt. Gibt es für mich eine Erleichterung, dass ich in meinem Haus beten kann?“ Daraufhin fragte ihn der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm-: „Hörst du den Ruf für das Gebet?“ Er sagte: „Ja!“ Er antworte: „Antworte diesem!“
Und im „Sahih-Werk“ von Muslim wird von Ibn Mas’ud -möge Allah mit ihm zufrieden sein- berichtet, dass er sagte: „Wer auch immer morgen Allah als Muslim treffen will, der soll diese Gebete einhalten, wenn zu ihnen gerufen wird. Denn Allah hat eurem Propheten die Sunan der Rechtleitung vorgeschrieben, und diese gehören zu den Sunan der Rechtleitung. Und wenn ihr in euren Häusern beten würdet, wie dieser Zurückgebliebene in seinem Haus betet, dann würdet ihr die Sunnah eures Propheten unterlassen. Und wenn ihr die Sunnah eures Propheten unterlasst, dann würdet ihr in die Irre gehen. Und wir haben nur einen Heuchler, der für seine Heuchelei bekannt war, oder einen Kranken gesehen, der davon zurückblieb. Und der Mann (der nicht dazu fähig ist) soll zum Gebet, zwischen zwei Männern, geführt werden, bis er in der Reihe aufgestellt wird.“
In den zwei „Sahih-Werken“ wird vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- berichtet, dass er sagte: "Und ich hatte beinahe vorgehabt, den Gebetsrufer anzuweisen, den zweiten Gebetsruf (Iqama) zu sprechen, alsdann einen anderen Mann zu beauftragen, die Menschen beim Gebet zu leiten, und dann mit einer Gruppe von Männern, die ein Bündel Brennholz bei sich haben, zu Leuten zu gehen, die nicht am (Gemeinschafts) Gebet teilnehmen und ihre Häuser in Brand zu setzen."
Und es gibt viele Ahadith über die Ehrung der Stellung des Gebets und den Ansporn es in den Moscheen zu verrichten. Somit sind die Muslime verpflichtet es in den Moscheen einzuhalten, sich gegenseitig dazu anzuweisen und zu helfen. Was den angeht, der so weit von der Moschee entfernt ist, dass er den Ruf nur durch Lautsprecher hört, der muss nicht zur Moschee kommen und ihm, und jenen die mit ihm sind, steht es zu in einer eigenen Gemeinschaft zu beten, aufgrund der äußeren Bedeutung der erwähnten Ahadith. Wenn sie aber die Erschwernis auf sich nehmen und in der Gemeinschaft in den Moscheen anwesend sind, in denen sie den Ruf nur durch Lautsprecher hören, weil sie weit entfernt von ihnen sind, dann werden sie dafür gewaltiger belohnt, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Die Menschen, die für das Gebet den gewaltigsten Lohn erhalten, sind die, deren Weg am entferntesten ist.“
Und es gibt viele Ahadith über den Vorzug in die Moschee zu gehen und den Ansporn dazu. Und Allah verleiht den Erfolg.“
Aus „Majmuu‘ Fatawa Asch-Schaikh ibn Baz“, Band 12, S. 58-61, möge Allah ihm barmherzig sein.
Die Gelehrten sagten über die Regel des Hörens des Gebetsrufes:
Asch-Schafi’i, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Wenn der Rufer eine kräftige Stimme hat, man (selbst) hören kann (also nicht taub ist), es leise ist und der Wind ruht – wenn aber der Rufer keine kräftige Stimme hat, man unachtsam ist und die Geräusche laut sind, dann hören nur wenige den Ruf.“
An-Nawawi, möge Allah ihm barmherzig sein, sagte:
„Das, was über das Hören des Rufes gilt, ist, dass der Gebetsrufer in Richtung der Stadt steht, die Geräusche leise sind, der Wind ruht und man (selbst) hören kann; dann ist man verpflichtet, wenn man ihn hört, und man ist nicht verpflichtet, wenn man ihn nicht hört.“
Aus „Al-Majmuu‘ Scharh Al-Muhadhdhab“, Band 4, S. 353.
Ibn Qudaama sagte:
„Die (entfernteste) Stelle, in der man meistens den Ruf hört, ist, wenn der Rufer eine kräftige Stimme hat, auf einer hohen Position steht, der Wind ruht, die Geräusche leise sind und der, der zuhört weder zerstreut noch unaufmerksam ist.“
Aus „Al-Mughni“, Band 2, S. 107.