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Das Gebet der Frau in einem einzelnen Gewandt

06-04-2016

Frage 11073

Bezüglich dem Verrichten des Gebets: Ist es für die Muslimin eine Pflicht, ihren Körper mit zwei Kleidungsstücken zu bedecken? Beispielsweise einer Hose für ihre untere- und einem Hemd für ihre obere Körperhälfte? Oder ist es ihr erlaubt, ein einziges Kleidungsstück, das ihren gesamten Körper -entsprechend der islamischen Lehre die Kleidung betreffend- bedeckt, zu tragen?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist für die Muslimin Pflicht, während des Gebets ihren gesamten Körper außer ihrem Gesicht zu bedecken, da ihr gesamter Körper im Gebet als ‘Aura (das, was nicht offen gezeigt werden darf) gilt.

In einer Überlieferung heißt es (entsprechend der ungefähren Bedeutung in deutscher Sprache): „Allah nimmt kein Gebet einer menstruierenden Frau (einer im islamischen Sinne volljährigen Frau) an, außer wenn sie sich bedeckt.“

Hierbei ist es Pflicht, dass die Bedeckung lang ist und den gesamten Körper bedeckt sowie weit (geschnitten), so dass die Körperproportionen nicht offensichtlich sind.

Es genügt, wenn ein einziges Kleidungsstück, das den gesamten Körper bedeckt, getragen wird.

Was aber das Tragen von Hosen angeht, so sollte die Fragende die Antwort  zu den Fragen Nr. 218388 lesen.

Asch-Schaikh ‘Abdul Karim al-Khudhair

Es ist an dieser Stelle angebracht, darauf hinzuweisen, dass es für das Gebet der Frau keine spezielle Bekleidung gibt, die „Gebetsbekleidung“ („Libas as-Salah“) genannt wird, ohne diese es der Frau nicht erlaubt sei, das Gebet zu verrichten, so wie dies viele Frauen in einigen Gesellschaften annehmen.

Die islamische Beurteilung (der getragenen Kleidung während des Gebets) hängt allein von der Bedeckung (des Körpers) ab. Wenn also die Bedeckung (des Körpers) gegeben ist, ist das Gebet (in diesem Hinblick) gültig.

Bedingungen des Gebets
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