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Er während des Ihram-Zustandes hat ein parfümiertes Deodorant aufgetragen und war über das Urteil unwissend

23-05-2023

Frage 131005

Ich habe, und alles Lob gebührt Allah, die 'Umrah vollzogen, und bitte Allah darum, dass Er es akzeptiert, jedoch habe ich ein parfümiertes Deodorant aufgetragen und hatte da kein Wissen über das Urteil. Lastet etwas auf mir?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Es ist dem Muhrim nicht erlaubt Parfüm auf den Körper oder die Kleidung aufzutragen, aufgrund des Hadiths von Ibn 'Abbas -möge Allah mit ihm zufrieden sein-, in dem ein Mann von seinem Kamel gefallen ist und es ihm dann das Genick gebrochen hat, während sie dem Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- waren, während er im Ihram-Zustand war. Der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Wascht ihn mit Wasser und Sidr, Umhüllt ihn in zwei Gewänder und lasst ihn weder Parfüm berühren noch bedeckt seinen Kopf, denn Allah wird ihn am Tag der Auferstehung erwecken, während er die Talbiyah spricht.“ Überliefert von Al-Bukhary (1267).

Ibn Qudamah -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Die Gelehrten waren sich darüber einig, dass es dem Muhrim verboten ist Parfüm aufzutragen.“ Aus „Al-Mughni“ (3/147).

Und zum Parfüm, das dem Muhrim verboten ist, gehört auch parfümiertes Deodorant.

Wer dies aber aus Vergesslichkeit oder Unwissenheit getan hat, auf den lastet nichts, da Allah -erhaben ist Er- sagte: „Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen.“ [Al-Baqarah:286] Er -erhaben ist Er- sagte auch: „Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben. Und Allah ist Allvergebend und Barmherzig.“ [Al-Ahzab:5]

Siehe auch die Antwort auf Frage Nr. 49026 .

Und Allah weiß es am besten.

Verbotene Dinge im Ihram
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