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Der Besitzer eines Goldladens kauft beim Großhändler über das Telefon ein. Sie einigen sich auf den Preis und die Ware ist dem Kunden auch bekannt. Dann überweist er ihm den Preis über die Bank und der Großhändler schickt ihm dann das Gold zu. Ist das erlaubt?
Alles Lob gebührt Allah..
Beim Verkauf von Gold mit Bargeld, ist vorausgesetzt, dass die Ware ausgehändigt wird. Das bedeutet, dass der Kunde das Gold in die Hand und der Verkäufer das Geld in die Hand, während des Kaufvertrags, nehmen soll. Es ist ihnen nicht erlaubt sich voneinander zu trennen, bevor die Aushändigung stattgefunden hat. Siehe auch Frage Nr. 22869 . Demzufolge ist es nicht erlaubt Gold über diesen Weg einzukaufen.
Das Ständige Komitee wurde eine ähnliche Frage gestellt.
Antwort: „Diese Art des Kaufvertrags ist nicht erlaubt, aufgrund der zeitlichen Verschiebung der Aushändigung von Preis und Ware, wenn beides Gold, eines Gold und das andere Silber ist oder Bargeld, das deren Position eingenommen hat. Dies wird Riba An-Nasa genannt, was verboten ist. Das Kaufgeschäft soll vielmehr dann wiederaufgenommen werden, wenn das Geld, auf das sie sich geeinigt haben, während des Kaufgeschäfts und der Übergabe da ist.“
Aus „Fatawa Al-Lajnah Ad-Daimah” (13/475).