Alles Lob gebührt Allah..
Erstens:
Wenn du beabsichtigst, das Auto von der Firma in Raten zu kaufen, wobei du eine Anzahlung von etwa 10.000 Riyal leistest und dann monatliche Raten zahlst, gibt es daran nichts auszusetzen, da es ein gültiger Verkauf ist, und das Auto geht ab Vertragsabschluss in deinen Besitz über. Die Firma aber kann dir Einschränkungen für den Verkauf festlegen, indem sie das Auto als Sicherheit behält, bis alle Raten bezahlt sind.
Und dieser Vertrag hat nichts mit dem Thema Mietkauf zu tun. Es ist jedoch nicht klar, wofür die genannten Gebühren in Höhe von etwa 2.800 Riyal erhoben werden.
Wenn der Vertrag jedoch ein Mietvertrag für das Auto ist, bei dem monatliche Zahlungen erfolgen und die Zusage besteht, dass Ihnen das Auto am Ende der Laufzeit gehört, dann ist dies zulässig, unter der Bedingung, dass der Mietvertrag ein echter Mietvertrag ist und nicht als Deckmantel für einen Verkauf dient. Die Gewährleistung für das gemietete Gut, also das Auto, liegt beim Vermieter (dem Unternehmen) und nicht beim Mieter. Ebenso fallen während der Mietdauer die nicht betriebsbezogenen Wartungskosten beim Vermieter an, nicht beim Mieter. Dies steht im Gegensatz zum Verkauf, bei dem die Gewährleistung und die Wartungskosten allein beim Käufer liegen, da er das Eigentum an der Ware mit Vertragsabschluss erwirbt.
Es ist zulässig, dass mit einem Mietvertrag ein eigenständiger Schenkungsvertrag verbunden ist, der an die vollständige Zahlung der Miete geknüpft ist. Dabei wird die Vermietung des Objekts zu einer festgelegten Miete für eine bestimmte Zeit vereinbart. Anschließend wird im Schenkungsvertrag festgelegt, dass beispielsweise die erste Partei (das Unternehmen) der zweiten Partei (dem Kunden) das Auto schenkt, sobald die Laufzeit abgelaufen ist und alle Raten bezahlt wurden.
Es wurde ein Beschluss des Islamischen Fiqh-Gremiums bezüglich des Mietkaufs erlassen, die die erlaubten und verbotenen Formen klärt. Es wird beschlossen, dass es zulässig ist, einen Schenkungsvertrag über das Objekt an den Mieter zu knüpfen, der an die vollständige Zahlung der Miete gebunden ist. Dies kann entweder in einem eigenständigen Vertrag geschehen oder durch die Zusage einer Schenkung nach vollständiger Zahlung der Miete. Der vollständige Text des Beschlusses kann in „Fiqh An-Nawazil“ von Dr. Muhammad Hasan al-Jizani (3/301) nachgelesen werden.
Wenn das Unternehmen darauf besteht, dass die Gewährleistung oder Wartung des Fahrzeugs - abgesehen von betriebsbezogenen Aspekten - vom Mieter übernommen wird, wäre der Vertrag ungültig, und die Vermietung wäre nicht echt. Ihnen wäre es dann nicht erlaubt, an dieser Transaktion teilzunehmen.
Trotz all dem bleibt eine Unklarheit hinsichtlich der Anzahlung und der Gebühren von etwa 2.800 Riyal bestehen. Wenn die Anzahlung von der Miete abgezogen wird, ist das akzeptabel, sonst muss der Grund für ihre Erhebung klargestellt werden.
Was die Gebühren betrifft, ist unklar, aus welchem Grund sie erhoben werden.
Was wir dir raten, ist, ein Auto direkt vom Verkäufer oder über das sogenannte „Murabaha“-System auf Raten zu kaufen. Kaufe es beispielsweise über die Al Rajhi Bank, nachdem sie es vom Verkäufer gekauft hat. Dies ist sicherer und vorteilhafter für dich. Du wirst Eigentümer des Fahrzeugs, sobald der Vertrag abgeschlossen ist. Im Gegensatz dazu bleibst du bei einem Mietkaufvertrag bis zum Ende der Laufzeit Mieter, und das Unternehmen könnte sein Versprechen am Ende einhalten oder auch nicht. Es besteht die Möglichkeit, dass du in Verbotenem fällst, wenn die Bedingungen dieses Geschäfts nicht erfüllt sind.
Und Allah weiß es am besten.