Sonntag 21 Jumaada Ath-Thaany 1446 - 22 Dezember 2024
German

Wenn man (z. B.) einen Schatz im Land der Nicht-Muslime findet

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Herausgabedatum : 25-10-2022

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Frage

Ich lebe in einem nicht-islamischen Land und habe Geld gefunden, dass in einem Spielplatz vergraben war. Es scheint, dass das Geld dort seit Jahren war. Was muss ich jetzt tun?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Wenn es beim vergrabenen Geld Anzeichen gibt, dass es Nicht-Muslimen gehört, wozu ihre Währungen gehören, so werden sie auf Arabisch „Rikaz“ genannt. Die Rechtsgelehrten waren sich darüber uneinig, was man machen soll, wenn man im Land der Nicht-Muslime dieses „Rikaz“ findet, obwohl man dort mit einem Sicherheitsabkommen lebt:

1. Einige waren der Ansicht, dass man es behalten darf und diesbezüglich nichts weiter tun muss. Dies ist die Ansicht der Hanafiten.

2. Andere waren der Ansicht, dass man es behalten darf und ein Fünftel entrichten muss. Dies ist die Ansicht der Hanbaliten und Ibn Hazms.

3. Und wieder andere waren der Ansicht, dass man es nicht behalten darf und den Bewohnern zurückgeben muss. Dies war die Ansicht von Asch-Schafi'i.

In „Al-Hidayah“, von den Hanafiten, steht: „Wer ein mit einem Sicherheitsabkommen Land betritt, das im Krieg gegen die Muslime steht (Dar Al-Harb), und bei jemandem zuhause einen Rikaaz findet, der soll es dem Besitzer geben, um sich so vor Betrug zu schützen, da das Zuhause speziell dem Besitzer gehört. Wenn man es aber in der Wüste findet, dann gehört es dem Finder, da es speziell niemandem gehört. Dies ist kein Betrug und in Ordnung.“

Ibn Al-Humam sagte in seiner Erläuterung: „Er sagte: ‚in der Wüste‘, womit ein Land/Boden gemeint ist, das niemandem gehört.“ Aus „Fath Al-Qadir“ (2/238).

Siehe auch: „Al-Mabsut“ (2/215) und „Tabyin Al-Haqq“ (1/290).

An-Nawawi überlieferte in „Al-Majmu'“ (6/51), über Ar-Rafi'i, der sagte: „Wenn man ein Dar Al-Harb mit einem Sicherheitsabkommen betritt, dann ist es nicht erlaubt einen Schatz an sich zu reißen, weder durch einen Kampf noch auf anderem Wege. Ebenso ist es ihm nicht erlaubt die Bewohner bezüglich ihrer Güter/Besitztümer zu betrügen, denn dann muss er sie ihnen zurückgeben.“

Siehe auch: „Raudah At-Talibin“ (2/289) und „Scharh Al-Bahjah Al-Wardiyah“ (2/144).

Ibn Hazm sagte in „Al-Muhalla“ (5/385): „Wer einen Schatz findet, den ein Nicht-Muslim, der kein Dhimmi (Schutzbefohlener) ist, vergraben hat, ob dieser nun aus der Jahiliyah ist oder nicht, dann sind ihm 4/5 erlaubt. Das letzte Fünftel muss so verteilt werden, wie die Ghanimah (Kriegsbeute) verteilt wird, egal ob man es in der Wüste im Land der Araber, einem eroberten Land, einem Land, mit dem ein Friedensabkommen geschlossen wurde, bei einem Zuhause, im zuhause eines Muslims oder Dhimmi oder wo auch immer man es findet. Das Urteil bleibt gleich, wie bereits erwähnt.“

Siehe „Scharh Muntaha Al-Iradat“ (2/147).

Am ehesten scheint, und Allah weiß es am besten, dass die letzte Ansicht die richtigste ist. Wer einen Rikaz im islamischen Land oder woanders findet, so gehört es ihm (der es gefunden hat) und er muss einen Fünftel entrichten, da der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- allgemein sagte: „Beim Rikaz muss ein Fünftel entrichtet werden.“ Überliefert von Al-Bukhary (1499) und Muslim (1710).

Dieses Fünftel muss so ausgegeben werden, wie der „Fai“ ausgegeben wird. Diese sind allgemeine Zwecke der Muslime. Dieses wird den Armen, Bedürftigen, Waisen, Reisenden und den Verwandten des Gesandten Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm-, den Banu Haschim, gegeben.

Darauf basierend musst du ein Fünftel dieses Geldes entrichten und der Rest ist für dich.

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A