Alles Lob gebührt Allah..
Ich habe diese Frage dem Shaykh ’Abdul’asiis Ibn Baas (möge Allah ihm barmherzig sein) gestellt, und er antwortete:
Wenn es sich dabei um drei Tage oder weniger handelt, soll man auf Basis der Analogie zum Schlafenden das Gebet nachholen. Wenn es sich um mehr Tage handelt, soll man das Gebet auf Basis der Analogie zu demjenigen, der seinen Verstand verloren hat, nicht nachholen. Wa-llahu a’lam (und Allah weiß es am besten).