Freitag 21 Jumaada Al-Awwah 1446 - 22 November 2024
German

Das Urteil über das Wudu (Gebetswaschung) desjenigen, der die Hände von den Handgelenken bis zu den Ellenbogen wäscht, ohne dabei die Hände zu waschen.

Frage

Einige Muslime waschen sich während des Wudu die Hände von den Handgelenken bis zu den Ellenbogen, ohne dabei die Hände zu waschen. Was ist das Urteil hierüber?

Inhalt der Antwort

Alles Lob gebührt Allah..

Erstens:

Die Gliedmaßen, die im Wudu (Gebetswaschung) gewaschen werden müssen, werden wurden in der Aussage des Erhabenen erwähnt: „O die ihr glaubt, wenn ihr euch zum Gebet aufstellt, dann wascht euch das Gesicht und die Hände bis zu den Ellbogen und streicht euch über den Kopf und (wascht euch) die Füße bis zu den Knöcheln.“ (Al-Maida 5:6)

Allah -Erhaben ist Er- hat das Waschen der Hände bis zu den Ellbogen nach dem Waschen des Gesichts obligatorisch gemacht. Dies wird nur erreicht, wenn die Hände von den Fingern bis zu den Ellbogen gewaschen werden. Wer sich auf das Waschen der Hände von den Handgelenken bis zu den Ellbogen beschränkt, hat diese Pflicht nicht erfüllt.

Was das Waschen der Hände zu Beginn der Gebetswaschung anbelangt, so ist dies eine Sunnah-Waschung, die nach Meinung der Mehrheit der Gelehrten nicht als Ersatz für die Pflicht gilt, außer bei den Hanafiten.

Die Mehrheit der Gelehrten ist sich einig, dass die Gliedmaßen in der Reihenfolge gewaschen werden müssen, so wie sie im Vers erwähnt sind: Das Gesicht waschen, dann die Hände waschen, über den Kopf streichen und dann die Füße waschen.

Daher ist es nicht korrekt, sich auf das Waschen der Hände zu Beginn des Wudu zu beschränken, ohne sie später erneut zusammen mit den Armen zu waschen, da dies die Reihenfolge stört, indem das Gesicht gewaschen wird inmitten der Waschung der Arme. Es ist Pflicht, dass das Waschen der Hände nach dem Waschen des Gesichts erfolgt.

Fazit:

Wer sich wäscht, indem er zuerst seine Hände wäscht, dann seinen Mund ausspült (Madmada) und Wasser in die Nase zieht (Istinschaq), sein Gesicht wäscht und dann seine Hände (Arme) von den Handgelenken bis zu den Ellbogen wäscht (ohne die Hände zu waschen), hat nach Meinung der meisten Gelehrten kein gültiges Wudu.

Schaikh Ibn Jibrin -möge Allah ihn bewahren- wurde gefragt, ob es erlaubt sei, die Arme von den Handgelenken bis zu den Ellbogen zu waschen, ohne die Hände zu waschen, da man sich auf das Waschen der Hände zu Beginn des Wudu beschränkt, und ob das Wudu wiederholt werden müsse.

Er erwiderte: "Es ist nicht erlaubt, lediglich die Arme im Wudu bis zu den Ellbogen zu waschen, ohne die Hände zu waschen. Vielmehr soll man, wenn man mit dem Waschen des Gesichts fertig ist, mit dem Waschen der Hände beginnen und jede Hand von den Fingerspitzen bis zu den Ellbogen waschen, selbst wenn man bereits die Hände vor dem Gesicht gewaschen hat. Wenn man sie anfangs gewaschen hat, so ist dies eine Sunnah, doch nach dem Waschen des Gesichts ist es eine Pflicht. Wer sich beim Waschen der Hände (Arme) auf den Bereich von den Handgelenken bis zu den Ellbogen beschränkt, so nicht die erforderliche Pflicht erfüllt, und er muss das Wudu nach Beendigung wiederholen oder das nachholen, was er ausgelassen hat, wenn nicht viel Zeit verstrichen ist, indem er die Hände und alles, was danach kommt, wäscht."

Zitat aus „Al-Lulu Al-Makin min Fatawa Asch-Schaikh Ibn Jibrin“, S. 77.

Schaikh Ibn ˈUthaimin -möge Allah ihm barmherzig sein- sagte: „Hier möchten wir auf etwas hinweisen, dem gegenüber viele Menschen unachtsam sind, indem sie die Hände (Arme) von den Handgelenken bis zu den Ellenbogen waschen, in der Annahme, dass das Waschen der Hände vor dem Waschen des Gesichts erledigt wurde (ausreichend ist). Dieses ist jedoch nicht korrekt. Es ist unabdingbar, dass sie (die Hände) von den Fingerspitzen bis zu den Ellenbogen gewaschen werden.“ Zitat aus „Al-Liqa Asch-Schahri“ (3/330).

Und Allah weiß es am besten.

Quelle: Islam Q&A