Alles Lob gebührt Allah..
Die Stieftochter ist die Tochter der Ehefrau, aber nicht die ihres derzeitigen Ehemannes. Sie gehört zu den Frauen, die auf ewig für ihn verboten sind (zu heiraten), nachdem er mit ihrer Mutter geschlafen hat (Geschlechtsverkehr hat). Dies bedeutet, dass sie für ihn zu einem Mahram geworden ist.
In den Rechtsurteilen des ständigen Komitees (17/367) steht:
„Wenn ein Mann eine Frau heiratet und mit ihr schläft, ist es für ihn auf ewig verboten eine ihrer Töchter, Enkelinnen usw. zu heiraten. Egal ob sie die Töchter eines Ehemannes vor oder nach ihm sind. Denn Allah -gepriesen und erhaben ist Er- sagte: „Verboten (zu heiraten) sind euch eure Mütter … (bis:) und eure Stieftöchter, die sich im Schoß eurer Familie befinden von euren Frauen, zu denen ihr eingegangen seid.“ [An-Nisaa:23]
Hier ist mit der Stieftochter die Tochter der Ehefrau gemeint. Er (der Stiefvater) gilt als Mahram für jede Tochter einer Frau, die er heiratet und mit der er schläft. Es ist ihnen (demnach) erlaubt ihre Bedeckung vor ihm abzulegen.“
Was die Rechte und Pflichten der Stieftochter und des Stiefvaters gegeneinander anbelangt, so können sie damit zusammengefasst werden, dass man gegenseitig den Kontakt pflegt, sich respektiert und gut miteinander umgeht. Denn alle Muslime wurden dazu aufgefordert mit ihren muslimischen Brüdern (und Schwestern) gut umzugehen. Wie ist es dann mit denen, die durch Verschwägerung zu Verwandten werden? Es besteht kein Zweifel darin, dass sie mehr Recht auf Respekt und Fürsorge haben, als andere Muslime.
Jedoch müssen sie nicht gegenseitig füreinander finanziell aufkommen, den anderen bedienen oder gehorchen. So nimmt die Stieftochter nicht das Urteil ihrer Mutter in diesen Angelegenheiten als eine islamische Pflicht ein. Doch wenn der Stiefvater seine Stieftochter gut behandelt und für sie finanziell aufkommt und sie dies mit gutem Umgang beantwortet, indem sie im Dienste seines Hauses steht und dieses pflegt, so ist dies am besten. Denn das Einen der Herzen und Seelen ist eine Intention, nach dessen Verwirklichung die islamische Gesetzgebung strebt.
Der Stiefvater soll wissen, dass, wenn er die Tochter seiner Frau gut behandelt, dies zum guten Umgang mit seiner Frau gehört. Und die Tochter soll wissen, dass, wenn sie den Ehemann ihrer Mutter respektiert und gut behandelt, dies zum guten Umgang ihrer Mutter gegenüber gehört.
Schaikh Ibn Baz -möge Allah ihm barmherzig sein- (25/365) sagte:
„Wir hoffen darauf, dass derjenige, der sich um seine Schwestern, Tanten und anderen (weiblichen) Familienmitgliedern kümmert, dass er, wenn er sie gut behandelt, ihnen Essen, Trinken und Kleidung gibt, denselben Lohn erhält, den der Prophet -Allahs Segen und Frieden auf ihm- über denjenigen erwähnte, der sich um seine drei Töchter kümmert. Und Allahs Huld ist groß und Seine Barmherzigkeit ist gewaltig. Ebenso hoffen wir darauf, dass ihm ein großer Lohn zuteil wird, wenn er sich nur um eine oder zwei Töchter kümmert und sie gut behandelt. Denn darauf weisen die allgemeinen Verse und Ahadith über den guten Umgang mit armen und bedürftigen Verwandten etc. hin. Und wenn sich der Vorzug dieses guten Umgangs auf die Töchter bezieht, so ist der Lohn für den guten Umgang mit den Eltern und Großeltern noch gewaltiger und größer, da die Eltern ein gewaltiges Recht haben und es für einen verpflichtend ist sie zu ehren und auf beste Weise zu behandeln. Hier gibt es keinen Unterschied darüber, ob der Vater, die Mutter oder Jemand anderes die Tochter/Töchter gut behandelt, denn das Urteil bezieht sich auf die Tat (und nicht den Täter).“
Das ständige Komitee für Rechtsurteile (25/296) wurde gefragt:
„Wie können familiäre und gesellschaftliche Bindungen im muslimischen Haushalt entstehen?“
Antwort:
„Allah hat angeordnet, dass man alles bewahren soll, was die Bindungen zwischen Familienmitglieder stärkt. So befahl Er, dass man die Verwandtschaftsbande pflegen und mit ihr (der Verwandtschaft) auf beste Weise umgehen soll. Er -gepriesen ist Er- sagte: „Und fürchtet Allah, in Dessen (Namen) ihr einander bittet, und die Verwandtschaftsbande. Gewiß, Allah ist Wächter über euch.“ [An-Nisaa:1] Und: „Und dient Allah und gesellt Ihm nichts bei. Und zu den Eltern sollt ihr gütig sein und zu den Verwandten.“ [An-Nisaa:36] Und: „Sag: Kommt her! Ich will euch verlesen, was euer Herr euch verboten hat: Ihr sollt Ihm nichts beigesellen, und zu den Eltern gütig sein; und tötet nicht eure Kinder aus Armut - Wir versorgen euch und auch sie.“ [Al-Anaam:151] Und: „Und dein Herr hat bestimmt, daß ihr nur Ihm dienen und zu den Eltern gütig sein sollt.“ [Al-Israa:23] Es gibt noch weitere, ähnliche Verse im Koran darüber.
Und vom Propheten -Allahs Segen und Frieden auf ihm- wurde authentisch überliefert, dass er sagte: „Das Paradies betritt keiner, der die Verwandtschaftsbande zerschneidet (mit seinen Angehörigen bricht).“ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim.
Er sagte auch: „Wer möchte, dass seine Versorgung vermehrt und sein Leben länger wird, der soll seine Verwandtschaftsbande pflegen.“ Überliefert von Al-Bukhary. Er sagte auch: „Allah hat euch verboten euren Müttern gegenüber ungehorsam zu sein und eure Töchter lebendig zu begraben …“ Überliefert von Al-Bukhary und Muslim.
Es gibt noch viel mehr Ahadith, in denen dazu angespornt wird die Verwandtschaftsbande zu pflegen, sich an das islamische gute Benehmen und edlen Charakterzüge zu halten und die Menschen gut zu behandeln. Dadurch werden die Bindungen zwischen den Familienmitgliedern stärker und alle Muslime würden sich einen und nicht indem sie für nichtig erklärt werden und das islamische gute Benehmen und die edlen Charakterzüge übertritt.“
Und Allah weiß es am besten.